ADB:Meier, Heinrich
Friedrich von Dänemark, und von dessen Rechtsnachfolgerin, der Krone Schweden, diplomatisch, publicistisch und endlich mit den Waffen in der Hand auf das Heftigste bestritten wurde. Die bedeutendste der in der publicistischen Fehde veröffentlichten Schriften, noch heute für das Studium der staatsrechtlichen Entwickelung Bremens werthvoll, hat M. ganz oder zum größten Theile verfaßt: es ist die „Assertio libertatis reipubl. Bremensis, d. i. der Kayserl. und des h. Röm. Reichs freyen Stadt Bremen Ehren- Freyheit und Standts Rettung. Zu bleibender Nachricht außgefertigt. Anno 1646“. Sie wurde aber erst 1651 (in 4° 1007 S. ohne Jahr) gedruckt. Wie weit M. an dem besonders 1654 und 1666 wieder aufgenommenen publicistischen Streite mit Schweden betheiligt gewesen ist, läßt sich nicht mehr feststellen. Bestimmt aber wird ihm die Autorschaft der zweiten in Merian’s Topographia Saxoniae infer. (1653) S. 51–70 abgedruckten Beschreibung der Stadt Bremen zugeschrieben. Außerdem hat er handschriftlich zwei Diarien hinterlassen, eines welches neben Familiennachrichten die wichtigsten öffentlichen Angelegenheiten von der Zeit seines Eintritts in den Rath bis nahe vor seinem Tod bespricht und von seinen Söhnen bis 1684 fortgeführt ist (Original im Bremischen Staatsarchiv) und ein anderes (ebda. in der Originalhandschrift erhalten), welches Meier’s Sendung an die Generalstaaten (April bis September 1654) in Tagebuchform schildert. Von seiner sonstigen diplomatischen Thätigkeit ist vornehmlich seine Theilnahme an den Verhandlungen zu erwähnen, welche unter der von M. im Haag glücklich erwirkten Mediation der Generalstaaten am 28. Nov. 1654 zu dem Stader Vergleiche zwischen Schweden und Bremen führten. In den letzten zwanzig Jahren seines Lebens trat M. bei der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten seiner Vaterstadt gegen den bedeutendsten Bremischen Staatsmann jener Zeit, den Syndicus Johann Wachmann jun. mehr zurück.
Meier: Heinrich M., geb. zu Bremen 1609, † ebda. 1676. Jurist und Staatsmann, wurde 1638 zum Rathsherrn, 1654 zum Bürgermeister seiner Vaterstadt erwählt. Seine öffentliche Wirksamkeit fiel in eine der schwierigsten Perioden der Bremischen Geschichte, in welcher die von der Stadt behauptete und vom Kaiser wiederholt anerkannte Reichsunmittelbarkeit von dem letzten Erzbischof,