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ADB:Motz, Friedrich von

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Artikel „Motz, Friedrich Christian Adolf von“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 408–410, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Motz,_Friedrich_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 10:42 Uhr UTC)
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Motz: Friedrich Christian Adolf v. M., preußischer Staatsmann, geb. den 18. November 1775 in Kassel, † den 30. Juni 1830 in Berlin. Sohn des Geheimraths v. M., Präsidenten des kurhessischen Oberappellationsgerichts in Kassel, genoß er den ersten Unterricht bei Privatlehrern, den ferneren im dortigen Pädagogium, studirte 1791–1795 in Marburg die Rechts- und Staatswissenschaft und wurde 1795 als Auscultator bei der preußischen Regierung in Halberstadt bestellt, ging aber bald aus besonderer Neigung zur dortigen Kriegs- und [409] Domänenkammer über. Eine ihm 1801 angebotene Rathsstelle bei der Kammer in Bialystock lehnte er ab und nahm die ihm gleichzeitig von den Ständen des Fürstenthums Halberstadt zugedachte Stelle eines Landraths an. Aber schon 1803 vertauschte er dieselbe mit der Landrathsstelle im Eichsfeld, weil er dort aus dem Nachlasse seiner Schwiegermutter, einer geb. Freiin v. Schlitz geb. Götz, das Gut Vollenborn (im Kreise Worbis) erworben hatte. Dieses und das väterliche Gut in Oberurs (in Kurhessen) verkaufte er später, wogegen er die Herrschaft Kolno im Posen’schen (Kreis Birnbaum) erstand. Außerdem besaß er das Gut Rehnungen und Antheile an einzelnen Familienlehen in Hessen. Während der Zeit des Königreichs Westfalen wurde er 1806 und 1807 von der Ritterschaft zum Deputirten bei der Landesdeputation gewählt; 1808 wurde ihm eine Unterpräfectur im Eichsfelde, dann die Präfectur des Werradepartements angeboten, er lehnte aber die Anstellung unter der Fremdherrschaft ab. Später jedoch glaubte er nicht umhin zu können, die ihm zusagende Stelle eines Directors der directen Steuern des Harzdepartements anzunehmen und in die Reichsversammlung des Königreichs Westfalen einzutreten. Dabei verblieb er meistens auf seinem Gute Vollenborn, wo er einen Mittelpunkt der auf Befreiung hoffenden Patrioten der Umgegend bildete. Nach Vertreibung der Franzosen stellte er sich sofort in Halle, dann in Halberstadt der preußischen Regierung zur Verfügung. In der Regierung an letzterem Orte wurde ihm unter dem Civilgouverneur, Geheimen Staatsrath v. Klewitz, die Verwaltung der Finanzen übertragen, welche er mit großer Umsicht und zu erfreulichen Ergebnissen führte. Nachdem das Fürstenthum Fulda, ein Theil des gegen Ende des Jahres 1813 von Oesterreich besetzten Großherzogthums Frankfurt, durch Vertrag vom 17. Juli 1815 an Preußen überlassen war, wurde es von M. im Auftrage der preußischen Regierung in Besitz genommen und bis 1816 verwaltet, wo es von Preußen an Kurhessen und Sachsen-Weimar abgetreten wurde. Bei den betreffenden Grenzregulirungen war M. Bevollmächtigter Preußens. Derselbe erhielt sodann die Stelle eines Vicepräsidenten der Regierung in Erfurt und wurde 1818 zum Chefpräsidenten der letzteren ernannt. Hierneben wurde ihm in Folge des großen Vertrauens, welches er beim Könige genoß, 1820 auch das Präsidium der Regierung in Magdeburg sowie provisorisch das Oberpräsidium der ganzen Provinz Sachsen übertragen. 1824 erhielt er letztere Stellung endgültig. Er hat in derselben viel nützliches gewirkt, ist namentlich für die öffentlichen Unterrichtsanstalten thätig gewesen und hat sich die Ausgleichung vieler Mißstände aus der Kriegszeit angelegen sein lassen. Am 1. Juli 1825 wurde M. zum Finanzminister ernannt. Diese Stellung wurde für ihn dadurch zu einer würdevolleren als die seiner Vorgänger, daß auf seinen Ende November 1825 eingereichten, von Kühne verfaßten Bericht hin der König mittelst Cabinetsbefehls vom 29. Mai 1826 die Generalcontrole der Finanzen aufhob. Seine Verwaltung begegnete unvorhergesehenen schwierigen Umständen und doch verstand er, ohne drückende Ersparnisse herbeizuführen, den Ausfall der Einnahmen schon bald zu decken und jährliche Ueberschüsse zu erzielen. Dafür erhielt er 1827 den rothen Adlerorden 1. Klasse mit Eichenlaub. Mit großem Eifer ließ er sich das Zustandekommen der Zoll- und Handelsverträge mit einzelnen deutschen Staaten angelegen sein. Von entscheidender Bedeutung für die Entstehung des Zollvereins war der unter seiner Verwaltung am 14. Februar 1828 zu Stande gekommene Vertrag mit Hessen-Darmstadt, worauf ihm das Großkreuz des hessischen Ludwig-Ordens zu Theil wurde. Daran schlossen sich die Verträge mit Anhalt-Cöthen und Dessau, 1829 mit Sachsen-Gotha und Hessen-Homburg, 1830 mit Sachsen-Coburg. Man verdankte M. ferner eine Vereinfachung der gesammten Finanzverwaltung und des Kassenwesens (Bildung einer Centralkasse) und eine Verbesserung des indirecten [410] Steuersystems, namentlich durch Anordnung einer zweckmäßigen Domänenverwaltung. – M. vermählte sich im J. 1800 mit Albertine E. L. v. Hagen und hinterließ 3 Söhne und 2 Töchter.

Zeitgenossen, Bd. II, Heft 1 v. 1829; Preuß. Staats-Ztg. Nr. 181 v. 1830; N. Nekrol. d. Deutschen 1830, Thl. 2, S. 528–533.[1]

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 410. Z. 5 v. o. hinzuzufügen: Treitschke, in den Preußischen Jahrbüchern XXX u. XXXIX und in seiner Deutschen Geschichte II u. III. [Bd. 33, S. 797]