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ADB:Leu, Johann Jakob

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Artikel „Leu, Hans Jacob“ von Georg von Wyß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 467–469, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Leu,_Johann_Jakob&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 02:33 Uhr UTC)
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Leu: Hans Jacob L., Bürgermeister in Zürich, geb. am 26. Januar 1689, † am 10. Novbr. 1768. – Aus einer zur Reformationszeit in Zürich angesiedelten Familie stammend, Sohn des gleichnamigen Rathsherrn daselbst, trat L. nach erhaltener gründlicher Vorbildung am Carolinum in Zürich unter Scheuchzer, auf der Universität Marburg (1707–8) und auf Reisen durch Deutschland, die Niederlande und Frankreich, 1709 in den zürcherischen Staatsdienst. Sowol durch langjährige Wirksamkeit in demselben, als durch wissenschaftliche und schriftstellerische Leistungen auf dem Gebiete des Rechtes und der Geschichte erwarb er sich um Zürich und um die Schweiz mannigfaches, hervorragendes Verdienst. In den Staatsämtern stieg er, nach 26 Jahren theils freiwilligen theils amtlichen Dienstes in den Kanzleistellen, 1735 zum Amte des Landvogts in Kyburg, 1744 zum Mitgliede des Rathes, 1749 zum Seckelmeister und 1759 zur obersten Würde des Bürgermeisters empor. Mancherlei diplomatische Missionen, 1713 an den schwäbischen Kreistag, 1717 nach Württemberg, betreffend nachbarliche Verhältnisse, 1717 auch an den Hof von Turin, wo er im Namen von Zürich und Bern für Genf aufzutreten hatte, Abfassung von Staatsschriften (1716 betreffend das zürcherische Postwesen) und zahlreiche Verhandlungen über die Angelegenheiten des Toggenburg (1718, 1751–52 u. 1759), welche die Schweiz vielfach bewegten, nahmen L. in dieser Laufbahn in Anspruch. Insbesondere aber hatte er, noch als untergeordneter Kanzleibeamter, hervorragenden Antheil an den Codificationsarbeiten, die man in Zürich 1715 bis 1719 vornahm, so daß ein besonderer Theil derselben, die Satz- und Ordnungen des Ehegerichtes von 1719, ihm zur Auszeichnung, mit seinem als des Verfassers Namen bezeichnet wurde. Später wandte L. in Verbindung mit seinem jüngern Rathscollegen und nachmaligen Nachfolger im Bürgermeisteramte, Joh. Konrad Heidegger (s. Bd. XI. S. 297 ff.), vorzüglich den Finanz- und Münzangelegenheiten seine Fürsorge zu, woraus u. a. 1754 die Errichtung der obrigkeitlichen „Zinscommission“, eines Geldverwaltungsinstitutes, hervorging, welches nach damaliger Uebung, mit dem Privatnamen des Vorstehers: Leu & Cie. bezeichnet wurde und unter diesem Namen, wenn auch in ganz veränderter Stellung, in Zürich heute noch fortbesteht. Dieser amtlichen Thätigkeit von L. ging aber von frühester Zeit an eine nicht weniger umfangreiche gelehrte und Sammler-Thätigkeit zur Seite, in welcher er theils eine gewaltige Menge von Materialien aller Art zum heimischen Rechte und zur Geschichte Zürichs und der Schweiz zusammentrug und eine höchst reichhaltige Bibliothek gedruckter und [468] handschriftlicher Werke zusammenbrachte, theils die Ergebnisse seiner Forschungen in schriftstellerischen Arbeiten niederlegte. Vom Beispiele zürcherischer Gelehrter und Geschichtskundiger, wie J. Hch. Rahn, J. Baptist Ott, J. J. Scheuchzer u. A. und des 1706 in Basel besuchten Historikers J. J. Hofmann (s. Bd. XII. S. 630 ff.) angeregt, begann L. schon 1707 sich mit dem Gedanken eines Werkes über die Schweiz nach dem Muster von Hofmann’s Lexicon universale zu tragen, besorgte seit 1708–45, fast ununterbrochen, unter dem versteckten Namen Genealog JophILus, die Redaction eines in Zürich alljährlich erscheinenden kurzen europäischen Staatskalenders, der den Titel führte: „Durchläuchtiger Weltbegriff oder kurze Vorstellung der vordersten Regenten“ u. s. f. und ließ diesem, meist unter jenem gleichen Verfassersnamen, ähnliche Verzeichnisse der Regenten Frankreichs (1721, 1723), Deutschlands (1723, 1724) – beide mit Fortsetzung 1726 – der Eidgenossenschaft (1726, 1728, 1744, 1755) und Italiens (1744) folgen. Gleichzeitig aber wandte er sich größeren auf schweizerisches Staatsrecht, Recht und Geschichte bezüglichen Arbeiten zu, gestützt auf die Kenntnisse, die ihm ein ausgebreiteter brieflicher Verkehr mit Bekannten und Mitarbeitern in den verschiedenen Theilen der Schweiz verschaffte. 1722, vermehrt und verbessert 1735, erschien in Zürich seine, mit Anmerkungen und Fortsetzungen begleitete Ausgabe von Josias Simmler’s Werke: „De republica Helvetiorum“ (1576), nach der deutschen Uebersetzung von 1645, unter dem Titel: „Von dem Regimente der löblichen Eidgenossenschaft zwei Bücher u. s. f. Von Josia Simlero. Erläutert und fortgesetzt von Hans Jakob L.“ Die Ausgabe von 1735 – die letzte von den ungefähr 30 Ausgaben, die Simmler’s Buch erlebte – bildet noch jetzt das beste und zuverlässigste Hülfsmittel zur Kenntniß der politischen Einrichtungen der Schweiz, wie sie bis zur Umwälzung von 1798 bestanden. Dieser Darstellung des öffentlichen Rechts unternahm L. eine ebenso umfassende Darstellung der Privatrechte der Schweiz zur Seite zu geben. Nicht ohne Schwierigkeit und jahrelange Bemühungen gelang es ihm, den größtentheils nur handschriftlich vorhandenen und oft absichtlich der Oeffentlichkeit vorenthaltenen Stoff hierfür zusammen zu bringen, so daß die Arbeit 20 Jahre in Anspruch nahm. Sie erschien unter dem Titel: „Eidgenössisches Stadt- und Landrecht“ in 4 Quartbänden, Zürich, 1. Thl. 1727, 2. Thl. 1728, 3. Thl. 1730, 4. Thl. 1746. Leider beeinträchtigt die gewählte systematische Anlage des Ganzen nach dem Schema eines Gesammt-Rechtsbuches, die Brauchbarkeit dieses Werkes bewundernswerthen Fleißes sehr, da sie die in sich zusammenhängenden Rechtsordnungen kantonalen oder landschaftlichen Charakters zum Behufe der Einreihung ihrer Bestandtheile unter die einzelnen Titel jenes Schema zersplittert und zudem jeden derselben mit einem ganzen Apparate naturrechtlicher, theologischer, kanonistischer Erörterungen und juristischer Controversen begleitet. Das großartigste und heute noch dem schweizerischen Geschichtsforscher unentbehrliche Werk von L. aber ist sein auf eigene Kosten im Laufe von 18 Jahren in 20 Quartbänden publicirtes: „Allgemeines helvetisches, eidgenössisches oder schweizerisches Lexikon“, Zürich 1747–65; in Form eines Wörterbuches eine geographische, topographische, naturhistorische, politische und geschichtliche, auch litterargeschichtliche Encyklopädie zur Kenntniß der Schweiz; ein Werk, dessen planmäßige volle Durchführung gegenüber zahlreichen Hemmnissen verschiedenster Art, die L. dabei entgegentraten, ihm zum bleibenden Ruhm gereicht. Natürlich, daß L. der Mithülfe treuer Freunde und Mitarbeiter in den verschiedenen Theilen der Schweiz bedurfte, deren Namen großentheils durch seine Correspondenzen bekannt sind. Unter denselben stand auch sein 1714 geborener einziger Sohn, Rathsherr Johannes L., mit welchem 1782 das Geschlecht erlosch. Aus des Sohnes Nachlaß gelangte die reiche Manuscriptsammlung [469] beider Männer (über 300 Bände) an die Stadtbibliothek Zürich. – Eine Fortsetzung des Lexikons („Supplement zu L. Lex.“) lieferte 1786–1795 in 6 Quartbänden J. J. Holzhalb in Zürich.

Allgem. helvet. Lexikon, XII. S. 88 ff., Zürich 1757. – S. Vögelin, Gesch. der Wasserkirche und der Stadtbibliothek in Zürich, 1848, S. 86 ff. – Neujahrsblatt des Waisenhauses in Zürich für 1862 (J. J. Leu. Von Friedr. Sal. Ott). – Katalog der Stadtbibliothek in Zürich, 3. Bd. 1864.