ADB:Möller, Gustav von (pommerischer Jurist)
Johann Georg Peter M. (s. u.) und überkam von seinem Pathen, dem schwedischen Kronprinzen, nachmaligem Könige Gustav III., dessen Namen. Unter der sorgsamen Obhut seines hochgebildeten Vaters und auf dem Gymnasium zu Greifswald erhielt er eine ebenso wissenschaftlich belebende wie streng religiöse Erziehung, studirte dann seit 1788 in der Vaterstadt und von 1790–92 in Göttingen die Rechtswissenschaft unter Pütter, Waldeck, Runde, Klaproth u. A., lernte aber auch die Vertreter der übrigen Facultäten näher kennen, so daß es ihm noch im hohen Alter ein besonderer Geistesgenuß blieb, von den Reden Spittler’s und Feder’s und von charakteristischen Zügen der damals bekanntesten Göttinger Professoren zu erzählen. Heimgekehrt erhielt er 1792 die Licentia advocandi vom königlichen Hofgericht und wurde 1794 Tribunalsadvocat. Nachdem er wegen seiner rühmlichen Thätigkeit als Secretär der 1798 allerhöchst angeordneten Visitationscommission des königlichen Hofgerichts und geistlichen Consistorii 1799 den Charakter eines königlichen Hofraths erhalten hatte, trat er zugleich in demselben Jahre als ordentlicher Referendarius mit Sitz und Stimme in das Hofgericht und wurde im J. 1806 zum ordentlichen Assessor desselben ernannt. Während der nunmehr folgenden französischen Kriegsunruhen, welche Schwedisch-Pommern Jahre lang erschütterten und bedrückten, waren seine Bestrebungen mit unermüdlichem Eifer und glücklichstem Erfolge auf gewissenhafte Erhaltung und unparteiische Pflege des Rechts gerichtet. Viele Familien, welche in Folge der Unsicherheit und Zerrüttung in allen Verhältnissen Gefahr liefen, ihre Güter zu verlieren, haben es vorzugsweise seinem innigen Mitgefühl, seiner Umsicht und Geschäftskenntniß zu verdanken, daß sie vor der Willkür und Gewalt des Feindes die geeignetsten Rettungsmittel fanden. Wegen solcher patriotischen Bemühungen und Verdienste allgemein geschätzt, ward er 1813 zum Director und Chef des Hofgerichts, 1832 zum Präsidenten desselben ernannt. Nach der definitiven Ordnung und Befestigung der Dinge seit der Vereinigung Neuvorpommerns mit Preußen blieb er dem bisher geltenden gemeinen Rechte entschieden zugeneigt, [141] ließ jedoch keine einseitige oppositionelle Richtung gegen die preußischen Institutionen hervortreten und war selber Mitglied der seit 1815 angeordneten Commission zur Vorbereitung der Einführung des preußischen Rechtswesens in Neu-Vorpommern. Es kam indeß weder damals noch später zur Durchführung der beabsichtigten Justizorganisation, und wenngleich er nun an der promptesten Ausübung des Alten gewissenhaft festhielt, so ließ er doch die jungen Kräfte und Organe neuerer Richtungen, wo es ihm irgend förderlich schien, gerne gewähren, wie er denn überhaupt gegen die Mitglieder seines Collegiums stets ein anspruchsloses, wahrhaft collegialisches Verhalten und nicht minder gegen die unteren Beamten ein sehr gütiges, humanes Benehmen sich angelegen sein ließ. Während seiner Laufbahn wurden ihm zugleich die ehrenvollsten Beweise der Anerkennung zu Theil; Karl XIII. erhob ihn 1814 in den Adelsstand; die Universität Greifswald ertheilte ihm 1817 das Ehrendiplom des Doctors der Rechte; seine Amtsgenossen aber ehrten ihn bei seinem 50jährigen Amtsjubiläum durch Aufstellung seines Porträts im Hofgerichtsgebäude. In der Praxis verband er Leichtigkeit der Auffassung, Klarheit und Gewandtheit der Darstellung mit Feinheit und Sicherheit in der Behandlung der Gegenstände wie in der Vermittlung zwischen Parteien. Die wohlwollende Gesinnung seines echt humanen Charakters schützte ihn vor jeder Schärfe des Urtheils und Beeinträchtigung Anderer, ohne jedoch die entschiedene Aeußerung und Durchführung seiner gewonnenen Ueberzeugung zu hemmen. Zugänglich für Jedermann, zuvorkommend und höflich gegen verdiente Männer aller Stände, liebenswürdig im Umgang bewährte er jenes gemessene und tactvolle Wesen, welches an die feine Sitte des vorigen Jahrhunderts erinnerte. Besonders gern weilte er in der zuletzt durch ihn als Meister vom Stuhl geleiteten Loge. Das glücklichste Familienleben hatte er im Laufe der Zeit um sich erblühen sehen. Seit 1800 war er mit Carolina v. Vahl vermählt und aus dieser Ehe erwuchsen ihm drei Kinder. Sein Sohn Gustav, geb. am 23. Juni 1803 zu Greifswald, stieg durch verdienstvolles Wirken rasch zu hohen Stellen im Staatsdienst auf und starb als Appellationsgerichtspräsident in Breslau am 27. Februar 1868. Während einer von ihm selbst geleiteten Sitzung des Hofgerichts erkrankte er plötzlich und verschied wenige Tage darauf, sanft und männlich gefaßt.
Möller: Gustav v. M., geb. am 27. März 1770 zu Greifswald, † ebendaselbst am 21.Januar 1847, war der einzige Sohn des Greifswalder Professors- Nekrolog in der Stralsunder Zeitung 1847 Nr. 19; Privatmittheilungen.