ADB:Klebiz, Wilhelm

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Artikel „Klebiz, Wilhelm“ von Wilhelm Gaß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 67–68, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Klebiz,_Wilhelm&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 14:44 Uhr UTC)
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Klebiz: Wilhelm K., ein geborener Märker, fand eine erste Anstellung als Rector zu Bockhold im Münsterischen; aus Glaubensgründen von dort verdrängt, lebte er eine Zeitlang in Freiburg im Breisgau. Es war eine harte Conflictszeit, als er 1559 noch vor dem Regierungsantritt des Kurfürsten Friedrich III. von der Pfalz (12. Decbr.) Diaconus in Heidelberg wurde. Hier stand seit zwei Jahren (1557) der von Otto Heinrich berufene Tilemann Heßhus als Professor und Generalsuperintendent an der Spitze der Kirchenverwaltung. Seine Absicht war, das Lutherthum nach Dogma und Ritus durchzuführen; sein leidenschaftlich [68] herrisches Auftreten hatte schon unter Otto Heinrich Widerwillen erregt. Jetzt opponirte ihm, durch einige Vorfälle herausgefordert, K., ein Reformirter in der Richtung Calvins und im Anschluß an die veränderte Augsburgische Confession; der Historiker Struve nennt ihn einen „thumkühnen jungen Menschen“, schon Zanchi hatte das ingenium Clebitzianum als Uebereifer bezeichnet. Er beschuldigte Heßhus unberechtigter Neuerungen im Ritus des Abendmahls; Heßhus antwortete mit richterlichem Stolz, konnte aber nicht hindern, daß unter Mitwirkung der dortigen theologischen Facultät und mit Genehmigung der kurfürstlichen Räthe ein Stephan Sylvius zum Doctor der Theologie und zum Baccalaureus ernannt wurde (April 1559). Der Letztere hatte der Lutherischen Abendmahlslehre 7 Thesen entgegengestellt; Heßhus von einer Reise zurückkehrend, verwarf die ganze Disputation und bestritt das seinem Feinde verliehene Recht, Vorlesungen zu halten. Der Kurfürst, sehr unzufrieden mit diesen Händeln, wollte die Eifrigen im Zaume halten; Heßhus, sollte die Thesen nicht verschicken, K. sich aller öffentlichen Anfeindungen und namentlich auf der Kanzel aller Anklagen enthalten; beide leisteten das Versprechen, aber sie hielten nicht Wort. Zunächst setzte Heßhus die Verfolgung fort, nannte den Anderen einen Arianischen Ketzer, Sacramentirer und Schwärmer, und auf sein Anstiften würde K. der Kelch in der Kirche selber entrissen worden sein, wenn er ihn nicht gewaltsam festgehalten hätte. Die Vergleichung der dogmatischen Formeln über die Gegenwart Christi konnte nur noch mehr erbittern. Als aber der Generalsuperintendent so weit ging, dem Gegner die Verrichtung aller geistlichen Handlungen zu untersagen, und schließlich den Bann über ihn zu verhängen, und als K. seinerseits auf die Schmähung eines Gaspar Neeser mit einer argen öffentlichen Beschimpfung antwortete, glaubte der Kurfürst durchgreifen zu müssen; beide Männer wurden im September desselben Jahres ihrer Aemter entsetzt. – Klebiz’ Schriften betreffen theils den von Heßhus ausgeübten „Sächsischen Papismus“, theils die Abendmahlsfrage. Seine Abhandlung „De bucella intincta, quam comedit Judas proditor (Matth. 26, 23), an fuerit panis eucharistiae“, Francof. 1675, muß Aufsehen erregt haben, sie ging über in die Critici sacri. Tom. IX und wurde zu Leipzig 1676 und zu Amsterdam 1698 nochmals edirt. Geburts- und Todesjahr des Mannes finde ich nicht angegeben.

Vgl. Jöcher, nebst Ergänzungen. B. G. Struve, Ausführl. Bericht von der pfälz. Kirchenhistorie, Frankf. 1721, S. 76 ff. Planck, Gesch. des Protest. Lehrbegriffs, V, 2, S. 329 ff., woselbst auch Stellen aus Klebiz’ Schriften mitgetheilt werden. J. G. Leuckfeld’s Historia Hesh., Quedlinb. 1716, ist mir nicht zugänglich.