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ADB:Maucler, Eugen Freiherr von

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Artikel „Maucler, Paul Friedrich Theodor Eugen Freiherr von“ von Eugen Schneider in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 687–688, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Maucler,_Eugen_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 02:12 Uhr UTC)
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Maucler: Paul Friedrich Theodor Eugen Freiherr von M., geb. 30. Mai 1783 zu Etupes in Mömpelgart, ist der Staatsmann, dessen Name mit dem Verfassungswerk unter König Wilhelm von Württemberg aufs Engste verknüpft ist. Er studirte 1799–1803 die Rechte zu Tübingen, Gießen und Wetzlar und trat 1803 als Assessor bei der Oberlandesregierung in Ellwangen in den Staatsdienst. Schon 1804 zum Rath bei derselben ernannt, trat er 1806 in das Oberjustizcollegium und wurde 1808 Kreishauptmann in Ludwigsburg. 1809 erhielt er den Auftrag, als General-Landescommissär das seither dem Deutschorden gehörige Mergentheim in Besitz zu nehmen. Während des Aufstandes, den die Bauern der Gegend erhoben, wurde er gefangen genommen, aber von den Mergentheimern, welche seine Menschenfreundlichkeit und Milde rühmten, geschützt. König Friedrich hatte trotz der Vorwürfe, die M. wegen seines Verhaltens gemacht wurden, so wenig das Vertrauen in ihn verloren, daß er ihn 1810 zum Rath bei dem Obertribunal in Tübingen, 1811 zum Landvogt in Calw, 1812 zum Chefdirector des Criminaltribunals in Eßlingen ernannte. 1816 wurde er Hofkammerpräsident und Oberhofintendant, 1817 Geheimerath, 1818 Justizminister, 1831 Geheimerathspräsident. Während des [688] Märzministeriums ließ er sich, durch körperliche Leiden angegriffen, am 6. April 1848 in den Ruhestand versetzen, nahm aber noch an den Verhandlungen der Kammer der Standesherren Theil, der er als lebenslängliches Mitglied angehörte. – Seine tiefe wissenschaftliche Bildung, seine reiche Erfahrung, seine volle Hingebung an König Wilhelm, mit dem er von frühester Jugend an in Verbindung stand und dessen persönliche Freundschaft er gewann, verschafften ihm den größten Einfluß auf die Neugestaltung des Landes. Mit Umsicht und Ausdauer arbeitete er an dem Zustandekommen der Verfassung Württembergs und strebte dabei eine möglichste Weiterbildung des Bestehenden an, so daß er von den Radicalen, deren Forderungen er entgegentrat, gehaßt wurde. 1817 setzte er es durch, daß die altwürttembergischen Abgeordneten den neuwürttembergischen gleiche Rechte zugestanden und führte weiterhin die Organisation des Landes mit großem Geschicke durch. Er starb hochgeehrt am 28. Januar 1859 zu Ludwigsburg.

Vergl. Grabrede; Nick, Wilhelm König von Württemberg. 1864; Die Württemberger in Mergentheim im Jahre 1810.[1]

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 688. Z. 16 v. o.: vgl. ferner Stark in den Württ. Jahrbüchern 1875, II, S. 14 ff. [Bd. 26, S. 830]