ADB:Ronnegarwe, Gervinus
Dr. Heinrich Rubenow, seine Erziehung. Bei der von letzterem gestifteten Universität (1436) als bacc. legum immatriculirt, empfing er (1457) ein Kanonikat an der Collegiatkirche zu St. Nikolai, und (1460) nach seiner Promotion zum Doctor des Römischen Rechts eine ordentliche Professur für dieses Fach, verließ jedoch schon bald (1461) die Hochschule, wahrscheinlich um sich den gegen Rubenow’s Walten gerichteten Feindseligkeiten zu entziehen. Nach dessen Tode (1463) in seine akademische Wirksamkeit zurückgekehrt, widmete er sich als bacc. decr. dem kanonischen Recht und erhielt (1466) die Professur für das VI. Buch der Decretalen und die Clementinen, bekleidete auch wiederholt das Rectotat. Als Rector unternahm er auch, wegen einer Streitigkeit mit dem späteren Präpositus Lor. Bokholt eine Reise nach Rom, und ließ sich während dieser Zeit durch Dietrich Stephani vertreten. Das Andenken an seinen verstorbenen Oheim und Erzieher erneuerte er in der Weise, daß er die von Rubenow (1460) gehaltene lateinische Rede (1468) bei Joh. Parleberg’s Promotion (s. A. D. B. XXV, 176) wiederholte; auch wurde er von dessen Wittwe Katharina, geb. Hilgeman, zum Testamentsvollzieher ernannt. Nach deren Tode (1492) kehrte er, nach Veräußerung seines Hauses und mehrerer Hebungen, nach Stralsund zurück, erhielt die Würden eines Archidiakonus von Tribsees und Usedom, und gehörte auch zum Vorstande des Stralsunder Kalands. Mit dieser geistlichen Thätigteit vereinigte er auch eine weltliche, indem er den Stralsunder Rath in wichtigen Processen, namentlich in dem Streite mit Herzog Bogislaw X. von Pommern, vertrat und durch seine gewandte und zugleich humoristische Rede den zürnenden Fürsten zu einem friedlichen Vergleiche (1504) überredete. Bald darauf (1505) starb er und wurde in der Stralsunder Nikolaikirche bestattet.
Ronnegarwe: Gerwinus R., Professor der Rechte in Greifswald, aus einer alten Stralsunder Patricierfamilie, war der Sohn des dortigen Rathsherrn Brand R. (1443–67), erhielt aber, als naher Verwandter von Katharina Hilgeman, durch deren Gatten, den Bürgermeister- [137] Dinnies, Stem. Sund. – Balthasar, Vit. iuris consultorum. – Kantzow, h. v. Kosegarten II, 297. – Kosegarten, Gesch. der Univ. I, 96. – Pyl, Gesch. der Greifsw. Kirchen II, 884. – Fock. Rüg. Pom. Gesch. V, 30. – Fabricius, Strals. Kaland, Balt. Stud. XXVI, 215.