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ADB:Meier, Johann Heinrich

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Artikel „Meier, Johann Heinrich“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 202, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Meier,_Johann_Heinrich&oldid=- (Version vom 26. November 2024, 01:12 Uhr UTC)
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Meier: Johann Heinrich M., Rechtsgelehrter, wurde als Sohn des Rathsherrn Diderich M. am 20. Septbr. 1643 zu Hoya im Westfälischen geboren, studirte zu Jena, Rinteln und Erfurt, woselbst er 1677 den Doctorhut erwarb, 1678 beim Stadtgericht eintrat und 1679 zum ordentlichen Professor befördert wurde. 1682 verwaltete er das Rectorat und zeigte sich während der damals ausgebrochenen Seuche mannhaft und unerschrocken. Man übertrug ihm darauf eine Consulentenstelle in der Stadtvogtei, welcher er 20 Jahre lang vorstand, später die Stelle eines Regierungsrathes. 1727 legte er seine Assessur bei der Juristenfacultät zu Gunsten seines jüngsten Sohnes nieder. Große Befriedigung fand er, der ziemlich zurückgezogen, aber höchst arbeitsam lebte, in dem Studium der holländischen Juristen und hatte die höchste Ehrfurcht für die hehre justitia, die er nur „cum gemitu nominabat“. Er war dreimal verheirathet und entsprangen aus diesen Ehen 13 Kinder. Unter seinem Präsidium wurden zahlreiche Disputationes gehalten; an eigenen Schriften hinterließ er Notae zu dem berühmten Werk des Grotius und viele Responsa. Zum zwölften Male verwaltete er das Decanat, als der Tod ihn abberief (3. Januar 1729).

Motschmann, Erfordia literata 595, 607.