ADB:Ernst I. (Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld)
Franz von Sachsen-Koburg-Saalfeld und der Herzogin Auguste Karoline Sophie, einer geborenen Reichsgräfin Reuß zu Ebersdorf. Unter der Leitung seiner Eltern genoß er eine gute Erziehung. Der Obrist v. Seigneur aus Lausanne wurde zum Gouverneur, der Geheimerath Freiherr v. Hohenbaum zum Untergouverneur, die Professoren Arzberger und Ernesti zu Lehrern ernannt. Im J. 1802 wurde er für volljährig erklärt. Die russische Kaiserin Katharina II. ernannte ihn zum Obristen im Petersburger Grenadierregimente, Kaiser Paul bei seiner Thronbesteigung (1796) zum Obristen in der Ismailow’schen Garde und Kaiser Alexander (1801) zum General in der Garde zu Pferde, in welcher auch sein Bruder Leopold als Oberster diente. So wurde Herzog E. für den Kriegsdienst ausgebildet. Nachdem er die Rheinprovinzen und das Elsaß bereist hatte, schloß er sich mit seinem Bruder im Spätherbste 1805 dem russischen Heere in Mähren an, die Kränklichkeit seines Vaters aber zwang ihn im J. 1806 zur Rückkehr nach Koburg. Der Krieg des übermüthigen Frankreichs gegen Preußen rief ihn von neuem nach Berlin. An der Schlacht von Auerstädt (14. Oct. 1806) nahm er thätigen Antheil und theilte von nun als der fast einzige Begleiter, welcher dem Könige Friedrich Wilhelm geblieben war, mit ihm alles Ungemach. Sie gingen nach Sömmerda, Magdeburg, Küstrin und von da nach Graudenz, wohin das preußische Hauptquartier verlegt wurde. Von hier ging Herzog E. nach der Vereinigung der preußischen Truppen mit der russischen nach Königsberg. Die außergewöhnlichen Strapazen zogen ihm im December 1806 ein Nervenfieber zu, und als die Franzosen auch Königsberg bedrohten, mußte er ungeachtet [314] seines heftigen Fiebers 23 Meilen weit nach Memel gebracht werden. Beim Ueberfahren über den Niemen entging er nur mit genauer Noth der Gefahr, in den Fluthen begraben zu werden. Nach seiner langsamen Genesung, die er erst in den böhmischen Bädern vollständig erlangte, hatte er nach dem Tode seines Vaters (9. Dec. 1806) die Regierung seines Landes angetreten und wollte dem Rheinbunde beitreten, aber Napoleon nahm sein Land als ein erobertes in Besitz (27. Jan. 1807), und erst durch den Frieden von Tilsit (Juli 1807) erlangte er es wieder, hauptsächlich durch die Fürsprache des Kaisers Alexander. Als Herzog E. nach Koburg zurückkehrte (28. Juli 1807), war sein Land vollständig erschöpft und ausgesogen. Die schlechte Verwaltung des Minister v. Kretschmann hatte mehr geschadet als der Krieg, und derselbe wurde deshalb in Anklagestand versetzt (1808) und nach seiner Absetzung ein besonderes Landesministerium gebildet, welches alle Staats- und Familienangelegenheiten des herzoglichen Hauses zu besorgen hatte. Die Versprechungen, welche Napoleon dem Herzoge gemacht hatte, ihn wegen der vielen erlittenen Verluste zu entschädigen, gingen nicht in Erfüllung, im Gegentheil wurde der Herzog von ihm immer mit mißtrauischen Augen angesehen und einmal äußerte Napoleon, daß er den „Namen Koburg immer in den Reihen seiner Feinde finde“. Die Anforderungen an Koburg wurden von Napoleon höher und höher gespannt. Das Koburger Contingent mußte mehrmals erneuert und dem Kaiser Napoleon zur Verfügung gestellt werden. In dem 1812 neuausgebrochenen Kriege kämpfte Herzog E. an der Spitze einer Cuirassierbrigade der kaiserlichen Garden als General mit und zeichnete sich bei Lützen und in den nachfolgenden Schlachten und Gefechten bis zur Einnahme von Paris rühmlich aus. Nach der Schlacht bei Leipzig wurde ihm der Oberbefehl über das 5. deutsche Armeecorps übertragen und Frankfurt am Main als Hauptquartier und als Sammelplatz seines Corps angewiesen. Unter erschwerenden Umständen brachte er ein Corps von 30000 Mann zusammen. Es war ein Bestandtheil der großen schlesischen Armee, welche unter dem Oberbefehl des Feldmarschalls Blücher stand. Dem 5. Armeecorps fiel die Aufgabe zu, die vom Marschall Marmont besetzte Festung Mainz wieder zu erobern; sie ergab sich nach der Einnahme von Paris. Herzog E. wurde Gouverneur der Festung und entließ am 14. Juli 1814 seine Truppen. Er nahm hierauf thätigen Antheil an dem Congresse zu Wien und vertheidigte mit Nachdruck die uralten Rechte Sachsens, als der Plan auftauchte, dem Könige von Sachsen sein Land zu nehmen und ihn mit Land und Leuten am Rheine zu entschädigen. Die ihm längst versprochene Entschädigung ging endlich in Erfüllung. Er erhielt eine Landesvergrößerung von 20000 Einwohnern im ehemaligen Saardepartement und, nachdem er im J. 1815 das vereinigte sächsische Armeecorps geführt hatte, im zweiten Pariser Frieden (1815) noch eine weitere Vergrößerung mit 5000 Einwohnern – zusammen etwa 12 Q.-Meilen in den drei Cantonen St. Wendel, Baumholder und Grumbach jenseit des Rheins. Er nannte dieses Land das Fürstenthum Lichtenberg und verkaufte es im J. 1834 wieder an die Krone Preußen für zwei Millionen Thaler. Für diese Summe erwarb er die Domäne Wandersleben bei Erfurt (1836) und die Herrschaft Sternberg im bairischen Kreise Unterfranken und Aschaffenburg (1838) zum Fideicommiß des herzoglichen Hauses, ferner die Domänen Thal (1837) und Machterstädt (1838) zum Vermögen der herzoglichen Kammer.
Ernst I.: Herzog Ernst Anton Karl Ludwig von Sachsen-Koburg-Gotha, geb. am 2. Jan. 1784 zu Koburg, gest. am 29. Jan. 1844 auf dem Schlosse Friedenstein zu Gotha, war der Sohn des HerzogsNach wiederhergestelltem Frieden war Herzog E. auf das eifrigste darauf bedacht, seinem durch den Krieg vielfach geschädigten Lande wieder aufzuhelfen und zur Verbesserung und Veredlung aller Verhältnisse seines Volkes und Landes, soviel in seinen Kräften stand, beizutragen. Wissenschaft und Kunst wurden gefördert; dem Casimirianischen Gymnasium wurde alle Aufmerksamkeit zugewendet, [315] die vereinzelten vorhandenen Büchersammlungen wurden zu einer eigenen herzoglichen Bibliothek vereinigt, die bedeutende Sammlung von Kupferstichen und Handzeichnungen wurde aufgestellt, eine Gewehrkammer und andere Kunstschätze wurden zu einem Museum vereinigt. Der feine Geschmack des Herzogs zeigte sich vornehmlich in der Verschönerung des Landes, zu welcher die Natur selbst sichtbar die Hand geboten hat. Im März 1821 hatte er seinen Landständen den Entwurf einer Repräsentativverfassung zur Begutachtung vorgelegt und am 1. August 1821 erschien die Verfassungsurkunde, nachdem die Wünsche der Landesvertretung darin Berücksichtigung gefunden hatten. In welchem hohen Ansehen der Herzog stand, das zeigte sich bei den Berathungen über deutsche Bundesangelegenheiten zu Franzensbad (1818), zu Karlsbad (1819) und zuletzt zu Wien (1820), bei welchen der Herzog einen wesentlichen Einfluß ausübte. In Folge der neuen Verfassung, die er seinem Lande gegeben hatte, erschienen eine Reihe zweckmäßiger Erlasse und Gesetze, welche die Hebung des öffentlichen Credits, die Wiederherstellung des Kammercollegiums, die Errichtung einer Obersteuercommission, die Justizpflege, das Kirchen- und Schulwesen, das Hypotheken- und Proceßwesen und anderes betrafen. Auch erwarb er im J. 1821 von dem Grafen v. Dietrichstein die Herrschaften Greinburg, Zallhof, Prandegg, Rottenstein und Kreutzen durch Kauf.
Nach dem Aussterben der gothaischen Linie des ernestinischen Hauses Sachsen in Herzog Friedrich IV. (11. Febr. 1825) erhielt Herzog E. bei der Theilung des Landes mit Meiningen und Hildburghausen das Herzogthum Gotha mit den Aemtern Gotha, Tenneberg, Ichtershausen, Georgenthal, Tonna, Liebenstein, Zella, Volkenroda und den Kanzleibezirk Ohrdruff (15. Nov. 1826). Mit weiser Klugheit und menschenfreundlicher Milde überwand er das anfängliche Mißtrauen und besiegte die Schwierigkeiten, welche seinen Absichten sich entgegenstellten. Er richtete sofort ein koburg-gothaisches Staatsministerium ein als die oberste Verwaltungsbehörde und nahm eine zeitgemäße Umgestaltung der Oberbehörden vor. Unter das Ministerium wurden gestellt: die oberen Landesverwaltungsbehörden, das Justizcollegium, Regierungscollegium, Oberconsistorium, Kammercollegium, Obersteuercollegium und die Militärverwaltungskammer. Bei Processen bildeten die Justizcollegien beider Länder die höhere Instanz, die höchste aber das Oberappellationsgericht zu Jena. Das Forstwesen wurde neu organisirt, ebenso die Rentämter und das Steuerwesen. Neben dem Justizamte wurde in Gotha ein Criminalamt hergestellt, die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben (1839), die Processe wurden abgekürzt und eine Gebührentaxe für Advocaten und Notare eingeführt (1838). Die Landesindustrie, Ackerbau, Handel und Gewerbe wurden gefördert. Die Hindernisse des freien Handels wurden beseitigt und mit den benachbarten Staaten Handelsverträge abgeschlossen. Die Monopolien wurden aufgehoben (1829), das Gemeindewesen nach preußischem Muster abgeändert, eine Landes- und Flurvermessung des Herzogthums Gotha angeordnet, die ansehnlichen Gemeinheiten und Gemeinderiethe zum Behufe ihrer Cultivirung vertheilt und zur Erleichterung des Verkehrs angeordnet, die Wege in und zwischen den Dörfern zu bessern (1831). Zur größeren Freiheit für Handel und Gewerbe wurde der Zoll- und Handelsverein der thüringischen Staaten zu Stande gebracht, welcher sich dem Gesammtzoll- und Handelsvereine anschloß (1833). Auf des Herzogs Betrieb wurden Chausseen nach Reinhardsbrunn, Waltershausen, Tabarz, Friedrichroda, Kleinschmalkalden, Oberhof und Zella, Tonna, Ichtershausen und andere gebaut.
Im Kirchen- und Schulwesen wurden zweckmäßige Verbesserungen gemacht, ein Realgymnasium, nach dem Herzoge „Gymnasium Ernestinum“ genannt, gegründet (1836), die Besoldungen der Schullehrer erhöht, ein Gesetz zu einer würdigen [316] Sonntagsfeier erlassen (1835) und durch Gesetz bestimmt, daß die Kinder nicht vor dem 14. Lebensjahre confirmirt werden sollten (1831). Die Sammlungen des Friedensteins wurden vermehrt, die zum Theil noch verpfändeten Kunstsachen aus dem Nachlasse des Herzogs August wurden durch Vertrag mit den Gläubigern erworben, der Etat der herzoglichen Bibliothek erhöht, das Naturaliencabinet durch den Ankauf der v. Hoff’schen geognostischen und Schmidt’schen Conchyliensammlung (1827) bedeutend vergrößert. Mit welcher Liebe er die Baukunst pflegte, das zeigen das Schloß zu Koburg, die Theatergebäude zu Gotha und Koburg, die Feste, der Kahlenberg, die Rosenau bei Koburg, das Jagdschloß zu Oberhof, das herrliche Lustschloß zu Reinhardsbrunn und die neue Kaserne zu Gotha. In dem Thüringer Wald ließ er die schönsten Punkte durch bequeme Wege zugänglich machen und beförderte dadurch den Zufluß von Fremden, welche zu ihrem Vergnügen denselben jetzt zur Sommerszeit besuchen. Als leidenschaftlicher Jäger hielt er sich selbst viel im Walde auf und kannte genau jede Stelle desselben, doch schützte er die Unterthanen vor Wildschäden durch Entschädigungsgesetze; die Koppeljagden wurden aufgehoben (1830). Eine Zwangs- und Correctionsanstalt war im J. 1829 errichtet worden, die Mißbräuche beim Meisterwerden der Handwerker, namentlich die Handwerksmahlzeiten, wurden aufgehoben (1830) und zur Erlangung des Meisterwerdens Prüfungen eingeführt. Die Schulden der gothaischen Landschaft (860000 Thaler) wurden in ein geschlossenes Anlehen verwandelt und jährlich 10000 Thaler zur Tilgung bestimmt, ingleichen 8000 Thaler zur Tilgung der gothaischen Kammerschulden (800000 Thaler). Demungeachtet wurde im J. 1843 von der Landschaft ein zweites Anlehen im Betrage von 200000 Thalern aufgenommen zur Deckung der Entschädigungen für den Wegfall rechtsbegründeter Steuerfreiheiten, sowie zur Ausführung der durch Kasernirung des Militärs im Herzogthum Gotha den Unterthanen zuzuwendenden Erleichterung der Quartierlast. – Endlich verdient noch bemerkt zu werden, daß Herzog E. in Gemeinschaft mit den Herzögen zu Meiningen und Altenburg zum Andenken an Herzog Ernst den Frommen, den Stifter des sachsen-gothaischen Hauses, den „sachsen-ernestinischen Hausorden“ stiftete. Derselbe sollte zur Befestigung der Eintracht unter den Gliedern des Hauses und zur Belohnung treuer verdienter Hof- und Staatsdiener dienen (1833).
Das Koburger Fürstenhaus erlangte unter dem Herzoge E. einen Glanz und eine einflußreiche Stellung wie kein anderes. Sein jüngerer Bruder Leopold (geb. am 16. Dec. 1790) wurde König der Belgier (gest. am 10. Dec. 1865); sein Bruder Ferdinand (geb. am 28. März 1785) war vermählt mit der reichen Fürstin Antoinette von Kohary (1816) und war der Vater der Herzogin von Nemours und des nachmaligen Königs Ferdinand von Portugal. Seine Schwester Antoinette (geb. am 28. August 1779, gest. am 14. März 1824) war die Gemahlin des Herzogs Alexander von Würtemberg und Mutter der Herzogin Maria von Sachsen-Koburg-Gotha; seine Schwester Juliane, später Anna Feodorowna (geb. am 23. Sept. 1781, gest. am 15. Mai 1860), ward 1796 Gemahlin des Großfürsten Konstantin von Rußland, wurde aber 1820 geschieden; seine Schwester Victoria (geb. am 17. August 1786, gest. am 16. März 1861) ward Gemahlin des Herzogs Eduard von Kent und Mutter der Königin Victoria von England, welche den jüngeren Sohn Herzog Ernsts, Albert, zum Gemahl nahm (10. Febr. 1840, geb. am 20. August 1819, gest. am 14. Dec. 1861).
Herzog E. war zwei Mal vermählt, zuerst (31. Juli 1817), mit der Prinzessin Luise, dem einzigen Kinde Herzog Augusts von Sachsen-Gotha und Altenburg, von welcher er, durch allerhand häusliche Mißverständnisse veranlaßt, im [317] J. 1826 geschieden ward, und dann (31. Dec. 1832) mit der Prinzessin Marie, seiner Nichte, Tochter des Herzogs Alexander von Würtemberg.
- Aug. Beck, Geschichte des gothaischen Landes, Gotha 1868, Band I. 463, wo auch die übrige Litteratur zu finden ist.