ADB:Marezoll, Theodor
Joh. Gottlob M. (s. d.) am 13. Febr. 1794 zu Göttingen geboren. Er studirte in Jena und Göttingen, woselbst er 1815 durch seine Dissertation „De institutionum ordine“ den Preis und die juristische Doctorwürde erlangte. Vor zahlreichen Zuhörern hielt er in Jena Vorlesungen über römisches Recht, ging als außerordentlicher Professor nach Gießen und wurde nach Ablehnung eines Rufes nach Rostock schon 1818 ordentlicher Professor, 1826 Wirklicher Oberappellationsrath. Als Schüler und Anhänger Hugo’s hatte er sich bis dahin vortheilhaft bekannt gemacht durch die Schriften: „Fragm. legis romanae in aversa tab. Heracleensis parte“, 1816 – „Lehrbuch des Naturrechts“, 1818 – „Ueber die bürgerl. Ehre, ihre gänzliche Entziehung und theilweise Schmälerung“, 1824, durch Aufsätze in Grolman’s Magazin und Mitherausgabe der Zeitschrift für Civilrecht und Proceß. Waren auch seine Vorlesungen und seine schriftstellerische Thätigkeit hauptsächlich dem römischen Recht gewidmet, so leistete er doch auch im Strafrecht Anerkennenswerthes. Während 27 Jahren (1837–64) wirkte er als hochverdienter Lehrer in Leipzig. Aus dieser Zeit stammt, neben verschiedenen akademischen Gelegenheitsschriften, sein bis in die jüngste Zeit gern gebrauchtes „Lehrbuch der Institutionen“, 1839, 11. Aufl. von Schirmer 1881 und sein Werk „Das gemeine deutsche Criminalrecht“, 1841, 3. Aufl. 1856. Ersteres ist von Pellat (1852) ins Französische, von Polignani ins Italienische (1866) übersetzt worden.
Marezoll: Gustav Ludwig Theodor M., Rechtsgelehrter, wurde als Sohn des KanzelrednersIm J. 1819 hatte er die Tochter des früheren Notarius am Reichskammergericht, späteren Justizraths und Directors des Stadtgerichts zu Wetzlar, Georg Krauß, geheirathet, aus welcher Ehe ein Sohn, der 1882 pensionirte kgl. sächsische Oberappellationsrath Gustav M. und sechs sämmtlich verheirathete Töchter hervorgingen. Von 16 noch lebenden Enkelkindern sind zwei Juristen, einer Arzt, zwei Philologen. Gerühmt wird aus seinen jüngeren Jahren seine anregende Conversation und geistsprühender Witz, seltene Herzensgüte und durch seine religiöse Richtung bestimmte werkthätige Liebe. In politischer Beziehung im wesentlichen conservativ, war er in seinen Lebensgewohnheiten äußerst anspruchslos. [316] Einer der letzten Merseburger Domherren verschied er eines sanften Todes am 25. Febr. 1873. Die Leichenrede hielt in geistvoller Weise der Decan der theologischen Facultät, Prof. Fricke; den Segen sprach ein Schwiegersohn des Verstorbenen, Pastor Broschmann.
- Gef. Privatmittheilungen. – Unsere Zeit, 1873. I, 500.