ADB:Kori, August Sigismund
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F. A. v. Langenn): „Erörterung praktischer Rechtsfragen aus dem gemeinen und sächsischen Civilrechte und Civilprocesse“, 2. Aufl. 1836, 1837.
Kori: August Sigismund K., Rechtsgelehrter, war der Sohn eines armen Schneiders mit zahlreicher Familie. Geboren in Frauenstein im sächsischen Erzgebirge am 27. Juni 1778, erwarb er sich bald durch große geistige Anlagen, Fleiß und untadelhaftes Verhalten die Zuneigung seiner Lehrer und die Unterstützung von Gönnern; er bezog die Universität Leipzig und habilitirte sich nach vierjährigem Rechtsstudium. Nachdem er sich schnell durch Schriften über die sächsische Gesetzgebung, als geschickter Advocat und ausgezeichneter akademischer Lehrer in weiten Kreisen einen Namen gemacht, wurde er 1812 nach Dresden als Appellationsgerichtsrath berufen. Offenen und geraden Charakters, allem heuchlerischen Wesen fremd, sprach er in jener schweren Zeit mit seltener Freimüthigkeit seine Ansicht aus, was ihm natürlich manche bittere Erfahrungen eintrug. gern folgte er 1815 einem Rufe in die Oberjustizcommission nach Merseburg und zog, nach Aufhebung jenes Gerichtshofes, die Stelle als Oberlandesgerichtsrath zu Naumburg der ihm im Berliner Obertribunale angebotenen vor. Aufs Trefflichste bewährte er sich in seinem späteren Amte als Oberappellationsgerichtsrath und ordentlicher Professor in Jena, und lediglich Mißhelligkeiten mit einem Collegen bewogen ihn, seine Versetzung an das Oberappellationsgericht in Dresden zu beantragen. Unangefochten von den politischen Erregungen jener Zeit widmete er seine ganze Thätigkeit dem Amte und der Fürsorge für die Seinigen, bis ihn 1847 körperliche Beschwerden den Abschied nehmen ließen. Er starb den 13. Januar 1850. – K., von mittlerer Größe und kräftigem Körperbau, mit geistvollem Auge und wohlklingender Stimme, wußte durch seinen Witz und musikalische Anlagen überall Leben und Heiterkeit zu verbreiten. Er hinterließ eine Wittwe und sieben Kinder, die bis auf einen Sohn sämmtlich versorgt waren. Seine Schriften beziehen sich vorwiegend auf den Prozeß. Es sind darunter zu nennen: „System des Concursprocesses“, 1807, 1828; „Die Theorie der Verjährung nach gemeinem und sächsischem Rechte“, 1811; „Ueber den Executivproceß“, 1813, 1826; „Theorie des bürgerlichen sächsischen Processes“, 1822; „Theorie der sächsischen summarischen bürgerlichen Processe“, 1824 – (mit- Dr. Güldenapfel im Neuen Nekrolog d. Deutschen für 1850, Weimar 1852, I. 56–59.