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ADB:Michaelis, Christian Friedrich

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Artikel „Michaelis, Christian Friedrich“ von Carl von Prantl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 677–678, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Michaelis,_Christian_Friedrich&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 03:51 Uhr UTC)
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Michaelis: Christian Friedrich M., geb. in Leipzig am 3. September 1770, † am 1. August 1834 ebendort, Sohn eines Arztes, machte seine Vorbereitungsstudien an der Thomas- und der Nicolai-Schule und bezog 1787 die Universität seiner Vaterstadt, wo er hauptsächlich philologische und juristische Vorlesungen besuchte, aber auch bei Platner und Heydenreich Philosophie hörte. Nachdem er 1790 die Magisterwürde erlangt hatte, ging er 1792 nach Jena, wo er die Vorlesungen Reinhold’s, Schiller’s und des Kantianers K. Chr. E. Schmid besuchte, und ebendahin kehrte er von Leipzig, wo er sich 1793 mit [678] einer Abhandlung „De voluntatis humanae libertate“ habilitirte, wieder zurück, als (Ostern 1794) Fichte daselbst den Lehrstuhl Reinhold’s bestieg. An der Universität Leipzig las er über Metaphysik und Aesthetik, vermochte aber nicht eine Professur zu erlangen, da theils die Anhänglichkeit an Fichte zu der Zeit, als gegen diesen (1799) die bekannten Maßregeln ergriffen wurden, auch den Schüler verdächtig machen konnte, theils wol auch weil die schriftstellerischen Leistungen Michaelis’ als allzu unselbständig erscheinen mochten. Er zog sich allmählich vom Lehramte zurück und nachdem er 1801 auf einige Zeit eine Hauslehrerstelle in Plessow bei Potsdam übernommen hatte, lebte er in Leipzig seinen litterarischen und musikalischen Neigungen (er spielte vortrefflich Clavier und Violine); an der Universität aber war er schließlich verschollen. Sein Talent war überwiegend ein receptives und in solcher Weise war er Kantianer und zugleich Fichtianer, d. h. er gab zu beiden Commentare oder Auszüge und ebenso verfuhr er auch mit Pestalozzi; in seinen späteren Jahren ist er eben als ein wohlgebildeter Litterat zu bezeichnen. Seine Schriften sind: „Entwurf der Aesthetik“ (1796); „Philosophische Rechtslehre zur Erläuterung über Fichte’s Grundlage des Naturrechts mit Rücksicht auf Kant’s metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre“ (1797–99, 3 Bde.; eine zweite Auflage unter dem Titel „Allgemeins Naturrecht“, 1802, 2 Bde.); „Systematischer Auszug aus Fichte’s Wissenschaftslehre“ (1798) ; „Auszug aus Kant’s teleologischem Urtheilsvermögen“ (1798); „Einleitung in die höhere Philosophie oder Propädeutik der Wissenschaftslehre“ (1799); „Moralische Vorlesungen“ (1800); „Freimüthige Aufforderung zur Veredlung des Schul- und Erziehungswesens“ (1800); „Pestalozzi’s Elementarlehre“ (1804); „Versuch eines Lehrbuches der Menschenliebe“ (1805); „Geist aus Schiller’s Werken“ (1805); „Die Kunst der rednerischen und theatralischen Declamation“ (1818); „Katechismus der Höflichkeit“ (1819); „Katechismus der Zeichnung und Malerei“ (1820); „Delectus sententiarum“ (1819); „Theoretisch-praktische deutsche Grammatik“ (1825 f., 2 Bde.). Zahlreiche Beiträge lieferte er in Schmid’s psychologisches Magazin, in die Jenaer Litteraturzeitung, die Leipziger Modezeitung, Wendt’s Kunstblatt und die Wiener allgemeine musikalische Zeitung.

Neuer Nekrolog d. Deutschen, Jahrg. 1834, S. 557 ff.