ADB:Leuenberger, Jakob

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Artikel „Leuenberger, Jakob“ von Emil Blösch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 486–487, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Leuenberger,_Jakob&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 10:03 Uhr UTC)
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Leuenberger: Jakob L., Professor, aus Rüderswyl im Emmenthal, wurde den 23. April 1823 zu Utzenstorf an der Emme geboren und in dem kleinen Städtchen Büren an der Aare erzogen, wo sein Vater Präsident des Amts- oder Bezirksgerichts war. Nachdem er hier die gewöhnlichen Schulen besucht und dann noch einige praktische Vorbereitung in einer Amtsstube erhalten hatte, wurde er auf der Berner Universität Schüler des genialen Rechtslehrers Wilhelm Snell. Als Student von der hochgehenden politischen Bewegung ergriffen, nahm er 1845 an dem Freischaarenzuge nach Luzern zur Austreibung der Jesuiten Theil, und trat auch einer freiwilligen Jägercompagnie bei, als 1847 der Sonderbundskrieg ausbrach. Kurz zuvor hatte er sich durch eine glänzend bestandene Prüfung die Berechtigung zur Ausübung der Advocatur erworben, aber schon 1848 wurde er zum Professor des Bernischen Rechts ernannt. [487] Die Wahl war auffallend, da L. keine Gymnasialbildung genossen hatte; sie zeugt um so mehr von der Erwartung, die man auf den jungen strebsamen Mann setzte; mit mehr als gewöhnlicher Energie begann derselbe allerdings sogleich diese Lücke auszufüllen und hatte in kurzem sich die lateinische Sprache angeeignet. Seiner Aufgabe entsprechend, warf er sich vorzugsweise auf das Studium der Bernischen Rechtsquellen und die Untersuchung der nur theilweise noch geltenden, aber immerhin noch nachwirkenden alten Land- und Stadtrechte des Kantons. Dabei war er Rechtsconsulent des Staates und Redacteur vieler Gesetzesentwürfe; insbesondere bearbeitete er im Auftrage der Regierung eine neue Gesetzsammlung in 10 Bänden, durch welche der bestehenden Verwirrung ein Ende gemacht und das Geltende auf zweckmäßige Weise zusammengestellt wurde. Sein Haupt- und Lebenswerk indessen, die Abfassung eines einheitlichen Civilgesetzbuches für den ganzen Kanton, die Ausgleichung und Verschmelzung des im neuen Landestheile (Jura) noch gültigen französischen Rechtes mit den deutschen Grundsätzen des alten Berner Landes, sollte er nicht zur Vollendung bringen, und es ist dasselbe, trotz Leuenberger’s Vorarbeiten, von den politischen Entwickelungen der Eidgenossenschaft überholt und wol auch an den Schwierigkeiten scheiternd, bis heute nicht zu Stande gekommen. Im J. 1852 hatte L. sich verheirathet; aber bald schon zeigte sich seine Gesundheit erschüttert, wenn auch die Arbeitskraft noch nicht gestört war. Von 1855–57 war er Mitglied des schweizerischen Nationalrathes und 1860 wurde er zum Vertreter Berns im Ständerathe erwählt. Er wußte auch in diesen eidgenössischen Behörden sich Achtung zu verschaffen; aber schon am 24. Mai 1871 ging sein Leben zu Ende. Trotz mangelnder wissenschaftlicher Vorbildung war er ein sehr tüchtiger Lehrer. Geradheit, Herzensgüte und Uneigennützigkeit machten ihn beliebt. Herausgegeben hat er „Vorlesungen über das Bernische Privatrecht“, Bern 1850 bis 1854, 3 Bde. Nach seinem Tode erst wurden zum Druck bearbeitet durch seinen Bruder, Obergerichtspräsident L.: „Studien zur Bernischen Rechtsgeschichte“, Bern 1873.

Professor J. L. in: „Das Schweizerhaus“, 1872. Bern. – Nekrologe in den Schweiz. und Bern. Tagesblättern. – Ein Nachruf in der Zeitschrift des Berner Juristenvereins, Bd. VI, S. 349 ff. (von R. Niggeler).