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ADB:Leuenberger, Niklaus

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Artikel „Leuenberger, Niclaus“ von Emil Blösch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 482–486, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Leuenberger,_Niklaus&oldid=- (Version vom 8. Dezember 2024, 12:27 Uhr UTC)
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Leuenberger: Niclaus L., Bauernanführer, hingerichtet 1653, wurde, wie aus den Kirchenbüchern mit ziemlicher Gewißheit sich ergiebt, im J. 1615 geboren und am 17. Juli dieses Jahres getauft. Wahrscheinlich wohnten schon seine Eltern in dem später durch ihn berühmt gewordenen und noch jetzt bestehenden Bauernhofe Schönholz in der Emmenthalschen Pfarrgemeinde Rüderswyl, Kanton Bern. Im Frühling 1635 scheint er sich verheirathet zu haben. Von seinem früheren Leben ist nicht das Geringste bekannt, seine Schulbildung war jedenfalls eine äußerst dürftige, wie die von ihm abgefaßten Schriftstücke beweisen. Nichts läßt darauf schließen, daß er, wie andere seiner späteren Genossen, als Söldner im dreißigjährigen Kriege die Welt gesehen habe; er lebte wol das einsame und einförmige Leben seines Standes, bis die Ereignisse ihn mit einem Schlage in den Vordergrund riefen zu kurzem Ruhm und raschem Sturz. Die Zeit des großen Krieges in Deutschland war für die neutral gebliebene Schweiz eine Periode ganz ungewöhnlichen wirthschaftlichen Gedeihens gewesen; der Rückschlag konnte nicht ausbleiben; der Friedensschluß führte durch die plötzliche Veränderung in den Preisen der Lebensmittel und im Werthe des Geldes überhaupt eine ökonomische Krisis herbei, auf welche die Regierungen eben so wenig vorbereitet waren als die Völker. Dazu kam das Aufwachen des Staatsabsolutismus, an der Stelle des bisherigen rein patriarchalisch-feudalen Regiments die allmählige Ausbildung eines fiskalischen Verwaltungssystems, welches [483] die hergebrachten und gewohnten Lehensgefälle ersetzte und ergänzte durch die Einführung neuer Gebühren, Abgaben, Sporteln, Regalien und andere unbekannte[WS 1] und schon darum drückendere finanzielle Belästigungen der Unterthanen. Die feierliche Ablösung der aus 13 selbständigen Kantonen bestehenden Eidgenossenschaft vom Verbande des deutschen Reiches hatte erst das souveräne Machtgefühl der Regierenden, dann aber auch das Selbstbewußtsein der Regierten gehoben. Es entstand in der ländlichen Bevölkerung der mittleren Schweiz eine gewaltige Gährung. Zuerst kam dieselbe in dem trotzig-freiheitsstolzen Volke des Entlebucherthales zum Ausbruch, welches seiner Regierung in Luzern gegenüber sich auf die alten Landrechte und Privilegien berief. Am 6. März 1653 (alten julianischen Stils, nach dem wir im folgenden überall datiren, da bekanntlich die reformirte Schweiz ihn damals und noch lange beibehielt) machten die Entlebucher einen bewaffneten Zug nach Luzern. Zwar gelang es eidgenössischer Vermittelung schon am 9. März den Frieden herzustellen; nun aber theilte sich die Bewegung auch dem stamm- und sinnverwandten bernischen Emmenthale mit, und gerade die zur Unterdrückung des Aufstandes ergriffenen Maßregeln trugen viel dazu bei, die Unruhe weiter zu verbreiten. Zum bundesgemäßen Schutze von Luzern hatte Bern seine Truppen aufgeboten, aber auch die bis dahin ruhig gebliebenen Bevölkerungen verweigerten vielfach den Waffendienst gegen ihre Freunde und Brüder, und daß die Regierung sich nunmehr gezwungen sah, aus ihrem französischen Unterthanenlande sich Hülfe herbeizurufen, erregte erst recht Mißtrauen und Unzufriedenheit. In denselben Tagen, da der Aufruhr in Luzern gestillt wurde, brach er auf bernischem Gebiete aus. In dem Dorfe Trachselwald, dessen Landvogt sich zudem persönlich verhaßt gemacht hatte, fand am 14. März eine jener „Landsgemeinden“ statt, wie sie nun überall abgehalten wurden zur Einreichung der Beschwerden, zur Verständigung über die gemeinsamen Interessen und zur Organisirung des Widerstandes. Hier in Trachselwald war es, wo L. zum ersten Male auftrat. Die Landleute waren bereits im Begriffe, die Vorschläge der Regierung anzunehmen, sogar die Anstifter des Aufstandes auszuliefern, im Vertrauen auf die Zusage, daß ihre Klagen angehört und begründete Begehren berücksichtigt werden sollten. L. wußte die Versammlung zur Verschiebung ihrer Antwort zu stimmen, ein Entscheid, der nun die Regierung bewog, den Beistand ihrer Bundesgenossen in Anspruch zu nehmen. Von dieser Stunde an war L. das erklärte Haupt der Aufständischen. Der Anmarsch von Truppen aus dem Kanton Zürich unter General Conrad Werdmüller trug zwar die Aufregung auch in den damals zu Bern gehörenden Aargau, und der üble Empfang, welchen die von Basel und Mühlhausen gesendete Mannschaft in der Stadt Aarau fand, bewog diese zum schleunigen Rückzug, so daß die Lage der Regierungen durchaus keine günstige war. Dennoch fanden sich jetzt auch die Emmenthaler Bauern zur Annahme des Friedens bereit. 29 Abgeordnete derselben beriethen sich mit den Vertretern der eidgenössischen Tagsatzung; der Rath von Bern machte eine Reihe wichtiger Zugeständnisse meistens finanzieller Art, wogegen nun die Ausgeschossenen der Bauern, unter ihnen L., am 25. März vor den versammelten Räthen und den eidgenössischen Gesandten auf die Knie fielen, um Verzeihung baten und einer nach dem andern im Namen ihrer Gemeinden, in die Hand des zürcherischen Bürgermeisters Waser, ihrer Regierung aufs Neue Treue und Gehorsam versprachen. Damit war indessen nur der erste, unblutige Act des großen Bauernaufstandes geschlossen. Manchen reute schon auf dem Heimwege die rasche und leichte Unterwerfung. Die Bauern waren ihrer Macht sich bewußt geworden, und der große Gedanke wurde ausgesprochen: dem Bund der Herren wollen wir einen Bund der Völker entgegenstellen. Die bisher getrennten Unterthanen der verschiedenen [484] Kantone vereinigten sich zu gemeinsamem Handeln. Eine eidgenössische Landsgemeinde, beschickt von Abgeordneten der Bauerngemeinden, wurde am 13. April im Dorfe Sumiswald in Scene gesetzt, ohne daß es die Regierung zu verhindern vermochte. L., der sich wie es scheint, jetzt zurückhalten wollte, unterlag dem Terrorismus, den die „Harten“ gegen die „Linden“ ausübten und wurde zur Theilnahme veranlaßt. Einmal anwesend, wurde er auch zum Wortführer gepreßt. Nachdem jede einzelne Landschaft ihre Klagepunkte vorgebracht, verlas L. den vom Schreiber Conrad Brönner abgefaßten „Bundesbrief“, ein merkwürdiges Actenstück, das im Eingang in würdiger Sprache das Ideal der Wiederherstellung althergebrachter schweizerischer Freiheit kundgab, dessen praktische Spitze aber dahin ging, daß man einander gegenseitig beistehen, und daß keine Landschaft sich befriedigt finden solle, so lange die Bundesgenossen nicht ihr Recht gefunden hätten. L. sprach die Worte des Bundes vor, und die ganze Versammlung beschwor denselben feierlich auf den Knieen, mit aufgehobenen Händen. Am 20. April fand bei dem kleinen Städtchen Huttwyl, ebenfalls im bernischen Gebiete, eine zweite, ähnliche, aber noch zahlreichere, circa 5000 Mann starke Versammlung statt. L. trat jetzt als „Obmann“ des Bundes in einem zierlichen rothen Gewande auf und mit einer Schärpe angethan; er zeigte sich nun mit Vorliebe zu Pferd, und fand sich, von einer unerhörten Volksthümlichkeit getragen, mehr und mehr in die ihm angewiesene Rolle hinein. Der französische Botschafter, an den er sich im Gefühl seiner Wichtigkeit wandte, erwiderte mit den dringendsten Mahnungen zur Nachgiebigkeit, allein die Gesandten des bernischen Rathes wurden mit ihren Vorschlägen nicht angehört; sie wurden vor eine neue Landsgemeinde verwiesen, die am 4. Mai wieder in Huttwyl stattfinden sollte. Erst nachdem hier der Bundesschwur erneuert worden war, wurde die Abordnung vorgelassen. Die Verhandlungen blieben bei solcher Stimmung erfolglos und führten, an den folgenden Tagen zu Langenthal und an andern Orten fortgesetzt, zu keinem Ziele. Noch am 8. Mai scheint L. sich friedlich in seinem Hause aufgehalten zu haben, wenigstens verlangte er die Antwort auf das Ultimatum der Bauern „gan Schönholz zu minem Hus“. Jetzt aber ließ er den Ruf nach dem Landsturm ergehen, und er wurde gehört. Die ungeduldigen Bauern beschlossen einen bewaffneten Zug gegen die Hauptstadt und Besetzung der Zugänge vom Waadtlande her. Die Regierung ihrerseits bot ihre treugebliebenen Gebiete nebst ihren Bundesgenossen in Neuenburg, in Genf und Freiburg auf. Kaum eine halbe Stunde vor den Thoren von Bern schlug L. am 11. Mai ein Lager auf und erlangte am 14. gleichen Monats die Annahme fast aller seiner Forderungen. Allein kaum hatte der Rath der geängsteten Stadt diesen Vertrag genehmigt, als L. die bedungene Auslieferung des Bundesbriefes verweigerte und die Gültigkeit die Uebereinkunft in Zweifel setzte. Von beiden Seiten wurde vorgängiger Abzug der Bewaffneten verlangt und die Nichterfüllung dieser Bedingung gegenseitig als Bruch des Vertrags ausgelegt. Unterdessen hatte eine gelungene Kriegslist des Landvogts von Laupen den von Westen anrückenden Hülfsmannschaften den Paß geöffnet und die Stadt aus ihrer kritischen Lage befreit. Bis zum 23. wurde hin- und hergeschrieben, bald der Friede als abgeschlossen erklärt, bald widerrufen; viermal des Tages wurden die Bedingungen verändert. Aus dieser Ungewißheit mußte Mißtrauen und Unordnung entspringen. L. vermochte seine Leute, die zum Theil ihm selbst zu mißtrauen begannen, nicht mehr zusammenzuhalten. Endlich am 24. Mai zogen die Bauern ab, nach Haus die einen, im Glauben, daß der Friede erklärt sei, nach Luzern und in den Aargau die andern, wo der Aufstand noch in vollem Gange war. Daß unter solchen Umständen Ausschreitungen auf dem Wege vorkommen mußten, ist begreiflich. Die Regierung aber proklamirte jetzt den Vertrag als [485] gebrochen und nahm alle ihre Zusagen förmlich zurück. L. hatte schon am 21. Mai das Lager vor Bern verlassen und hatte sich nach Langenthal und Zofingen begeben. Beim Einzug in die letztere Stadt genoß er noch einmal den Triumph seines Ansehens und seiner Beliebtheit, und eilte nun an der Spitze von über 20 000 Anhängern dem Zürcher General Werdmüller entgegen. Er verlangte eine Zusammenkunft mit dem letzteren. Dieselbe wurde aber verweigert. Beim Dorfe Wohlenschwyl kam es zu einem Gefechte, das drei Stunden lang dauerte, aber unentschieden blieb. Ein Waffenstillstand machte ihm am Abend ein Ende. Den Rath des wilden Entlebucher’s Schybi, das sorglos ruhende Heer der Feinde noch in der Nacht zu überfallen, soll L. aus Achtung vor dem gegebenen Worte abgelehnt haben. Am andern Morgen schloß Werdmüller zu Mellingen mit den Abgeordneten der Bauern – unter welchen aber L. sich nicht befand – einen für diese verhältnißmäßig günstigen Frieden ab. Unterdessen waren aber auch die Berner, von General Sigismund von Erlach geführt, von ihrer Stadt ausgezogen und in guter Ordnung den Bauern auf dem Fuße nachgefolgt. L. berief sich auf den Mellinger Vertrag; aber die Berner verweigerten dessen Anerkennung, da er ohne ihr Mitwissen abgeschlossen sei. Jetzt sammelte L. noch einmal seine Leute, ungefähr 6000 Mann, bei dem großen Dorfe Herzogenbuchsee; und hier kam es am 29. Mai, dem Pfingsttage, zu einem Gefechte, das mit einer blutigen Niedermetzelung der Bauern endete. Auf dem hochgelegenen, zur Festung verwandelten Kirchhofe hatten die letzteren sich tapfer vertheidigt. Das Dorf ging in Feuer auf. Einige der Führer wurden hierbei gefangen genommen. L. selbst eilte mit wenigen Leuten in sein Thal zurück. Am 3. Juni folgte die gänzliche Unterwerfung und Entwaffnung des Landes, und am folgenden Tage, – das bisher streitige Datum ergiebt sich aus dem noch vorhandenen Originalberichte des Beamten – gelang es dem Landvogt von Trachselwald mit Hülfe einiger Verräther den gewesenen Obmann zu verhaften, der erst kurz vorher sein Haus verlassen hatte und unweit davon unter einer kleinen Brücke versteckt aufgefunden wurde. Unter grausamem Spott, mit einem Strohkranz um das Haupt und einen hölzernen Degen an der Seite, wurde er in die Thore und durch die Straßen von Bern eingeführt. Es folgte nun ein Strafgericht im Stile der Zeit. Manche der Gefangenen wurden schon in den ersten Tagen militärisch verurtheilt, andere vor die Gerichte gestellt. Die Flüchtlinge wurden von den Regierungen wechselseitig ausgeliefert, und eine Reihe von Confiscationen und Todesurtheilen wurde ausgesprochen. Im Gebiete von Bern sollen 24 Rädelsführer theils am Galgen, theils mit dem Schwerte hingerichtet worden sein. L. wurde am längsten verschont; man hoffte von ihm die bedeutendsten Geständnisse zu erlangen. Nicht ohne Grund. Am 14. Juli wandte er sich aus dem Gefängnisse an den Rath mit einem äußerst demüthigen, fast weinerlichen Gnadengesuch, in welchem er um Verzeihung flehte, sich berufend nicht allein auf seine verhältnißmäßig nur geringe Schuld und seinen gänzlichen Mangel an wirklicher Autorität, sondern auch auf die von ihm bereits gemachten vollständigen Denunziationen. Das war natürlich umsonst; es wurde von der mißtrauischen Regierung noch die Folter angewendet, um für die Angaben die Bestätigung zu erhalten. Als endlich die letzten Rebellen eingebracht waren, der reiche Landmann Ulrich Galli und der Schreiber Brönner, kam auch an den gewesenen Obmann des Bundes die Reihe. Am 27. August wurde das Urtheil gesprochen. „Dieweilen er als ein Haupt und Führer aller Rebellanten seine natürliche von Gott eingesetzte Obrigkeit im höchsten Grade beleidiget, auch zu allen Mitteln verholfen, selbige auszurotten, so haben die gnädigen Herren Räthe und Bürger, damit dieß gräuliche Laster der verfluchten Rebellionen andern zum Exempel gestraft werde, bei ihrem Eide zu Recht erkannt und gesprochen, daß er dem [486] Nachrichter anbefohlen werde, der ihn auf der gewöhnlichen Richtstätte führen und ihm daselbst mit dem Schwert das Haupt abschlagen, dasselbige mit dem schändlichen zu Huttwyl aufgerichteten Bundesbrief an den Galgen heften, den Leib aber in vier Stücke und Theile zerhauen und an allen vier Hauptstraßen aufhängen solle.“ Das Urtheil wurde am gleichen Tage vollzogen. L. war, wie aus Allem hervorgeht, kein bedeutender Mann. Es ist schwer zu begreifen, was zu seinem Ansehen und seiner raschen Erhebung den Anlaß möge gegeben haben, und was dazu bewegen konnte, ihn dem rohen und vielleicht allzu raschen aber entschlossenen und zudem kriegserfahrenen Schybi vorzuziehen, dem nachher zu Luzern die Folter keinen Laut auspressen konnte. Es waren waren wohl nur Eigenschaften ziemlich äußerlicher Art, vielleicht ein einnehmendes Aeußere, eine einschmeichelnde Redegewandtheit, die den von Natur so schweigsamen Bauern den Eindruck großer geistiger Ueberlegenheit machte. Energie und persönlicher Muth, Menschenkenntniß und Kriegstüchtigkeit fehlten ihm fast gänzlich; sein oben erwähntes Gnadengesuch zeugt in seiner naiven Sprache von eben so viel Schwachheit als Gutmüthigkeit und giebt in seinem erzählenden Theile eine sicher ziemlich getreue Vorstellung von dem vollständigen Mangel an Ordnung und Disciplin in dem Heere der Bauern und von des sogenannten Führers Unfähigkeit, sein scheinbares Ansehen thatsächlich geltend zu machen. Dagegen fehlte es ihm keineswegs an einer gewissen Eitelkeit, und die Bundesbrüder aus dem Oberlande beklagten sich sogar schriftlich darüber, daß der Obmann in seinem schönen rothen Kleide sie sehr hochfahrend behandelt habe. Ein Bildniß des immerhin merkwürdigen Mannes befindet sich noch im Besitz der Familie, zur Zeit des Obergerichtspräsidenten und Nationalrathes Leuenberger in Bern. Dasselbe wurde öfter, zum ersten Male unmittelbar nach der Hinrichtung, in Paris in Kupfer gestochen. Eine dramatische Behandlung von Leuenberger’s Schicksal und Ende versuchte J. J. Schädelin in: Claus Leuenberger, ein historisches Drama, Bern 1837.

Acten des Bauernkriegs im Berner Staatsarchiv, 5 Bde., Folio. – Gedruckte Sammlung der Eidg. Abschiede, Bd VI. 1. – Der große Volksaufstand in der Schweiz, in der Zeitschrift „Helvetia“, Bd. VI, Aarau 1830 (von A. Vock), wo eine große Anzahl zeitgenössischer Berichte gründlich und unbefangen benutzt und wiedergegeben sind, auch besonders abgedruckt und in mehreren Auflagen erschienen. – Joh. Konr. Füßli, Historie des großen Aufruhrs im Schweizerlande in „Helvetia“, Bd. II, S. 21–83 (hier heißt der Bundesobmann: „Claus Schmied, genannt Leuenberger“, ohne daß in den Originalquellen irgend ein Anhaltspunkt dafür sich finden ließe). – Lauffer, Helvetische Geschichte, Bd. XVIII. – v. Tillier, Geschichte des Freistaats Bern, Bd. IV, S. 143–204. – Gelzer, Die drei letzten Jahrhunderte der Schweizer Geschichte, 1839, Bd. II, S. 93–110.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: unbebekannte