Zum Inhalt springen

ADB:Moller, Rolof

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Moller, Rolof“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 130–131, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Moller,_Rolof&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 13:21 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Möller, Anton
Band 22 (1885), S. 130–131 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Roloff Möller in der Wikipedia
Roloff Möller in Wikidata
GND-Nummer 137425287
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|22|130|131|Moller, Rolof|Theodor Pyl|ADB:Moller, Rolof}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=137425287}}    

Moller: Rolof M., Förderer der Reformation und städtischen Verfassung in Stralsund, stammte aus einer alten Patricierfamilie, welche seit 1453 im Rathe und mit den Geschlechtern Wreen, v. Huddesem, Morder, Gyldenhusen u. A. verschwägert war. Sein Vater, der Gewandhausaltermann Rolof M., verheirathete sich nach dem Tode seiner ersten Gattin Barbara Morder (1497) mit Magdalena Wardenberg, einer Schwester des bischöflisch schwerinschen Administrators Dr. Zutfeld Wardenberg (s. d. Art.), aus welcher Ehe (c. 1498) M. geboren wurde. Diese Verwandtschaft bestimmte im Zusammenhang mit seinem leidenschaftlichen Temperament seine zukünftige Laufbahn. Der Eifer seines Oheims Wardenberg für die katholische Kirche erweckte in ihm eine entgegengesetzte Strömung, welche ihn für die Reformation empfänglich machte, während ihn die Verbindung mit der Familie Morder in die städtischen Verfassungsstreitigkeiten verwickelte. Seines Vaters Schwester Gertrud war nämlich die Gattin des Bürgermeisters Henning Morder, eines Bruders seiner Stiefmutter Barbara, und der Gattin des zweiten Bürgermeisters Zabel Oseborn (s. d. Art.). Beide Schwäger geriethen in Streit über die Erbfolge in dem Gute Mützkow, welcher eine so erbitterte Form annahm, daß Morder die Stadt verließ, das Gut dem Herzog Bogislav X. als Lehen antrug und die Vermittelung der Hansestädte verschmähte. Durch seine Annäherung an den mit Stralsund verfeindeten Herzog verschlimmerte er seine Lage in dem Grade, daß er seines Amtes entsetzt und Nikolaus Smiterlow II. an seine Stelle gewählt wurde. Mit dem Leben zerfallen starb er 1517 in der Verbannung zu Stettin, indem er testamentarisch seine Neffen Rolof und Nikolaus M. zu Erben einsetzte. Obwol der Streit über Mützkow (1528) zwischen M. und Oseborn durch einen Vergleich beigelegt wurde, vererbte sich doch der Haß, welchen Morder gegen seine Amtsgenossen hegte, vom Oheim auf den Neffen und bildete, im Zusammenhang mit Ehrgeiz und religiösen Motiven, die Haupttriebfeder seines Handelns. Im Besitz eines älteren Kämmererbuches, welches er im Nachlaß seines Großvaters, des Bürgermeisters Rolof M. († 1498), gefunden hatte, richtete er in mehreren Versammlungen der Bürger, welche zur Beilegung der durch Ketelhodt’s (s. d. Art.), des Reformators, Predigten entstandenen Unruhen berufen waren, heftige Angriffe gegen den Rath und entflammte die schon durch kirchliche Fragen erregten Gemüther auch auf politischem Gebiete zu einem so hohen Grade, daß die Gemeinde in der Pfingstwoche 1524 das Rathhaus stürmte, wo M., als deren Sprecher, auf Grund der in dem genannten Stadtbuche gefundenen Rechnungen den Rath einer ungetreuen Verwaltung des Vermögens beschuldigte, ein Verfahren, welches namentlich gegen den gehaßten Bürgermeister Oseborn gerichtet, diesen in so empfindlicher Weise berührte, daß er erkrankte und aus der Sitzung in sein Haus geleitet werden mußte. In Folge dieses Sturmes genehmigte der Rath, dessen hervorragendstes Mitglied, der Bürgermeister Nikolaus Smiterlow II., damals in hansischen Angelegenheiten in den nordischen Reichen verweilte, daß ihm ein Collegium von 48 Männern zur Seite gestellt wurde, welches, von den Bürgern gewählt, an den Rathsbeschlüssen theilnahm und die Vermögensverwaltung controllirte, und das in M. seinen Sprecher und Führer behielt. Inzwischen hatte die religiöse Bewegung, von den Bürgern und ihrem Vertreter unterstützt, eine größere Ausdehnung [131] gewonnen, Ketelhodt’s und Kurcke’s Predigten erhielten ebenso zahlreiche Verehrer wie Gegner, deren abweichende Meinungen sich anfangs in gegenseitigen Spottliedern Luft machten, dann aber (10. April 1525) einen wüsten Auflauf mit Bildersturm zum Ausgang hatten. Die in Folge dessen erregte Stimmung benutzten die Anhänger der Reformation, welche eine Reaction des Katholicismus befürchteten, vom Rathe zu verlangen, daß M. und der ihm befreundete Chr. Lorbeer (Bd. XIX S. 169), sowie mehrere lutherisch gesinnte Achtundvierziger, als Bürgermeister und Rathsherren gewählt und damit der neuen Lehre sichere Garantieen geschaffen würden. Lorbeer, ein diplomatischer Charakter, gelangte in dieser Stellung zu großem Einfluß, M. dagegen, ein mehr den Leidenschaften ergebener Mann, verleugnete offen die kirchlichen und politischen Mächte, welche ihn emporgehoben hatten und kam zu jähem Fall und frühem Ende. Er mißachtete die Bürger und ihre Vertreter, die Achtundvierzig, obwol er dies Collegium selber geschaffen hatte, und vereinigte sich mit den Patriciern, welchen er durch Geburt angehörte. Mit diesen und dem Rathe verfeindete er sich jedoch durch ähnliche Mißgriffe wie sein verstorbener Oheim, der Bürgermeister Morder. Er empfing (28. Juni 1525) die Belehnung der Herzoge Georg I. und Barnim XI. nicht nur für Mützkow, sondern auch (2. Juli 1526) mit Pantlitz und zwei Höfen in Neuen Pleen, und verlieh die einem katholischen Geistlichen genommene Pfarre zu Prohn seinem achtjährigen Sohne. Diese Mißbräuche erzeugten einen solchen Unwillen aller Parteien gegen ihn, daß er, während der seit der Verfassungsänderung (1524) in Selbstverbannung lebende Bürgermeister Nik. Smiterlow in sein Amt zurückkehrte, (1527) Stralsund verließ und sich nach Stettin begab, bis er, (1529) mit einem herzoglichen Geleitsbrief in die Heimath zurückgekehrt, dort verstarb. Ein Gobelinteppich aus dem Nachlaß seines Sohnes Georg M., Rathsherrn in Stralsund (1562–78), welcher mit einer Tochter von Joh. Völschow vermählt war, zeigt das Moller’sche Wappen mit einer Mühle im Schild und auf dem Helm, neben dem Völschow’schen Wappen, und befindet sich im Besitz der Universität Greifswald. Seines Bruders Tochter Gertrud M., vermählt mit Georg Smiterlow, hinterließ eine zahlreiche, noch jetzt blühende Nachkommenschaft.

Mohnike u. Zober, Strals. Chron. I, 32; Dinnies, Stem. Sund. s. v. Morder, Moller u. A.; Fock, Rüg.-Pomm. Gesch. V, 77–231; Fabricius, Die Achtundvierzig; Pyl, Pomm. Geneal. II, 303–310.