ADB:Balthasar, Augustin von
Jakob Heinrich (s. d.) geb. zu Greifswald, 20. Mai 1701, † 20. Juni 1786. Nach dem Tode seines Vaters, kehrte er mit seiner Mutter von Rostock nach Greifswald zurück, wo deren Bruder, der Professor Philipp Balthasar Gerdes, später Hofgerichtsdirector († 1736), einen wesentlichen Einfluß auf seine Bildung ausübte. Nachdem er bis zum J. 1718 die Greifswalder Schule besucht hatte, studirte er daselbst zuerst Geschichte und Philosophie und in der Folge in Jena die Rechtswissenschaften. Nachdem er im J. 1724 eine größere Reise durch Thüringen, die Rheingegenden und die Niederlande unternommen und seine Kenntnisse durch Verkehr mit auswärtigen Gelehrten und das Studium bedeutender Bibliotheken, namentlich in Leipzig und Halle, erweitert hatte, kehrte er 1726 nach Greifswald zurück, wo er zum Licentiaten der Rechte promovirt und 1727 als Adjunct in der juristischen Facultät habilitirt wurde. Im J. 1730 zum Doctor ernannt, lehrte er seit 1734 als ordentlicher Professor, namentlich Institutionen, Pandekten, Kirchen- und Lehnrecht und zwar zugleich seit 1745 als Assessor und später als Director des Consistoriums daselbst thätig. Seine zahlreichen juristischen und historischen Schriften, sowie seine Erfahrung als praktischer Rechtsgelehrter verschafften ihm die Berufung an das höchste Gericht, das königl. Tribunal, welches damals in dem schwedischer Herrschaft unterworfenen mecklenburgischen Orte Wismar seinen Sitz hatte. Hier wirkte er von 1763–78 als Assessor, von 1778 bis zu seinem Tode als Vicepräsident, als Gelehrter, sowie als Beamter gleich hochgeachtet.
Balthasar: Augustin v. B., ein um pommersche Rechtspflege und Geschichtsforschung hochverdienter Gelehrter, ein jüngerer Bruder des GeneralsuperintendentenDie Erfahrungen seiner praktischen Thätigkeit hat B. namentlich in folgenden Schriften niedergelegt: „Hist. Nachricht von den Landesgerichten“, 1733-37; „Hist. Nachricht von den Landesgesetzen“, 1740; „Hist. Nachricht von den Landesprivilegien“, 1747; „Von Urspr., Amt, Recht und Wahl der Landräthe“, 1752; „Gerechtsame und Univ. Jurisdiction des königl. Tribunals“, 1770. Seine zahlreichen größeren und kleineren rechtswissenschaftlichen Arbeiten betreffen das Civil-, Lehn- und Kirchenrecht. Wir nennen: „De hominibus propriis Pomer.“, 1735-49; „Coll. juris com. cum jure Saxon. Lubec. Meckl. et Pom. de classificatione creditorum“, 1740 (sec. ed. 1767); „Del. processus judiciarii“, 1742; „De libris seu matriculis ecclesiasticis“, 1747 (sec. ed. 1748); „Ius ecclesiasticum pastorale“, m. d. Bilde d. Vrf. 1760. Eine andere Seite seiner Lehrthätigkeit zeigt sich auch in seinen zahlreichen Schriften zur Geschichte der Universität, wie die „Vitae jurisconsultorum“, 1737-57, welche 70 Biographien [30] von juristischen Professoren der Univ. enthalten; „Rituale Academicum“, 1742, welches Werk die Würden und Rechte des Rectors, die Rechtspflege des akademischen Gerichts und wissenschaftliche Förderung der Univ. betrifft; „Nachricht v. d. akademischen Gebäuden und Stiftungen“, 1750. Der Verein der Collectores historiae et juris patrii, welcher, angeregt durch die Studien des Generalsuperintendenten Joh. Fr. Mayer († 1712) und des Professors Joh. Phil. Palthen, die Förderung der pommerschen Geschichte zum Gegenstande hatte, ließ unter der Leitung Balthasar’s und des Hofgerichtsassessors Joh. Franz v. Boltenstern, sowie der Professoren Andr. Westphal und Alb. Georg Schwarz, namentlich den „Apparatus diplomatico-historicus“, ein Verzeichniß pom. Urkunden 1730 ff. und später eine „Auserlesene Sammlung pom. Urkunden 1747-56 erscheinen. Die Deutsche Gesellschaft, welche die Ausbildung der deutschen Sprache und Kenntniß der allgemeinen Litteratur zum Zweck hatte, erwarb sich gleichfalls unter Balthasar’s und Joh. Karl Dähnert’s Leitung, namentlich durch Redaction der Zeitschrift „Pom. Nachr. von gel. Sachen“, 1743, später 1750 „Kritische Nachrichten“ genannt, ein hohes Verdienst.
Die umfassendste Thätigkeit hat B. der pommerschen Geschichte zugewandt, ja, man muß diese Seite seines Wirkens als die bedeutendste bezeichnen, obwol seine specialhistorischen Arbeiten nur im Manuscript vorhanden sind. Wer den Umfang dieser Thätigkeit ermessen will, muß einerseits die zahlreichen Urkunden und Stadtbücher unserer Archive, sowie die Handschriften unserer Bibliotheken betrachten, wo fast auf jeder Seite Rubriken und Noten von Augustin Balthasar’s Hand die Spuren seiner Forschung bezeichnen, andererseits zeigt der Katalog der im Besitz der Tribunalsbibliothek (jetzt der des Appellationsgerichtes zu Greifswald) befindlichen Manuscripte aus Balthasar’s Nachlaß eine wahrhaft erstaunliche Fülle von Studien und Sammlungen. Von besonderem Werthe sind, abgesehen von manchen Specialforschungen, die „Diplomatare für die Urkungen der Städte und der Universität“, sowie die bekannten „Vitae Pomeranorum“, eine Sammlung von Urkunden und Genealogien über 1187 pommersche Familien. Diese Sammlungen, für die historische Forschung unentbehrlich, müssen jedoch, da sie nur in Vorarbeiten bestehen, mit Vorsicht benutzt werden. Manche Nachrichten, welche nur auf Vermuthungen beruhen, würde der Verfasser bei abschließender Durcharbeitung berichtigt haben. Dessenungeachtet gehört er zu denjenigen Historikern, welchen die spätere, kritischer geschulte Zeit zu dem innigsten Danke verpflichtet ist, da sie auf der Grundlage seiner Vorarbeiten weiter bauen kann.
- Th. Pyl: Dr. jur. Augustin Balthasar’s Leben und Schriften nach dessen Selbstbiographie und anderen urkundlichen Quellen, im V. Band der Pommerschen Geschichtsdenkmäler; Greifswald 1875.