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ADB:Limnaeus, Johannes

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Artikel „Limnäus, Johann“ von Siegfried Hänle in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 658–659, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Limnaeus,_Johannes&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 06:43 Uhr UTC)
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Limnäus: Johann L., geb. den 5. Januar 1592 zu Jena, Sohn des dortigen Professors Georg L., welcher seinen Namen Wirn in das Griechische übertragen hatte, starb am 13. Mai 1665 zu Ansbach und liegt in der Stiftskirche dortselbst begraben. Nachdem er die Universitäten Jena und Altdorf besucht hatte, begleitete er die Nürnberger Patrizier Löffelholz und Imhof 1617 nach Italien, wo die Reisegesellschaft wegen der Inquisition nach Rom und Neapel zu gehen Anstand nehmen mußte, blieb dann mit seinen Gefährten zwei Jahre in Frankreich und kehrte mit ihnen über England und Holland nach Deutschland zurück. Um sich auf das juristische Lehrfach vorzubereiten ging er abermals nach Altdorf und Jena und las zu diesem Endzweck juristische und politische Collegien, nahm aber 1623 eine Auditorstelle bei dem damaligen Generallieutenant des Herzogs Christian von Braunschweig, dem Herzoge Wilhelm zu Sachsen-Weimar an, einen Posten, den er in Folge der Niederlage bei Stadtlohn und der Gefangennahme Wilhelms alsbald wieder verlor. Von dauerndem Einfluß auf seine Laufbahn war es, daß der Culmbach’sche Kanzler v. Feilitzsch ihn zum Hofmeister über seinen Sohn Heinrich machte, und, nachdem L. den jungen Feilitzsch auf die Leipziger und Straßburger Universität, auf einer Reise nach Frankreich, England und in die Niederlande begleitet hatte, so zufrieden mit ihm war, daß er ihn der Ansbachischen Obervormundschaft zum Erzieher des Erbprinzen Friedrich empfahl. Daraufhin wurde L. Inspector morum des Erbprinzen und machte 1632 mit den zwei anderen Prinzen Albrecht und Christian eine Reise nach Frankreich, die bis 1639 andauerte. Inzwischen war 1633 Prinz Christian auf der Reise gestorben, der Erbprinz auf dem Nördlinger Schlachtfelde verkommen, so daß das Fürstenthum an Prinz Albrecht fiel. Als Albrecht nach erreichter Großjährigkeit 1639 die Regierung übernahm, erhielt sein Freund und Begleiter L. die hochbedeutende Stellung eines geheimen Raths [659] und Kämmerers am Hofe und blieb bis zu seinem Tode zum Wohle des Landes auf diesem Posten, der das Kanzleramt in sich begriff. Das Fürstenthum war damals durch die Leiden des 30jährigen Krieges arg heimgesucht, ausgesogen, verwüstet, entvölkert und der Kanzler hatte alsbald die Genugthuung, die Früchte seines segensreichen Wirkens überall im Lande wahrzunehmen. – Das Charakterbild von L. zeigt uns einen trefflichen Menschen und einen vorzüglichen Beamten; seine litterarischen Erzeugnisse lassen uns einen Rechtsgelehrten von umfassendem Wissen, namentlich auf dem Gebiete des deutschen Staatsrechts erblicken: von ihm rührt das erste systematische Werk über das deutsche Staatsrecht her. Er starb unverheirathet, nachdem er längere Zeit vorher gekränkelt hatte; sein Tod wurde vom Lande aufrichtig bedauert und auf allen Universitäten des deutschen Vaterlandes feierte man in Gedächtnißversen sein Andenken. – Von seinen Werken nenne ich sein „System des Staatsrechts“ (1629–1645), ein Werk, das ihm den Ehrennamen eines Patriarchen des Staatsrechts und eines Oraculum in jure publico eintrug, seinen Commentar über die Wahlcapitulationen der Kaiser Karl V. bis auf Ferdinand III. (1657 u. folg.), seine „Notitia regni gallici“ (1655), ein Buch, das auch in Frankreich sehr geschätzt wurde, und endlich erschienen, ein Jahr vor seinem Tode, seine „Observationes in auream Bullam Caroli IV.“ Bekunden alle diese Schriften seine große Gelehrsamkeit, so gibt uns ein nachgelassenes Werk von ihm, das erst 1794 gedruckt wurde, ein Zeugniß von der Trefflichkeit seines Charakters als Mensch und als Beamter. Es ist ein Fürstenspiegel, den er für die brandenburgischen Herrscher handschriftlich hinterließ, voll der herrlichsten Regeln für jeden Landesherrn. Man kann sagen, daß diese Rathschläge auf einem Standpunkte stehen, der damals von den wenigsten Fürstendienern eingenommen wurde; ich hebe aus dem Werkchen, weil gerade zu jener Zeit, in Nachahmung der Glanzperiode Ludwigs XIV., der Ruhm einer Regierung häufig nach dem Lustre des Hofes beurtheilt wurde, folgende Stelle hervor: „der Fürst lasse sich nicht bereden, daß seine Reputation an großem Hofhalte oder prächtigen Aufwärtern liege, denn solche Aufwärter sind gute Hochzeitsgäste, sie helfen das Land nicht vermehren, sondern verzehren.“

Limnäisches Ehrengedächtniß, 1665 (Leichenrede mit eingeschalteter kurzer Selbstbiographie und den Trauergedichten der Universitäten). – Leben Johannes v. Limnäus in den wöchentlichen Onolzbach’schen Nachrichten von 1740. – Jöcher, Gelehrtenlexikon, II. 2441. – Biographische Nachrichten über Limnäus mit Abdruck des oben erwähnten handschriftlichen Nachlasses in der Ansbacher Monatsschrift von 1793 u. 1794. – Vocke, Ansbachischer Geburts- und Todten-Almanach, I. S. 13 u. 14.