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ADB:Lancizolle, Karl Wilhelm von

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Artikel „Lancizolle, Karl Wilhelm von“ von Ernst Friedländer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 583–584, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lancizolle,_Karl_Wilhelm_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 01:41 Uhr UTC)
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Lancizolle: Karl Wilhelm v. Deleuze de L. wurde am 17. Februar 1796 zu Berlin geboren. Er stammt aus einer Familie des Languedoc, wo Lancizolle der Name eines adlichen Gutes ist; sein Vater, † 1838, war Geheimer und Consistorialrath im Departement der französischen Colonie, seine Mutter war eine geb. Dutrossel. Seit Ostern 1804 besuchte L. das französische Gymnasium, welches er 1811 mit dem Friedrich-Werder’schen vertauschte. Der Befreiungskrieg rief ihn von der Schulbank zu den Waffen und er machte die Feldzüge von 1813 und 1814 als freiwilliger Jäger mit. Im Herbste 1814 zu friedlicher Thätigkeit zurückgekehrt, studirte L. in Berlin und Göttingen die Rechte und ward im September 1818 in Göttingen zum Dr. juris promovirt. Im darauffolgenden Jahre habilitirte er sich in Berlin und ward 1820 außerordentlicher, 1823 ordentlicher Professor daselbst. Sein Lieblingsgebiet war die deutsche Rechtsgeschichte, über welche er auch seit 1825 fünf Winter hindurch dem Kronprinzen von Preußen Vorträge hielt, denen nicht selten der Prinz Wilhelm (Se. Majestät der Kaiser) beiwohnte. Seine Lehrthätigkeit an der Universität, welche anfangs großen Erfolg versprach, wurde allmählich weniger ersprießlich, da die herrschenden Zeitanschauungen auf politischem und kirchlichem Gebiete Lancizolle’s Richtung nicht entsprachen. In diese Jahre fällt eine reiche litterarische Thätigkeit; es erschienen von L.: die „Geschichte der Bildung des Preußischen Staates, I. (bis 1609)“, 1828; die „Grundzüge zur Geschichte des deutschen Städtewesens“, 1829; „Uebersicht der deutschen Reichsstandschafts- und Territorialverhältnisse vor dem französischen Revolutionskriege“, 1830. Im J. 1832 wurde L. Mitglied des Ober-Censur-Collegiums und 1843 des in die Stelle desselben tretenden, im J. 1848 aufgehobenen Ober-Censur-Gerichts. Sein Buch „Ueber Königthum und Landstände in Preußen“ erschien 1846. Durch das Vertrauen des Königs und hoher Behörden wurden ihm zu dieser Zeit mehrere praktisch-wissenschaftliche Aufgaben gestellt, die er größtentheils mit Erfolg löste. Wir nennen von diesen Arbeiten die zur Geltendmachung am deutschen [584] Bundestage der altberechtigten Verfassung der Hildesheimischen Ritterschaft gegen destructive Eingriffe der hannoverschen Regierung, die zur schiedsrichterlichen vom Könige übernommenen Schlichtung von Differenzen zwischen England und Frankreich über Handelsverhältnisse zu Portendik in Westafrika, zur Regulirung standesherrlicher Verhältnisse in Westfalen, die Erörterungen etwaiger preußischer Ansprüche auf Schleswig-Holstein und auf Braunschweig. Im J. 1852 wurde L. Director der königlichen Staatsarchive, ein Amt, dem er sich ganz und voll hingab und in welchem er, soweit es bei der damaligen Knappheit der Mittel möglich war, sehr viel Gutes gewirkt hat. Wie L. mehrere Decennien früher Mitbegründer der Berliner Missionsgesellschaft gewesen war, so nahm er auch jetzt großen Antheil an dem kirchlichen Leben der Hauptstadt und erwarb sich besondere Verdienste um die Gründung der Philippus-Apostelkirche und Parochie in Berlin. Auch schriftstellerisch war er auf diesem Gebiete thätig; er veranstaltete 1820 eine neue Ausgabe Paul Gerhard’scher Lieder und gab 1869 eine Nachlese von 82 Liedern zum Entwurf des neuen Berliner Gesangbuches mit Beiträgen zur Kritik desselben heraus. In einem stillen und zurückgezogenen Leben verband ihn innige Freundschaft mit Savigny, Karl Ritter, v. Bethmann-Hollweg, den Gebrüdern v. Gerlach, Homeyer u. A. Gegen Ende 1866 trat L. in den Ruhestand und verlebte die letzten Lebensjahre in schwerem Siechthum, bis er am 26. Mai 1871 abgerufen wurde.

Nekrolog in der Neuen Preuß. Zeitung Nr. 145 vom J. 1871.