ADB:Friedrich I. (König von Württemberg)
Friedrich Eugen. Gemäß dem Ehevertrage seiner Eltern wurde er wie seine Geschwister in der evangelischen Confession als der Landesreligion erzogen und von 1769 an einige Zeit namentlich in Lausanne gebildet. Dem Vorgange seines Vaters folgend, trat er im J. 1777 in den preußischen Militärdienst und wurde von Friedrich dem Großen alsbald als Oberst angestellt, zum Chef des in Lüben in Schlesien garnisonirenden Dragonerregiments ernannt, stieg auch während des baierischen Erbfolgekrieges des J. 1778, in welchem er mehrere Vorposten commandirte, zum Generalmajor empor. Nachdem er im J. 1782 den Großfürsten Paul und dessen Gattin, seine Schwester, auf einer italienischen Reise begleitet hatte, folgte er ihnen nach Rußland, wurde hier durch die Kaiserin Katharina die Große als Generallieutenant und Gouverneur von russisch Finnland angestellt und verwaltete während des türkischen Krieges neben einem Commando über eine Beobachtungsarmee die Statthalterschaft in Cherson. Im J. 1787 verließ er auch den russischen Dienst und wohnte zunächst im Landhaus Monrepos unweit Lausanne und in Bodenheim bei Mainz, ließ sich aber im J. 1790 in Ludwigsburg nieder; im J. 1792 überbrachte er dem letzten deutschen Kaiser aus dem habsburgischen Hause, Franz, das Diplom seiner Wahl von Frankfurt nach Seligenstadt. Nachdem sein Vater im J. 1795 zum Thron gelangt war, mußte er bei der Occupation des Landes durch die Franzosen im J. 1796 nach Ansbach und von da nach Wien flüchten, folgte aber nach dessen Tode am 23. Dec. 1797 ihm in der Regierung. – Was die äußere Geschichte dieser seiner Regierung betrifft, so betheiligte sich F. alsbald im J. 1799, da die österreichischen Erfolge günstige Aussichten gewährten, am Kriege gegen die französische Republik und machte hierfür größere Anstrengungen, als ihm die bloße Pflicht des Reichsfürsten auflegte. Darauf rückten die Franzosen unter Ney bis in die Gegend von Ludwigsburg, wurden aber in den Treffen bei Bietigheim und Bönnigheim hauptsächlich durch die würtembergischen Truppen zum Rückzuge genöthigt. Allein im folgenden Jahre drang Moreau wieder vor, die Festung Hohentwiel ging durch die Unfähigkeit ihres Befehlshabers verloren, das Land wurde von den Franzosen überschwemmt und mit einer Brandschatzung von 6 Millionen Franken belegt, woran sich später noch eine Monatssteuer für den ganzen schwäbischen Kreis anschloß. F. verweigerte lange jede Betheiligung an der Zahlung jener mit Mühe um 1/2 Million verminderten Summe, floh im Juli mit allem in den öffentlichen Cassen, auch in der Landschaftskasse, vorräthigem Gelde nach Erlangen und von da nach Wien und kehrte erst nach dem Abschluß des Lüneviller Friedens vom 9. Febr. 1801, welcher das ganze linke Rheinufer an Frankreich überließ, im Mai d. J. in sein Land zurück. Den von französischer Seite gehegten Plan, das Herzogthum aufzulösen und zwischen Baiern und Baden zu theilen, gelang es ihm nach standhafter Weigerung, freiwillig auch nur ein Dorf seines Herzogthums abzutreten, durch den Pariser Vertrag vom 20. Mai 1802 zu beseitigen, welchem gemäß Würtemberg nicht nur in seinem ganzen Bestande erhalten wurde, sondern die französische Republik dem Herzog ihre guten Dienste versprach, um ihm für die überrheinischen Besitzungen, welche bereits den 7. August 1796 an Frankreich abgetreten worden waren, entsprechende Territorialentschädigung zu verschaffen. Durch den Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Febr. 1803 wurde er denn auch wirklich mit geistlichen Besitzungen, wie Ellwangen, Zwiefalten, Comburg etc. und neun Reichsstädten, wie Reutlingen, Eßlingen, Rottweil, Hall, Gmünd, Heilbronn in einer den Verlust weit überwiegenden und trefflich arrondirten Weise entschädigt und [57] erhielt zugleich die Kurwürde, welche im Kurfürstenbrief vom 24. Aug. d. J. noch besonders anerkannt wurde und welche ihm auch Gelegenheit gab, die alte Würde seines Hauses geltend zu machen und den Titel des Reichserzpanners anzunehmen. Er vereinigte die neuen Erwerbungen zu einem besonderen, von dem alten Herzogthum und seiner Verfassung völlig getrennten Staat mit besonderer Regierung zu Ellwangen unter dem Namen Neuwürtemberg. Als im J. 1805 der Krieg zwischen Oesterreich und Frankreich wieder ausbrach, suchte der Kurfürst anfangs wenigstens neutral zu bleiben, allein Napoleon erschien am 2. Oct. 1805 unerwartet zu Ludwigsburg, erklärte ihm in einer vierstündigen Conferenz bei verschlossenen Thüren, daß dies unmöglich sei, drohte mit einer neuen Brandschatzung von 8 Millionen Franken und unerschwinglichen Lieferungen, machte dagegen für den Fall des Beitritts Aussicht auf eine Vergrößerung des Landes und eine Königskrone und so stellte ihm F. im Ludwigsburger Allianzvertrag vom 5. Oct. d. J. 8–10000 Mann zur Verfügung. Die Erfolge Napoleons führten zum Preßburger Frieden Frankreichs mit Oesterreich vom 26. Decbr. d. J., welcher im Anschluß an die Bestimmungen des Brünner Separatvertrages zwischen Frankreich und Würtemberg vom 12. Decbr. die Anerkennung der vollen Souveränität und der Königswürde Würtembergs, sowie den Verzicht auf alle Anwartschafts- und Lehensrechte von Seiten Oesterreichs enthielt und dem neuen Könige unter anderem namentlich die obere und niedere Grafschaft Hohenberg, die Landvogtei Altdorf und fünf Donaustädte eintrug, worauf F. den 1. Jan. 1806 die Königswürde feierlich annahm. Schon am 19. Decbr. hatte Napoleon durch den sogen. Schönbronner Tagesbefehl, wie die Regenten von Baiern und Baden, so auch F. ermächtigt, die in und an Alt- und Neuwürtemberg gelegenen Besitzungen der Reichsritterschaft, des deutschen und des Johanniter-Ordens in Besitz zu nehmen. Dem von Napoleon in der Rheinbundsacte vom 12. Juli 1806 unter seinem Protectorate begründeten Rheinbunde, welcher am 6. Aug. d. J. die Auflösung des Reiches zur Folge hatte, trat der König mit 15 anderen deutschen Fürsten, als der bedeutendste Herrscher nach Baiern, bei, erhielt dadurch, sowie durch die, an die Rheinbundsacte sich anschließenden besonderen Staatsverträge mit Baiern und Baden, namentlich die Herrschaft Wiesensteig, die Abtei Wiblingen, die Reichsstadt Biberach, die Souveränität über eine beträchtliche Anzahl bisher reichsunmittelbarer Fürsten und Grafen, so die hohenlohischen Fürstenthümer (zum größten Theil), die Besitzungen der Fürsten und Grafen von Truchseß-Waldburg, von Thurn und Taxis (zum Theil), die noch nicht würtembergischen Theile der Grafschaft Limburg, das dem Prinzen von Oranien zugetheilt gewesene Reichsstift Weingarten, eine Reihe seither baierischer oder badischer, im Umfang des neuen Königreichs gelegener Rittergüter etc. Dafür mußte er sich aber nach den Bestimmungen dieses Bundes, vermöge deren jeder Krieg auf dem festen Lande, den einer der contrahirenden Theile zu führen haben konnte, für alle anderen unmittelbar zur gemeinsamen Sache werden sollte, sogleich an dem Krieg gegen Preußen mit seinem Contingent von 12000 Mann betheiligen. Im J. 1807 vermählte Napoleon seinen Bruder Jerôme, König von Westfalen, mit Friedrichs Tochter, Katharine, und der König wohnte im October 1808 der feierlichen Zusammenkunft der Kaiser von Frankreich und Rußland zu Erfurt an, bei welcher es ihm gelang, die angesonnene Absendung einer Heeresabtheilung nach Spanien abzuwenden. Bald nach Beginn des Kriegs mit Oesterreich vom J. 1809, an welchem er lebhaften Theil nahm, erhielt F. durch ein Decret Napoleons vom 24. April 1809, welches den Deutschorden in den Rheinbundsstaaten aufhob, Mergentheim mit den Rechten, Domänen und Einkünften des Hochmeisterthums und unterdrückte im Sommer des Jahres einen allda ausgebrochenen Aufstand mit großer Strenge, betheiligte sich auch alsbald [58] darauf in Person an dem Kampfe gegen die Vorarlberger, welche in Verbindung mit den gegen die Baiern und Franzosen aufständischen Tirolern sich erhoben und in das oberschwäbische Würtemberg einfielen. Der Wiener Friede vom 14. Octbr. d. J. und – nachdem F. im November d. J. zu Paris, wohin er von Napoleon mit anderen Fürsten entboten war, alle Pläne, ihn mit Hannover oder Portugal für das abzutretende Würtemberg zu entschädigen, standhaft abgelehnt hatte – der Vertrag zu Compiegne vom 24. April 1810, sowie der Staatsvertrag mit Baiern vom 18. Mai 1810 brachte dem Könige wieder einen ansehnlichen Zuwachs: die österreichische Anerkennung der würtembergischen Besitznahme vom Deutschmeisterthum, die Stadt Ulm, 10 baierische Landgerichte im Süden, Osten und Nordosten seines bisherigen Besitzes, Theile von einigen anderen solcher Bezirke und die Hoheit über einige fürstliche, gräfliche und ritterschaftliche, von den neuen Grenzen umschlossene Besitzungen. Im J. 1812 mußte er, wie die übrigen Verbündeten Frankreichs, an dem russischen Kriege Theil nehmen, aus welchem in Folge des berüchtigten Rückzuges von seinem, über 15000 Mann betragenden Contingent kaum noch einige Hundert zurückkehrten. Auch im folgenden Jahre hielt er zunächst noch fest an dem französischen Bunde und in Leipzig kämpften seine Truppen noch auf Napoleons Seite, ja er bestrafte die Brigade des Grafen Normann aufs empfindlichste, weil dieselbe in dieser Schlacht zu den Verbündeten übergegangen war. Allein durch den Vertrag zu Fulda vom 2. Novbr. 1813 trat er selbst auf die Seite der letzteren und erhielt die Garantie seiner sämmtlichen Staaten, sowie die erneuerte Anerkennung seiner Unabhängigkeit. Ein Heer von 12000 Würtembergern stieß zu der großen Armee der Verbündeten, bildete mit österreichischen Truppen das vierte Armeecorps unter dem Commando des Kronprinzen Wilhelm und kämpfte an mehreren Orten mit Ruhm und Erfolg bis zum Einzug der Verbündeten in Paris (30. März 1814) und Napoleons Thronentsagung. Als die Rückkehr des letzteren von Elba im März 1815 die Verbündeten wieder zu den Waffen rief, wurde aus 20000 Würtembergern, 18000 Oesterreichern und 8500 Hessen-Darmstädtern das dritte Armeecorps abermals unter Anführung des Kronprinzen von Würtemberg gebildet, welches die Franzosen am 28. Juni d. J. bei Straßburg zurückwarf. An den zur Zeit der letzten Begebenheiten bereits eingeleiteten Verhandlungen des Wiener Congresses seit Herbst 1814, der die neue Gestaltung Europa’s und besonders Deutschland’s bestimmen sollte, nahm der König zeitweise persönlich Theil und war einer der fünf deutschen Hauptmächte, welche die Einführung der neuen Ordnung der Dinge in Deutschland berathen sollten. Allein die hier gefaßten Beschlüsse entsprachen seinen Ansichten nicht, weder die Einrichtung eines deutschen Bundes, weil er nothwendig Beschränkungen bei dessen einzelnen Gliedern verursachen mußte, noch die Einführung ständischer Verfassungen, und so kehrte er zu Ende d. J. 1814 wieder in sein Land zurück und trat erst am 1. Sept. 1815 der deutschen Bundesacte vom 8. Juni 1815 und am 15. Sept. 1816 der sogen. heiligen Allianz bei. Im J. 1813 erkaufte F. noch von Hohenzollern die kleine Herrschaft Hirschlatt und erhob somit im Verlauf weniger Jahre seinen Staat von 650000 Einwohnern auf 1400000 und von 153 auf 354 QM. Das von Altwürtemberg Abgetretene war nicht sehr bedeutenden Umfangs. Was die innere Verwaltung seines Landes betrifft, so hatte F. zwar sogleich die übliche Verfassungsversicherung ausgestellt, allein bald brachten ihn seine militärischen Bedürfnisse, welche bei dem Landtag und den Ausschüssen keine Anerkennung fanden, in vollen Streit mit der Landesvertretung. Gegenseitige Anklage beim Reichshofrath, scharfes Einschreiten Friedrichs gegen die widerspenstigen Stände, diplomatische Agitation der Stände gegen den Herzog (mit den Mitteln der geheimen Truche) etc., bezeichnen diese unerquickliche Episode der inneren Geschichte des Landes, in welcher zwar auch die [59] Stände es an dem entsprechenden Benehmen gegenüber dem Regenten fehlen ließen, der Herzog aber, gereizt und durch Gegner derselben vorwärts getrieben, mit Gewaltmaßregeln, mit einseitigen Befehlen ohne Rücksichtnahme auf die Stände, mit Amtsentsetzungen, Verhaftungen hervorragender Vertheidiger der ständischen Rechte, sich über die ihn hemmenden Schranken der Verfassung hinwegsetzte. Es kann nicht geleugnet werden, daß die alte Verfassung des Landes, aufgebaut auf der Grundlage der Corporationen und mit dem mächtigen engeren Ausschuß, welcher sich zu einer Art von Nebenregierung gestaltet hatte, im Verlauf der Zeit in eine gewisse Stagnation eingetreten war und daß die Uebergangszeit, in welcher F. regierte, bei den von allen Seiten drohenden Stürmen eine kräftige und einheitliche, entschlossene Führung des Staates forderte, wie sie unter der alten Verfassung sich nicht verwirklichen konnte, allein gewaltsam und unrechtmäßig war die Vernichtung dieser Verfassung, wie sie F. zu Ende des J. 1805 vornahm. Indem er die Souveränität, welche ihm durch die schon genannten Verträge vom 5. Oct. und 12. Dec. 1805 zugesprochen worden, als unbeschränkte Herrschaft auch hinsichtlich seiner inneren Regierung auffaßte, eignete er sich den 30. Decbr. 1805 die ständischen Cassen und das Archiv der Stände gewaltsam zu und wies den 31. Decbr. 1805 die Aemter zur unbedingten Unterordnung unter die Organe der Regierung und zur Ablieferung der Steuern an dieselbe an. Darauf erfolgte unter der Vereinigung von Alt- und Neuwürtemberg zu Einem einheitlich und möglichst gleichartig regierten Reiche, welches eine gleichmäßigere, übrigens öfters wechselnde Eintheilung erhielt, seit Beginn des J. 1806 durch eine überaus rege, zum Theil freilich sich überstürzende gesetzgeberische Thätigkeit die Neugestaltung der Staatsverwaltung, wie sich dieselbe in den allgemeinen Umrissen noch bis heute erhalten hat. Es sind z. B. zu erwähnen: die Aufhebung des Geheimen Rathscollegiums und die Errichtung eines Staatsministeriums mit sechs (kurze Zeit sieben) Departements, sowie eines aus den Ministern und zugezogenen Personen bestehenden Staatsraths, die Einführung meist bureaukratischer statt der seitherigen collegialen Verwaltung, die Vereinigung des geistlichen Guts mit dem Staatsvermögen, eine Anordnung, mit welcher übrigens die Zusicherung zur Uebernahme aller seither auf diesem Gute haftenden Verbindlichkeiten für kirchliche, Lehr-, Schul- oder andere gemeinnützige Armen-Anstalten verbunden war, die Einräumung gleicher Rechte an die drei christlichen Confessionen durch das Religionsedict vom 15. Oct. 1806, die Gründung einer katholisch-theologischen Fakultät zu Ellwangen und Verhandlungen mit dem päpstlichen Stuhle zur Regulirung des katholischen Kirchenwesens im Lande, weiterhin die (zunächst freilich vorübergehende) Besitznahme der Post, welche früher Sache des Reiches gewesen, als landesherrlichen Rechts, Neueinrichtung des Militärwesens unter Einführung der Conscription, manche Veränderungen im Schulwesen, in welcher Hinsicht insbesondere die Universität ihre Gerichtsbarkeit und Selbständigkeit verlor, dagegen manche Verbesserungen und Erweiterungen ihrer Anstalten erhielt. – Alsbald nach seiner Rückkehr von Wien beschloß F., noch ehe die Wiener Verhandlungen ihren Abschluß fanden, in der Absicht, von auswärts etwa kommenden weitergehenden Zumuthungen zuvorzukommen, als der erste unter den deutschen Fürsten dem Lande eine beinahe durchaus auf neue Grundlagen aufgebaute Verfassung zu geben, sicherte schon am 11. Jan. 1815 die Einführung einer solchen zu und legte sie am 15. März d. J. der hierzu einberufenen ständischen Versammlung vor. Allein dieselbe wurde beinahe einstimmig verworfen und die Wiederherstellung der altwürtembergischen Verfassung verlangt; auch begannen nunmer langwierige Verhandlungen, während welcher der König starb. F., in mancher Hinsicht dem ersten würtembergischen Herzoge dieses Namens gleichartig, war ein Mann von bedeutenden Geistesgaben, ausgebreiteten [60] Kenntnissen, besonders in den mathematischen Wissenschaften, von großer Willens- und Thatkraft, welche ihn auch in den schwierigsten Verhältnissen an dem Erstrebten festhalten ließ und zumal für jene stürmischen Zeiten als besonders werthvoll erscheinen mußte. Seinem gedoppelten Hauptstreben, sich mit den bedeutenderen Fürsten Europa’s durch Rang und Würde, durch Macht und Pracht mehr und mehr in eine Linie zu stellen, und im Innern seines Staates frei und ungehemmt zu regieren, gab er sich mit Rücksichtslosigkeit hin. Was sein erstgenanntes Streben betrifft, mit welchem er vielfache Erfolge erzielt hat, so wird ihm freilich namentlich sein enger Anschluß an Frankreich und seine starke Betheiligung am Rheinbunde zum Vorwurf gemacht, allein wenn man die damalige Zeitlage und die gewöhnliche Auffassung von deutschem Patriotismus zu Friedrichs Zeit in Betracht zieht, so ist die Frage gerechtfertigt, an welche kräftige deutsche Macht hätte er sich mit einer Frankreich feindlichen Richtung unter Aussicht auf einigen Erfolg bis zum J. 1813 anschließen können und was hätte es seinem Lande oder Deutschland genützt, wenn er in Opposition gegen Frankreich seine öfters geplante Verdrängung von Würtemberg oder eine Theilung desselben unter benachbarte Staaten herbeigeführt hätte? Auch was die Regierung seines Landes selbst betrifft, so wird zugegeben werden müssen, daß die von F. ergriffenen Maßregeln zum Theil wenigstens, wie z. B. die Aufhebung des Feudalismus, die Vereinfachung des Staatshaushalts, den neuen Ideen entsprachen und noch heutzutage als wesentliche Errungenschaften anerkannt werden, jedoch selbst in solchen Fällen war die Art seines theilweise auch durch äußere politische Rücksichten bestimmten Vorgehens aufs tiefste verletzend, mehr als es nöthig war und als es theilweise wenigstens in anderen Staaten geschah. Der bisher reichsfreie Adel wurde in ausgesucht strenger Weise behandelt; die Beamten waren bei kümmerlichen Besoldungen und großer Geschäftsüberbürdung fortdauernden Gefahren und Beschwerden ausgesetzt, weil das geringste Versehen schwere Strafen nach sich ziehen konnte. Das Volk selbst, welches allgemein entwaffnet wurde, drückten lästige Polizeivorschriften der verschiedensten Art, ein ausgedehntes Spionirsystem, schwere Abgaben und die willkürliche und ungleichmäßige Handhabung der Conscription, der Uebermuth der königlichen Günstlinge, Friedrichs Prachtliebe und Verschwendung, die niederen Classen desselben aber namentlich seine Jagdliebe, die Quelle zahlloser Frohnen und sonstiger Beschwerden. Selbst seine guten Eigenschaften verfehlten oft ihre Wirkung, wie denn seine Gerechtigkeitsliebe nicht selten in allzu große Strenge ausartete. F. vermählte sich in erster Ehe den 15. Oct. 1780 mit Auguste Karoline von Braunschweig-Wolfenbüttel († den 27. Sept. 1788), aus welcher zwei Söhne, darunter sein Nachfolger, König Wilhelm, und eine Tochter, die oben genannte Katharina, hervorgingen; in zweiter, kinderloser Ehe, den 18. Mai 1797 mit Auguste Mathilde von Großbritannien und Irland († den 6. Oct. 1828).
Friedrich Wilhelm Karl, Herzog, dann Kurfürst, zuletzt König von Würtemberg, geb. zu Treptow in Hinterpommern den 6. Novbr. 1754, † zu Stuttgart den 30. Octbr. 1816, Sohn des vorgenannten Herzogs- Vgl. (Matthison) Lebensabriß des höchstseligen Königs Friedrich von Württemberg. Zur Trauerfeier den 13. Dec. 1816. Stuttg. o. J. – Friedrich II., König von Würtemberg, in: Zeitgenossen, Biographien und Charakteristiken, Bd. II. Abth. 3, Leipzig und Altenburg 1818. – Karl Pfaff, Geschichte des Fürstenhauses und Landes Wirtemberg, Stuttg. 1839, Thl. 3, Abth. 2. S. 536–72. – Das Königreich Württemberg, Stuttg. 1863, S. 74 ff., 85 ff. – L. Häusser, Deutsche Geschichte.