ADB:Laspeyres, Adolph
A. F. Bernhardi eines großen Rufes sich erfreute. Die dort erhaltene vorzügliche, aber streng historisch-humanistische Bildung bedingte seine ganze Lebensanschauung, seinen durchaus conservativen Sinn, die Wahl seines Berufes und die historische Richtung seiner Studien, und man erkannte dieselbe auch an dem älteren Manne noch in der sorgfältig gepflegten Latinität und in der Vorliebe, mit welcher er bis in die letzten Lebensjahre die Lectüre classischer Schriftsteller fortsetzte. L. widmete sich dem Studium der Rechte und studirte vom 24. März 1818 bis 9. October 1821 in Berlin, wo ihn die geistvollen Vorlesungen Savigny’s ganz besonders fesselten. Mit Vorliebe nannte sich L. einen Schüler dieses berühmten Gelehrten, mit dem er seit seiner Studienzeit in persönlicher Beziehung blieb. Um sich für den akademischen Beruf auszubilden, besuchte L. vom 22. October 1821 bis 3. October 1822 noch die damals in ihrer größten Blüthe stehende Georgia Augusta in Göttingen. Zur Ableistung seiner Militärdienstpflicht kehrte er nach Berlin zurück und trieb nach derselben umfassende Privatstudien für seine Promotion und Habilitation. Am 23. December 1824 wurde er mit der Dissertatio inauguralis canonicae computationis et nuptiarum propter sanguinis propinquitatem ab ecclesia christiana prohibitarum sistens historiam, Berolini 1824, 104 S., in Berlin promovirt und habilitirte sich schon am 15. Januar 1825 in der juristischen Facultät der Universität in Berlin, an der er hauptsächlich Kirchenrecht und deutsches Privatrecht las. Zugleich wurde er an Lancizolle’s Stelle Lehrer des Forstrechts an der 1821 errichteten und mit der Universität eng verbundenen Forstlehranstalt, bis dieselbe 1830 nach Neustadt-Eberswalde als selbständige Akademie verlegt wurde. Am 23. Januar 1830 wurde er zum Prof. extraordinarius in Berlin ernannt und durch Cabinetsordre vom 22. März 1831 nach Abgang von Fr. Bluhme aus Halle a/S. als Prof. ordinarius für deutsches Privat- und Kirchenrecht an diese Universität berufen, wo er 13 Jahre lang Vorlesungen über deutsche Rechtsgeschichte, deutsches Privatrecht, Kirchenrecht und preußisches Landrecht hielt. [740] Daß sich der Mecklenburger Adel in seinen 1838 ausgebrochenen Streitigkeiten mit den bürgerlichen Gutsbesitzern ein Gutachten (s. u.) 1844 von L. geben ließ, beweist dessen Autorität in lehnrechtlichen Fragen. Mittelst Cabinetsordre vom 8. April 1844 schied L. aus dem preußischen Staatsdienste, um an Stelle des verstorbenen E. Feuerbach[WS 1] die Professur für deutsches Recht an der Universität Erlangen zu übernehmen, wo er bis zum Frühling 1846 deutsches Privat-, Lehn-, Handels- und Wechselrecht, sowie deutsche Staats- und Rechtsgeschichte las. Um einem Rufe an das zu Lübeck bestehende gemeinsame Oberappellationsgericht der vier freien Städte Deutschlands Folge leisten zu können, erhielt er durch allerhöchstes Rescript vom 8. April 1846 die nachgesuchte Entlassung aus baierischen Diensten. In Lübeck trat er in Folge der dem Senat von Frankfurt a/M. zustehenden Präsentirung an die Stelle des dienstunfähig gewordenen Rathes Goll, in welche L. am 12. August 1846 eingeführt und verpflichtet wurde. Nicht blos in seinen Berufsgeschäften zeigte L. ein warmes Interesse für seine neue Heimath, sondern auch in der Wahl der litterarischen Früchte seiner Mußestunden und in seiner Betheiligung an dem öffentlichen und Privatleben Lübeck’s nach allen Seiten hin. (Reformirte Gemeinde, Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Thätigkeit, Verein für Lübecker Geschichte, Kunstverein etc.) In Folge des Kummers über den frühen Tod seines ältesten Sohnes und der geistigen Ueberanstrengung erkrankte L. im Frühling 1862 an einem Schlaganfalle, von welchem er sich nicht wieder soweit erholen konnte, um die Anstrengungen des Amtes zu wagen. Die Senate der freien Städte gaben L. unter Belassung in seiner amtlichen Stellung einen Stellvertreter. Am 15. Februar 1869 starb L. zu Halle a/S., wohin er sich 1865 zurückgezogen hatte. Selbständige Schriften von L. sind außer der vorhin schon genannten Dissertation: „Ueber die Entstehung und älteste Bearbeitung der libri feudorum“, Berl. 1830, 468 S. – „Lex salica ex variis quae supersunt recensionibus“, Halis Sax. 1833, 4°, 173 S. – „Geschichte und heutige Verfassung der katholischen Kirche Preußens“, 1. Thl. (nicht mehr erschienen), Halle 1840, 895 S. – „System des preußischen Privatrechts zum Gebrauche bei Vorlesungen, im Grundriß entworfen“, Halle 1843, 297 S. – „Die Rechte des eingebornen Mecklenburgischen Adels“, Halle 1844, 4°, 320 S. – „Bernardi Papiensis Faventini episcopi summa decretalium“, Ratisbonnae 1860, 366 S. – „Die Bekehrung Nordalbingiens und die Gründung des wagrischen Bisthums Aldenburg-Lübeck“, Bremen 1864, 219 S. – „Chronicon Slavicum quod vulgo dicitur parochi Suselensis, niedersächsisch und lateinisch auf Grund der auf der Lübecker Stadtbibliothek erhaltenen Exemplare der edd. princ. s. l. et a. herausgegeben“, Lübeck 1865, 380 S.
Laspeyres: Ernst Adolf Theodor L., Jurist, wurde am 9. Juli 1800 zu Berlin, wo sein Vater Fabrikbesitzer und Kaufmann war, geboren. Die Familie L., ursprünglich spanischer oder portugiesischer Abstammung, gehörte zu der von den „Refugiés“ nach Aufhebung des Edicts von Nantes in Berlin gegründeten „französischen Colonie“ und war 1696 aus Nérac im südlichen Frankreich nach Preußen geflüchtet. Bis zum Herbst 1812 besuchte L. eine Privatschule, von da ab bis zu Ostern 1818 das Friedrich-Werder’sche Gymnasium, welches schon damals unter der Leitung von
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Eduard Feuerbach (1803–1843), Professor der Rechte in Erlangen