Zum Inhalt springen

ADB:Maier, Peter

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Maier, Peter“ von Paul Richter (Archivar) in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 52 (1906), S. 155–156, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Maier,_Peter&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 06:08 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Maier, Julius Joseph
Nächster>>>
Majunke, Paul
Band 52 (1906), S. 155–156 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Kein Wikipedia-Artikel
(Stand Januar 2019, suchen)
Peter Maier in Wikidata
GND-Nummer 12413758X
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|52|155|156|Maier, Peter|Paul Richter (Archivar)|ADB:Maier, Peter}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=12413758X}}    

Maier: Peter M., von Regensburg, stand seit 1481 im Dienst der kurfürstlich Trierischen Kanzlei, für deren Geschäfte er als „Kleriker“ und Notar vorbereitet war, anfangs Kanzleischreiber, seit 1502 einer der beiden Secretäre; als solcher hat er neben seinen sonstigen Berufsarbeiten besonders archivalischen Aufgaben sich gewidmet. Seit 1508 ist er auch beim Gericht und in der Verwaltung der Stadt Coblenz thätig, zunächst als Schöffe, dann als Schöffenmeister und Unterschultheiß, seit 1515 als kurfürstlicher Schultheiß, und verwaltete daneben auch das Amt des Weinbesichtigers. Wie er bis zu seinem Anfang 1542 erfolgten Tod mit unermüdlichem Fleiß und vollendeter Sachkenntniß in seinen Aemtern thätig war, das beweisen die Urkunden und Acten der laufenden kurfürstlichen wie städtischen Verwaltung, darüber hinaus aber andere Arbeiten, die zunächst ebenfalls aus seiner Berufsthätigkeit erwachsen sind, dann aber als eigentlich archivalische Arbeiten mehr oder weniger Selbständigkeit gewinnen und in einigen Hauptwerken als bemerkenswerthe Beiträge zur Trierischen Geschichtschreibung gelten dürfen. So hat er wiederholt schwierigere Capitel aus der erzstiftischen Territorialgeschichte bearbeitet und in mehreren Sammlungen den erzstiftischen Lehen- und Güterbesitz darzustellen versucht, um dann abschließend und zusammenfassend im sog. „Erbämterbuch“ besonders lehnsherrliche und andere Herrschaftsrechte des [156] Erzstifts und einige wichtige staatsrechtliche Fragen zu behandeln (1537), hierin ein Vorläufer des Joh. Jak. Moser, der Maier’s Buch in seinem „Staatsrecht des Chur-Fürstlichen Erz-Stiffts Trier“ benutzt hat. Schon vorher hatte er einen wesentlichen Theil der trierischen Landeshoheit nach allen Seiten hin aufzuklären versucht, indem er die den Erzbischöfen von den Ortschaften, Pflegen und Aemtern geleisteten Huldigungen mit ihren Ceremonien und staatsrechtlichen Besonderheiten von 1260 an u.zw. vom Ende des 15. Jahrhunderts ab meist als Augenzeuge, beschrieb und so die Formen, unter denen das Huldigungsgeschäft sich abwickelte, in ganzem Umfange feststellte (1532 und noch 1539). Mit diesem Gegenstand verband er viele, z. Th. recht werthvolle Nachrichten, die damit manchmal nur in ganz entferntem, vielleicht nur in zeitlichem Zusammenhang stehen. – Aus rein geschichtlichem Interesse unternahm er es, die Kriegszüge der Erzbischöfe von Trier darzustellen, kam aber offenbar über die Zeit der Hussitenkriege nicht hinaus. Zeitgeschichte behandelte er wieder in den Gesten der Erzbischöfe Johann II. (1456–1503) und Richard (1511–1531), hier vielleicht einer langjährigen Tradition der trierischen Kanzlei folgend, deren Beziehungen zu der trierischen Geschichtschreibung noch aufzudecken bleiben. – Für die Coblenzer Stadtgeschichte bilden zwei umfangreiche Tagebücher und besonders eine Art Quellensammlung zur Verfassungs- und Wirthschaftsgeschichte der Stadt reiche Fundgruben. Man muß M. jenen tüchtigen Beamten zuzählen, die das Fürstenthum bei dem abschließenden Ausbau seiner Territorialhoheit auf jede Weise unterstützten, und zugleich jenen in der Vergangenheit forschenden und Geschichte schreibenden Männern, die im Zeitalter des Humanismus in allen Kanzleistuben zu finden waren.

Richter, Der kurtrierische Secretär Peter Maier von Regensburg (1481 bis 1542). Sein Leben u. seine Schriften in: Trierisches Archiv Heft VIII (Trier 1905), S. 53–82.