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ADB:Mützeltin, Franz

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Artikel „Mützeltin, Franz“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 118–119, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:M%C3%BCtzeltin,_Franz&oldid=- (Version vom 21. Dezember 2024, 13:50 Uhr UTC)
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Mützeltin: Franz M., geboren 1518 oder Anfang des Jahres 1519 zu Lüneburg, † 1594, entstammte einer Patricierfamilie dieser Stadt, in welcher sein Vater Thomas M. das Amt eines Stadtsecretärs versah; seine Mutter war die letzte Erbin des Geschlechts von der Möhlen. Er widmete sich der Rechtswissenschaft und erwarb den Rang eines Licentiaten der Rechte. Im Jahre 1548 trat er in den Dienst Herzog Heinrichs des Jüngern zu Braunschweig und Lüneburg, welcher ihm jedoch seit etwa 1558 seine Gunst mehr und mehr entzogen zu haben scheint, als er erfahren, daß M. auch anderen Fürsten seine Feder lieh, insbesondere auch seinem Sohne, dem Herzog Julius, mit dem er damals in sehr gespanntem Verhältnisse lebte. M. ging daher 1565 als Kanzler in den Dienst des Bischofs von Hildesheim über; er verheirathete sich hier mit der Wittwe eines seiner Vorgänger, des Kanzlers Dr. J. Stopler († 1553), einer geborenen von Gremsleben. Als aber Herzog Julius 1568 in Braunschweig-Wolfenbüttel zur Regierung gelangte, zog ihn dieser sogleich wieder als Rath in seine Nähe, ohne daß er jedoch seine Stellung zu Hildesheim aufgab. So war denn M., Kanzler eines katholischen Bischofs, zugleich aber Rath eines evangelischen Fürsten, aufs Eifrigste beschäftigt, in des Letzteren Lande die Reformation einzuführen. Da jedoch durch die Doppelstellung Mützeltin’s die Geschäftsführung in Hildesheim litt, so trat derselbe 1573 ganz in den Dienst des Herzogs über und zwar als Nachfolger des in den Ruhestand getretenen Kanzlers Münsinger v. Frundeck. In dieser Stellung entfaltete er bei den zahlreichen Reformen des Herzogs Julius (Bd. XIV S. 663), sowohl in weltlichen, wie in Consistorialangelegenheiten eine sehr umfassende Thätigkeit. Kränklichkeit nöthigte [119] ihn allmählich, sich mehr und mehr von den Geschäften zurückzuziehen, und es wurde deshalb 1588 J. Jagemann (Bd. XIII S. 643) als „neuer Kanzler“ angestellt, hinter welchen M. als „alter Kanzler“ mit der Zeit immer mehr zurücktrat. Er starb zu Wolfenbüttel am 25. Mai 1594 im 76. Jahre seines Alters.