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ADB:Krautt, Johann Andreas von

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Artikel „Kraut, Johann Andreas von“ von Siegfried Isaacsohn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 91–92, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Krautt,_Johann_Andreas_von&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 03:20 Uhr UTC)
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Kraut: Johann Andreas v. K., wurde am 17. Juli 1661 im Magdeburgischen geboren. Ueber seine Jugend und Erziehung fehlen nähere Nachrichten. Unter Friedrich III./I., König von Preußen, finden wir ihn zunächst in der magdeburgischen Rathskammer zu Halle neben seinem älteren Bruder Christian Friedrich (s. o.) thätig. Seine hervorragende Begabung für den Handels- und Gewerbe-Ressort, sowie das Ansehen seines Bruders zogen ihn nach Berlin. Doch läßt sich der Zeitpunkt, in dem er nach der Residenz berufen wurde, nicht genauer angeben. Es scheint, daß dies in den ersten Monaten Friedrich Wilhelms I. geschehen sei, der auf die Hebung von Handel und Gewerbe von vornherein sein Augenmerk ganz vorzüglich richtete. Den Sommer des J. 1713 muß er benutzt haben, um sich über die märkischen Verhältnisse zu orientiren. Den ersten Entwurf zu der Schöpfung, die seinem Namen ein ewiges Andenken verleiht, des Lagerhauses zu Berlin, sowie zur Gestaltung des ihm zugedachten Commerz- und Fabrikdepartements überreichte er dem Könige am 19. August 1713. Es war dieser Entwurf das erste Ergebniß längerer Besprechungen und Verhandlungen gewesen. K. erklärte sich zur Uebernahme dieses Departements nur unter der Bedingung bereit, daß er die absolute oberste Leitung desselben haben, ohne seinen Beirath und seine Zustimmung nichts in demselben verordnet und alle seine begründeten Vorschläge acceptirt würden. Das große Vertrauen des Königs zu Kraut’s Fähigkeit und Verläßlichkeit geht daraus hervor, daß er auf diese sonst von ihm wol nie wieder bewilligten Bedingungen ausnahmslos einging. So wurde denn K. der erste preußische Handels- und Gewerbe-Minister, wenngleich er sich mit dem Titel eines Geheimen und Kriegsrathes (1714) begnügte. Gleichzeitig wurde er ordentliches Mitglied des eben (1713) begründeten Geh. Finanz-Directoriums, der obersten Domänen-Verwaltungsbehörde und zwar mit dem ersten Range nach den beiden Präsidenten Gröben und Kameke, denen er nebst Friedrich v. Görne, 1718 in der Stellung eines Präsidenten nachfolgte. Den Mittelpunkt seiner Thätigkeit für die Hebung der Manufactur bildet der glückliche Versuch, die Kurmark und weiter den ganzen brandenburgisch-preußischen Staat aus einem Consumenten zum Producenten wollener und anderer Gewebe zu machen. Das Lagerhaus, das den Mittelpunkt und das Vorbild für die Wollverarbeitung des ganzen Landes bildete, entwickelte sich, trotz der ihm vom Könige bewilligten großen Privilegien, wie Festsetzung der Wollpreise im Lande, Vorkaufsrecht für die einheimische Wolle, Monopol für den Verkauf wollener Waaren u. dgl. m. trotz mehrfacher Vorschüsse der Landschaft und Kraut’s unausgesetztem Eifer in den ersten Jahren nur äußerst langsam. Nicht nur setzte K. sein Privatvermögen dabei zu, sodaß die kurmärkische Landschaft nach seinem Tode mit einem zweiten Zuschuß eintreten mußte, nur um es solvent zu erhalten, sondern sein persönliches Ansehen litt bei diesem Gange der Entwickelung, zumal alle kleinen Fabrikanten und Arbeiter aufs entschiedenste gegen die neue Einrichtung protestirten. Dies führte 1717 dazu, daß ihm Görne als zweiter Director an die Seite gesetzt wurde. Der nicht günstigere Erfolg der nächsten fünf Jahre lehrte freilich, daß die Schuld für die bisherigen geringen Erfolge nicht K. persönlich traf. Eine solche Entwickelung bedurfte außer viel bedeutenderen Geldmitteln der Zeit, um geeignete Arbeitskräfte heranzubilden und dieselben im Lande allerorten anzusetzen. Erst die spätere Zeit lehrte, daß K. sowohl bei der Begründung dieser Anstalt, – die später in ein staatliches Unternehmen verwandelt wurde – wie bei seiner Handels- und Gewerbe-Politik im Allgemeinen von richtigen und zeitgemäßen Principien ausging. Daher befand er sich auch im Großen und Ganzen im Einklang mit seinem Könige. Der König bekundete seine Anerkennung für Kraut’s Thätigkeit trotz einzelner Mißhelligkeiten durch seine Berufung zum dirigirenden Minister und Vicepräsidenten des 3. Departements des General-Directoriums, gelegentlich der Gründung dieser hohen Behörde, [92] 15. Januar 1723. Dadurch stieg K. auch äußerlich zu dem Range empor, der ihm nach seiner Thätigkeit und Stellung seit einem Jahrzehnte gebührte. Sein Departement umfaßte neben den mittleren Provinzen, Kurmark, Magdeburg und Halberstadt, in denen die Wollen-Industrie seit Alters geblüht hatte, auch die Marsch- und Verpflegungssachen der Armee, d. h. zwei unter sich disparate und beides gleich ausgedehnte Departements. K. achtete nicht darauf, daß die Erledigung aller hierher gehörigen Geschäfte, verbunden mit der Aufregung, die ihm die precäre Lage des Lagerhauses bereitete, seine Gesundheit schnell untergrub. Ohne zu wanken hielt er im Dienst fast bis zum letzten Athemzuge aus. Nur wenige Wochen vor seinem am 23. August 1723 im Alter von knapp 62 Jahren erfolgenden Tode nahm er einen Urlaub an, von dem er nicht mehr zurückkehrte. Preußen verdankt seiner kühnen und besonnenen Initiative die Wiederbelebung der verfallenen Wollen-, später der gesammten Textilindustrie, sowie gemeinsam mit dem Könige die Herstellung jenes Merkantil- und Schutzzollsystems, das unter den beiden großen Königen des 18. Jahrhunderts die Blüthe der inländischen Industrie gefördert und gezeitigt hat.

Außer den Akten des Geh. Staatsarchivs zu Berlin sind die Notizen benutzt, die Cosmar und Klaproth, Gesch. des Kgl. Preuß. Geh. Staatsraths S. 403, 404 geben.