ADB:Metzger, Johann Daniel

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Artikel „Metzger, Johann Daniel“ von August Hirsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 530–531, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Metzger,_Johann_Daniel&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 14:41 Uhr UTC)
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Metzger: Johann Daniel M., Arzt, ist den 7. Februar 1739 in Straßburg i. E. geboren, hatte daselbst unter Lobstein’s Leitung Medicin studirt und 1766 nach Vertheidigung seiner Inauguraldissertation „de primo pare nervorum“, einer auf eigene Untersuchungen begründeten, anatomischen Beschreibung der Geruchsnerven, den Doctorgrad erlangt. Er hielt zuerst in Straßburg Privatvorlesungen über Medicin, folgte dann einem Rufe des Prinzen Bentheim in Steinfurt, der ihn zum Leibarzte, Hofrath und Sanitäts-Inspector in seiner Residenz ernannt hatte, und siedelte von hier im Jahre 1777 als Professor der Medicin nach Königsberg über, wo er der Reihe nach Vorlesungen über Anatomie, Physiologie, Pathologie, Chirurgie, besonders aber über gerichtliche Medicin gehalten hat und am 16. September 1805 gestorben ist. – Mit gründlichen Kenntnissen in den verschiedenen Gebieten der Naturwissenschaften und der Heilkunde ausgestattet, erfreute sich M. geistiger Gewandtheit und eines scharfen kritischen Verstandes und so war er wohl befähigt, sich an der Discussion über die medicinischen Fragen zu betheiligen, welche seine Zeit bewegten, und selbstständige rationelle Ansichten über das ihn vorzugsweise interessirende Gebiet der gerichtlichen Medicin zu gewinnen; seine zahlreichen Arbeiten in dieser Doctrin (so namentlich „Gerichtlich-medicinische Beobachtungen“, 2 Jahrg. 1778. 1780 und „Neue gerichtl.-med. Beob.“, 1798 – „Handbuch der Staatsarzneikunde, enthaltend die medicinische Polizei- und gerichtl. Arzneiwissenschaft“ 1787 – „Ueber die Kennzeichen des Todes und den auf die Ungewißheit derselben gegründeten Vorschlag, Leichenhäuser zu errichten“, 1792 – Animadversiones ad docimasiam pulmonum“, 1787 – „Materialien für Staatsarzneikunde und Jurisprudenz“, 2 Stücke, 1792. 1795 – „System der gerichtl. Arzneiwissenschaft“, 1793. 1798, in 5. Aufl. von W. H. G. Remer herausgegeben, 1820 – „Gerichtlich.-med. Abhandlungen“ (als Suppl. zur 3. Aufl. des Systems) 2 Theile 1803. 4, demnächst eine Reihe kleinerer Arbeiten, die theils als akademische Gelegenheits-Schriften, theils in seinen „Vermischten med. Schriften“, 3 Bde. 1781–84, und „Neue vermischte med. Schriften“, 1800, veröffentlicht worden sind) waren seiner Zeit hoch geschätzt und nehmen noch heute eine ehrenvolle Stelle in der betreffenden Litteratur ein. – Eine nicht weniger umfangreiche, wenn auch weniger fruchtbare litterarische Thätigkeit hat M. auf den Gebieten der Anatomie und Physiologie, der praktischen Medicin und Chirurgie und der medicinischen Litteraturgeschichte entwickelt; in einer Reihe kleinerer Arbeiten endlich hat er, wie bemerkt, die eben damals das allgemeine Interesse des ärztlichen Publikums [531] besonders lebhaft beschäftigenden Tagesfragen einer treffenden Kritik unterworfen. So ist die Schrift „Ueber Irritabilität und Sensibilität als Lebensprincipien in der organisirten Natur“, 1794, wesentlich gegen das System Brown’s gerichtet, dem er die Einseitigkeit der Standpunkte in der Auffassung der Lebensvorgänge nachweist; in dem „Programma quo somnambulismus magneticus hodie solemnis perstringitur“, 1787, widerlegt er mit Scharfsinn die Träumereien Mesmer’s und seiner Anhänger; in der Schrift „Ueber den menschlichen Kopf in anthropologischer Rücksicht“ u. s. w. 1803, kritisirt er die Gall’sche Theorie der Cranioscopie, indem er dieselbe immerhin als beachtenswerth bezeichnet, aber erklärt, daß Gall einerseits nicht zu seinem Ziele gekommen ist, andererseits weit über dasselbe hinausgeschossen hat.

Ein Verzeichniß der Schriften Metzger’s findet sich in Biographie médicale VI 268 und (nicht vollständig) in Engelmann, Biblioth. med.-chir., 1848, 375–76.