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ADB:Meinhard von Querfurt

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Artikel „Meinhard von Querfurt“ von Karl Lohmeyer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 40, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Meinhard_von_Querfurt&oldid=- (Version vom 19. Dezember 2024, 14:59 Uhr UTC)
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Querfurt: Meinhard (Meineko) v. Q., Landmeister des Deutschen Ordens in Preußen vom Jahre 1288–1299. Aus der fast zwölfjährigen Amtszeit dieses Meisters weiß der fast gleichzeitig lebende Ordenschronist, der Priesterbruder Peter von Dusburg, sehr viele Kämpfe gegen die Heiden der Nachbarschaft, die Littauer, zu berichten, darunter auch nicht wenige, die der Meister selbst geführt hat. Wie er nöthigenfalls auch den Polen auf ihr Hülfsgesuch gegen denselben Feind Beistand sandte, so wandte er sich umgekehrt mit gleicher Entschiedenheit gegen den einen Herzog der Masowier, welcher die Heiden in seine Grenzburg aufgenommen und von da aus das Ordensland hatte verwüsten lassen; als alle Mahnungen fruchtlos blieben, eroberte der Meister das gefährliche Nest und zerstörte es. Ein während dieser Kämpfe ausbrechender Preußenaufstand, der letzte dieser Art, wurde schnell niedergeschlagen. Vier Orte verdanken M. v. Q. die Verleihung von Stadtrecht: Christburg, Graudenz, Preußisch-Holland und auf dem damals schon gewonnenen Gebiete von Pommerellen Mewe. Seit dem in der Reformationszeit schreibenden, völlig unglaubwürdigen Simon Grunau ist es herkömmlich, diesem Meister den Beginn der Eindeichung der Nogat- und Weichselwerder zuzuschreiben. Wir wissen aber nur, daß allerdings dem Jahre 1297 die erste urkundliche Erwähnung eines solchen Dammes angehört; vielleicht hat man schon bei der Anlage von Marienburg, also etwa 20 Jahre früher, mit diesem hochwichtigen Werke den Anfang gemacht. Auch die von Joh. Voigt herangezogene Stelle Peters von Dusburg gehört doch nicht hierher; denn sie lautet, die Schilderung seiner Amtsthätigkeit beginnend: „Wie ruhmreich jener in seinem Amte gewaltet hat, bezeugen seine herrlichen Werke, die hier folgen“, spricht also von seinen Thaten im Allgemeinen, nicht von Dammbauten, von denen weiterhin gar nicht die Rede ist.

Vgl. noch Töppen in den Preuß. Provinzialblättern, 1852 I, S. 198.