ADB:Mereau, Friedrich Carl
Sophie geb. Schubert war eine unglückliche. Es trat eine Trennung der Gatten ein und endlich „par le chemin de la grâce“ des Herzogs, mit Umgehung des Consistorii, völlige Scheidung. Im Juni 1802 heirathete M. die Tochter eines Fabrikanten und Kaufmanns Herold, aus welcher Ehe zwei Töchter und ein Sohn hervorgingen. Die Tochter aus erster Ehe heirathete den späteren Prälaten Ullmann und starb 1833 zu Halle, wo ihr Mann damals Professor war. Im J. 1803 wurde M. zum Commissionsrath ernannt und erhielt die Stelle als Amtmann in Themar, 1806 die als Oberamtmann in Saalfeld. Der Anfang seiner dortigen Wirksamkeit war wegen der Kriegszeit ein sehr schwieriger und hätte ihm beinahe den Tod gebracht. Er gab nämlich dem Herzog Ernst von Coburg durch in Geheimschrift und mit chemischer Tinte geschriebene Briefe Nachricht vom Stande der französischen Truppen. Dieselben geriethen in die Hand des Feindes und M. wurde als Spion vor ein Kriegsgericht gestellt, welches ihn zum Tode verurtheilte. Da er wußte, daß trotz strengen Verbotes Napoleons viele französische Offiziere der Loge angehörten, suchte er sich seinen Richtern als Logenbruder zu erkennen zu geben, was ihm auch gelang. Die Verhandlung wurde noch einmal aufgenommen und er darin freigesprochen. Durch gewissenhafte Strenge im Amte und durch herzliche Milde im sonstigen Verkehre erwarb er sich die Achtung aller seiner Amtsinsassen in reichem Maße. Namentlich war es ihm Herzenssache, Processe zu schlichten. Als Beisitzer des Gerichts in Jena hatte er nur zu sehr einen Einblick in das Proceßgetriebe gethan, um nicht eine Stellung vorzuziehen, in der er in dieser Richtung seinen Einfluß zum Wohle [420] der Parteien geltend machen konnte. Selbst vor ziemlich drastischen Mitteln schreckte er nicht zurück, wo er dem Unverstande hartnäckiger Bauern und Gemeinden, die ihr Interesse schlecht verstanden, begegnete. Noch an seinem letzten Geburtstage verglich er zwei in einen unabsehbaren Proceß verwickelte Parteien, indem er sie aufforderte, ihm doch auch einmal etwas zu schenken und zwar dadurch, daß sie endlich einen billigen Vergleich schlössen. Wenige Tage darauf (18. Mai 1825) verstarb er an einer Lungenentzündung. Bei dem Begräbnisse betheiligten sich alle Stände in Stadt und Land.
Mereau: Friedrich Ernst Karl M., Rechtsgelehrter, wurde am 11. April 1765 zu Gotha geboren, studirte in Jena, wurde dort Magister der Philosophie, Doctor der Rechte und Advocat beim Gesammthofgericht. Eine Zeit lang Universitätsbibliothekar, erhielt er 1795 eine außerordentliche Professur der Rechte, rückte 1800 in die fünfte und 1801 in die vierte ordentliche Lehrstelle der juristischen Facultät auf. Er hatte sich bekannt gemacht durch „Miscellaneen zum deutschen Staats- und Privatrechte“, 1791, 1792; „Beiträge zum peinlichen Recht“, 1797, und mehrere Arbeiten für Praktiker. Seine Ehe mit- Gef. Mittheilungen des Sohnes, Herrn Pastor A. Mereau in Brünn bei Eisfeld. – Einzelne Notizen über ihn und namentlich über die bald nach ihrer Scheidung von M. mit Clemens Brentano verheirathete Frau (s. u.) finden sich in Diel u. Kreiten, Cl. Brentano, Freib. i. Br. 1877, 1878 und in Grisebach, Gesammelte Studien, 3. Aufl., 1883.