ADB:Wardenberg, Zutfeld

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Artikel „Wardenberg, Zutfeld“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 166–167, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wardenberg,_Zutfeld&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 21:04 Uhr UTC)
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Wardenberg: Zutfeld W., Administrator des Bisthums Schwerin, stammte aus einer angesehenen Stralsunder Patricierfamilie, welche, gemeinschaftlich mit den Familien von Zutphen und Hoyer, einen Adlerflügel mit einer Klaue und einem darübergelegten geschachteten Balken, im Wappen führt, und war der Sohn des Stralsunder Bürgermeisters Henning W., welcher, seit 1482 in den Rath gewählt, im J. 1505 starb. Seinen Vornamen empfing er wahrscheinlich von einem Mitgliede der Familie v. Zutphen, deren Wappenemblem anscheinend ebenfalls auf die Wardenbergs vererbt wurde. Von seiner Mutter Margaretha erzählt Wessel (s. d. A.), daß sie an der Predigt eines Geistlichen Anstoß genommen und die Kirche verlassen habe. Dessenungeachtet blieb ihr Sohn Zutfeld ein eifriger Anhänger der römisch-katholischen Kirche, in welcher er vermöge seiner hervorragenden Begabung bald zu hohen Würden gelangte. Von seinen Universitätsstudien als Magister und Doctor des kanonischen Rechts zurückgekehrt, erhielt er bald darauf die Würden eines Decans bei den Domen zu Güstrow und Schwerin, eines Propstes zu Bützow und eines Archidiakons zu Rostock, und wurde dann, als man den bisherigen Vertreter Mecklenburgs beim Papste, Peter Wolkow (1508) zum Bischof von Schwerin ernannte, nach kurzem Verweilen auf der Greifswalder Universität (1509), nach Rom gesandt, wo er das Amt eines päpstlichen Protonotars und Capellans empfing. Hier führte er nicht nur für die mecklenburgischen Herzoge, sondern auch für den Kaiser Maximilian I. mehrere wichtige Processe, u. a. in den Angelegenheiten des Johanniterordens und des Stralsunder Brigittenklosters, zeigte dabei aber eine so große Parteilichkeit gegen den Bischof Wolkow, daß man den Tod des letzteren (1516) durch die von W. herbeigeführten Aergernisse beschleunigt glaubte. Dieser Verdacht erschien um so begründeter, als W. wenn auch nicht nominell, so doch factisch dessen Nachfolger wurde. Da nämlich Herzog Heinrich, anscheinend durch Wardenberg’s Einfluß in Rom, es erreicht hatte, seinem siebenjährigen Sohne [167] Magnus die bischöfliche Würde zuzuwenden, wirkte W. seit 1516 als dessen Administrator, und verband damit zugleich das Amt eines Archidiakonus von Tribsees und bischöflichen Officials, wobei er seinen Wohnsitz in Stralsund nahm. In dieser Stellung erlaubte er sich zahlreiche, von seinem Vorgänger Ronnegarwe (s. A. D. B. XXIX, 136) vermiedene Uebergriffe der geistlichen Gerichtsbarkeit, und erregte dadurch nicht nur beim Rath, sondern auch bei den Bürgern wegen der Höhe der Strafgebühren einen erbitterten Haß. Infolge dessen belegte der Rath im dänischen Kriege (1522) die Geistlichkeit gleichfalls mit höheren Steuern, und bedrohte sie im Weigerungsfalle mit schwerer Strafe. Dieser zu entgehen, floh W. sowie der Oberpfarrherr Hipp. Steinwehr (s. A. D. B. XXXVI, 25) und dessen Vice-Pleban Dr. Otto aus der Stadt und kehrte nach Rom zurück, von wo er, mit Hülfe des Herzogs von Mecklenburg, Genugthuung gegen Stralsund, sowie die Befreiung seines Bruders Joachim W. (der vom Rath wegen der den Entflohenen geleisteten Hülfe mit Gefängniß bestraft war) zu erlangen suchte. Seine Bemühungen blieben jedoch vergeblich, da die Reformation (1525) in Stralsund eingeführt wurde, vielmehr fand er (1527) bei der Belagerung Roms seinen Tod. Sein Vorname Zutfeld ging ebenso wie sein Wappen auf die Familie Hoyer über, die von 1516–1640 im Stralsunder Rathe wirkte, während sein Neffe Dr. Caspar H., Domherr zu Brixen, Wardenberg’s Thätigkeit (1546–81) in Rom fortsetzte.

Dinnies, stem. Sund. s. n.Alb. univ. Gr. I, 113. – Lib. her. Gr. XVII, 57. – Strals. Chron. I, 22. – Sastrow’s Leb. v. Mohnike I, S. 54, 318 ff. – Lisch, Meckl. Jahrh. I, 24, 182; III, 89, 171, 174. – Kosegarten, Balt. Stud. XVII, 2, S. 103 ff.; Gesch. d. Univ. I, 176 ff. – Zober, Fr. Wessel, Etl. Stücke v. Pavestdhome, 1837. – Fock, Rüg. Pom. Gesch. V, 106–125. – A. Balthasar, ius pastorale II, 880.