Zum Inhalt springen

ADB:Mohl, Benjamin Ferdinand von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Mohl, Benjamin Ferdinand v.“ von Robert von Mohl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 54–55, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mohl,_Benjamin_Ferdinand_von&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 16:10 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Mögling, Theodor
Nächster>>>
Mohl, Hugo von
Band 22 (1885), S. 54–55 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Benjamin Ferdinand von Mohl in der Wikipedia
Benjamin Ferdinand von Mohl in Wikidata
GND-Nummer 117090158
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|22|54|55|Mohl, Benjamin Ferdinand v.|Robert von Mohl|ADB:Mohl, Benjamin Ferdinand von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=117090158}}    

Mohl: Benjamin Ferdinand v. M., württembergischer Staatsmann, geb. in Stuttgart am 4. Januar 1766, † daselbst am 5. August 1845. Sein mütterlicher Großvater war Johann Jakob Moser, ein Oheim Friedrich Karl v. Moser, mit welchem er auch bis zu dessen Tode enge verbunden war. M. erhielt seine wissenschaftliche Bildung in der Karlsakademie in Stuttgart, in welcher er auch 1787 den Doctorgrad der Rechte erwarb. Ein weiterer zweijähriger Aufenthalt in Wetzlar, Regensburg und Wien diente zur genaueren Kenntniß und Uebung in reichsgeschäftlichen Dingen, wurde aber auch vielfach zu litterarischer Thätigkeit über praktische Zeitfragen angewendet. Der noch nicht 23jährige junge Mann wurde von Herzog Karl zum außerordentlichen Professor der Rechtswissenschaft an der Akademie ernannt und trat nun auch mit größeren wissenschaftlichen Arbeiten als Schriftsteller auf, von welchen zwei, nämlich eine „Vergleichung der beiden höchsten Reichsgerichte“ und die „Gerichtsbarkeit des Reichskammergerichts“, noch jetzt ihren Werth haben. Schon nach wenigen Jahren jedoch hörte mit Aufhebung der Karlsakademie die wissenschaftliche Thätigkeit Mohl’s auf und er trat als Regierungsrath in den praktischen Staatsdienst. Eine Zeit lang schien diese Laufbahn sehr glänzend zu werden, da Herzog, später König Friedrich M. zu den schwierigsten und geheimsten Geschäften in einer nach Außen und nach Innen sehr unruhigen Zeit verwendete; allein als derselbe einen von ihm als gesetz- und rechtswidrig betrachteten Befehl in einer politischen Untersuchung zu vollziehen verweigerte, fiel er in Ungnade, welche während der ganzen Regierungszeit König Friedrichs andauerte. M. wurde zwar im J. 1811 zum Staatsrathe ernannt, erhielt aber doch immer nur die Leitung nebensächlicher Geschäftsabtheilungen. Erst unter König Wilhelm wurde er wieder hervorgezogen, im J. 1818 zum Regierungspräsidenten des Jaxtkreises, 1830 zum vorsorglichen Minister des Innern, 1831 zum Präsidenten des Oberconsistoriums ernannt, welch’ letztere Stelle er bis zu seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste im J. 1843 bekleidete. In allen diesen Aemtern war M. ein anerkanntes Muster von Pflichttreue, unbeugsamer Ehrenhaftigkeit und vortrefflicher formeller [55] Geschäftsleitung. Die hauptsächlichste und vorzugsweise gepflegte Thätigkeit Mohl’s in seinen letzten drei Jahrzehnten war jedoch eine ständische. Im J. 1820 zum lebenslänglichen Mitgliede der Kammer der Standesherrn ernannt, wurde er bald erster Schriftführer der Versammlung und später deren Vertreter im engen ständischen Ausschusse. In diesen Eigenschaften trat M. nicht nur sehr häufig als Berichterstatter auf, sondern es fiel ihm allmählich auch die ganze formelle Leitung der Kammergeschäfte zu. Daß seine ständische Wirksamkeit keine oppositionelle war, versteht sich bei dem Lebensgange, der Stellung und den Erfahrungen Mohl’s von selbst; allein er war doch im Sinne der alten Schule liberal und stand fest zu dem, was er als dem Wohle des Landes zuträglich erachtete, ohne Rücksicht nach oben, nach unten oder auf Genossen, und hinterließ so den auch hier unangegriffenen Ruf eines tüchtigen Staatsmannes und ehrenhaften Charakters.