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ADB:Klein von Straußenburg, Daniel

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Artikel „Klein von Straußenburg, Daniel“ von Eugen von Friedenfels in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 101–102, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Klein_von_Strau%C3%9Fenburg,_Daniel&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 07:10 Uhr UTC)
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Klein: Daniel K. von Straußenburg, siebenbürgischer Gubernialrath und Buchhaltungs-Präsident. – Aus einem ursprünglich Hermannstädter, im 17. Jahrhundert nach Bistritz übersiedelten, dort in verschiedenen bürgerlichen und geistlichen Würden und Militärbedienstungen vielgenannten, laut Diploms Leopold I. von 1701 und der Kaiserin Maria Theresia mit dem Prädikate „von Straußenburg“ geadelten Geschlechte stammend, war K. als Sohn des Senators und königl. Perzeptors Paul K. v. St. und der Katharina, geb. Binder am 31. März 1752 zu Bistritz in Siebenbürgen geboren, wandte sich 1765 zur Fortsetzung der am Bistritzer Gymnasium begonnenen Studien nach Hermannstadt und trat im J. 1771 beim k. siebenbürgischen Gubernium ein. Nach mehreren in untergeordneten Diensten verbrachten Jahren wurde er 1783 Referent des Oberlandescommissariates und kam nach Auflösung dieser Behörde 1788 als Secretär zum Gubernium. Die 1791 erfolgte Beförderung zum Hofsecretär der siebenbürgischen Hofkanzlei lehnte er ab, wurde aber in Folge der landtäglichen Wahl 1795 von Kaiser Franz zum k. siebenbürgischen Gubernialrath ernannt. Im J. 1816 wurde er von diesem Monarchen zu einem Kardinalposten befördert, den bis dahin noch kein Sachse bekleidet hatte: zur Würde eines Präsidenten der Buchhaltung. Nach rühmlich vollbrachten 61 Jahren ersprießlichen öffentlichen Wirkens wurde im J. 1831 der 80jährige Greis auf eigenes Ansuchen unter Beibehaltung all’ seiner Activitätsbezüge in den Ruhestand versetzt, blieb aber aus wichtigen Dienstesrücksichten noch bis 1. Mai 1832 in aktiver Dienstesleistung, worauf er aus Klausenburg, dem Sitze des Guberniums, nach Hermannstadt übersiedelte und dort am 16. September 1841 starb. – Ein gewissenhafter, fleißiger und hervorragend leistungsfähiger Mann erhielt K. alle seine Beförderungen und sonstigen Auszeichnungen ohne je darum anzusuchen; er erfreute sich allgemeinen Vertrauens im ganzen Lande und der Zufriedenheit seines kaiserlichen Herrn. Nachdem ihm schon 1810 für seine gemeinnützige Thätigkeit als Gubernialrath eine Personalzulage von 500 fl. bewilligt worden war, entsendete ihn der Kaiser bei seiner Anwesenheit in Siebenbürgen 1817 persönlich als königlichen Commissär im Bereiche der sächsischen Nation, um dort die für das ganze Land angeordnete, durch k. Commissäre zu bewerkstelligende Untersuchung der öffentlichen Verwaltung durchzuführen. Ein weiterer Beweis dieses Vertrauens war, daß ihm im J. 1822, als der Gouverneur Graf Georg Bánffy schwer erkrankte und der Gubernialvizepräsident B. Johann Jósika in Amtsgeschäften in Wien weilen mußte, der Vorsitz im Gubernium übertragen ward. In Anerkennung seiner Verdienste wurde ihm 1828 das Ritterkreuz des St. Stephansordens verliehen und 1835 dem hochbetagten Greise als Letzten seines Stammes die Uebertragung seines Adels und Prädikates auf den Gatten seiner Enkeltochter, Rechnungsrath Samuel Arz von Straußenburg und dessen Nachkommen bewilligt. – Ein pünktlich genauer, unbeugsam gerechter, in allen Zweigen der Administration vielerfahrener Arbeiter und Stimmführer im Rathe, in seinem speciellen Fache als geradezu unantastbare Autorität betrachtet, hat er in einer, schon nach ihrer Zeitdauer fast unerreicht dastehenden, rastlos eifrigen öffentlichen Wirksamkeit – er saß allein 37 Jahre lang im Rathe des Guberniums – nicht nur in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zum Besten des Landes und Einzelner beigetragen, sondern auch in wichtigen Commissionen beim Landtage, im Türkenkriege, in Militär- und Grenz-Angelegenheiten, bei der Insurrektion und in der Administration viel genützt, und in seinem speciellen Fache: dem Steuer-, Militärverpflegungs- und Rechnungswesen Ersparungen und zweckmäßige Vereinfachungen veranlaßt, einzelnen Rechnungslegern und deren Nachkommen, ganzen Kategorien von Steuerträgern, sowie der sächsischen Nation, veraltete und unbillige Forderungen und [102] Leistungen abgenommen. In der, von ihm während seines Ruhestandes verfaßten, kurzen und anspruchslosen Selbstbiographie konnte er es beruhigt aussprechen, daß er „durch sein Votum bei den wichtigsten verhandelten Gegenständen, vorzüglich aber durch seine Vorträge als Referent, Vieles zum Wohle des Landes und insbesondere seiner lieben Nation beigetragen“, und befriedigt konnte er diesen Rückblick auf sein Leben mit den einfachen, aber selbstbewußten Worten schließen: „Ich glaube nicht umsonst 61 Jahre gedient zu haben“. – Daniel K., der in seiner Jugend Freimaurer war (sein Name erscheint in den Verzeichnissen der Loge St. Andreas zu den drei Seeblättern im Oriente zu Hermannstadt bis zu deren Einstellung) lebte in Hermannstadt, wohin er sich zur Ruhe zurückgezogen hatte, noch beinahe zehn Jahre und starb daselbst, nachdem ihm seine Gattin, Elisabeth, geborene Rheter, mit der er 56 Jahre in glücklicher Ehe gelebt, am 3. Januar 1835 vorangegangen war, 90 Jahre alt am 16. Sept. 1841 als der Letzte vom Mannsstamme seines Geschlechtes.

Autobiographie des Gubernialrathes und Buchhaltungspräsidenten Daniel Klein von Straußenburg, verfaßt im J. 1833, durch ihn selbst revidirt am 20. Januar 1837 (Bedeus’sche Manuscriptensammlung). – Friedenfels, Joseph Bedeus von Scharberg. I. u. II. Band. – Lange von Burgenkron, Sächsische Genealogien. Ms.