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ADB:Müller, Karl Otto

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Artikel „Müller, Karl Otto“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 52 (1906), S. 521–522, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:M%C3%BCller,_Karl_Otto&oldid=- (Version vom 17. Dezember 2024, 06:12 Uhr UTC)
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Müller: Karl Otto M., Geheimrath und Professor der Rechte an der Universität Leipzig während fast 50 Jahren, wurde als Sohn eines Architekten in Wittenberg am 12. Juli 1819 geboren. Er studirte auf den Universitäten Leipzig und Halle die Rechtswissenschaft und scheint während dessen hauptsächlich Interesse für das Strafrecht gewonnen zu haben. Diesem Gebiete gehören wenigstens seine ersten, freundlich aufgenommenen Arbeiten an, nämlich seine Doctordissertation „De auctorum et ministrorum criminis differentia, Halle 1842, und die Habilitationsschrift „De plagis commentatio“, ebenda 1843, sowie die Studie über eine ganz neue Materie: „Ueber die Verbrechen gegen die materielle Integrität der Eisenbahnen“, Leipzig 1846. Im J. 1850 für kurze Zeit nach Greifswald übergesiedelt, ließ er sich dann in Leipzig nieder, wo er sich dem Römischen Recht zuwandte, besonders mit folgenden Arbeiten: „Die Lehre des Römischen Rechts von der Eviction 1. Th.“, Halle 1851; „De falsa demonstratione heredis institutioni vel legato adjecta commentatio I et II“, Leipzig 1861 u. 1865; namentlich aber dem „Institutionen-Lehrbuch“ von 1858, das lebhaft anerkannt und schnell vergriffen war, aber leider keine Neubearbeitung erfuhr. Das Werk brachte ihm die Ernennung zum Ordinarius des Römischen Rechts, 1859, zugleich aber kam er mit dem geltenden Sächsischen Privatrecht in Berührung, indem er in demselben Jahre außerordentlicher Beisitzer, 1863 Rath am Appellationsgericht wurde, welchen Aemtern er mit Eifer oblag. Dadurch wurde er zur akademischen und wissenschaftlichen Bearbeitung dieses Rechtszweigs veranlaßt: 1869 Ordinarius desselben in Leipzig geworden, trat er, in schon höherem Alter, mit reichem gesammelten Stoff, an die litterarische Gestaltung heran; so entstand „Das Sächsische Privatrecht in seinen Grundzügen systematisch dargestellt“, Leipzig 1892–1895, das stets einen ehrenvollen Platz in der Litteratur dieses Gebiets behaupten wird.

Mit großem Erfolge hat M. seiner Lehrthätigkeit obgelegen, während vieler Decennien, mit stets gleicher geistiger Frische und Spannkraft. Seine Liebe galt der akademischen Jugend, der er selbst trockene und heikle Fragen anschaulich und interessant zu machen verstand. Von wesentlich conservativer [522] Gesinnung, wurde er für seine Verdienste vielfach staatlich ausgezeichnet. Im J. 1892 konnte er sein 50jähriges Doctorjubiläum feiern, wofür Windscheid und Kuntze eine Festschrift verfaßten. Mit großer Vorliebe pflegte er die Musik, war 37 Jahre lang Ehrenvorstand des „Arion“, Ehrenmitglied des „Paulus“ und gehörte fast 50 Jahre der Loge „Minerva“ an, deren Saal sein aus der Mitte der 60er Jahre stammendes Bild schmückt, gemalt von Souchon. Eine treffliche Büste von ihm verfertigte Seffner 1898, kurz vor seinem am 13. December 1898 eingetretenen Tode.

Dr. theol. Wilh. Haan, Sächsisches Schriftsteller-Lexikon, Leipzig 1875, S. 224. – Bettelheim’s biogr. Jahrbuch III, 128. – Deutsche Juristen- Zeitung III, 15, 16.