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ADB:Nabholz, Hans Ulrich

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Artikel „Nabholz, Joh. Ulrich“ von Georg von Wyß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 189–192, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nabholz,_Hans_Ulrich&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 09:36 Uhr UTC)
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Nabholz: Joh. Ulrich N., Rathsherr in Zürich, geb. am 14. Februar 1667, † am 14. October 1740. N., der Sohn des zürcherischen Zunftmeisters gleichen Namens († 1678), anfänglich Schusterlehrling, durch Begabung und Gönner gefördert, kam in Kanzleidienste, bildete sich zum Anwalte (Rathsprocurator) aus und trat 1692 als solcher auf. Gewandt, klug, energisch, wurde er 1708 von der zürcherischen Regierung mit einer Mission betraut, in welcher er jene Eigenschaften glänzend bethätigte und sich großes Verdienst erwarb. Heftige Streitigkeiten politischer und kirchlicher Natur, in welchen die Grafschaft Toggenburg seit Jahren mit ihrem Landesherrn, dem Abte von St. Gallen (Leodegar Bürgisser 1696–1717) lag und welche die eidgenössischen Tagsatzungen und insbesondere die dem Lande benachbarten Kantone Schwyz, Glarus und Zürich viel beschäftigten, hatten im Toggenburg selbst eine Entzweiung hervorgerufen, bei der sich der Landrath und seine Regierungscommission getheilt, von den Leidenschaften des lebhaften, aufgeregten Volkes mehr als wünschbar beherrscht und außer Stande sahen, die Landesangelegenheiten mit festem und ruhigem Gange zu leiten. 1708 fing Schwyz an, bisher des Toggenburgs Hauptstütze, sich von demselben zurückzuziehen, bewogen durch die Vorstellungen des Abtes und der übrigen katholischen Orte der Eidgenossenschaft, sowie durch die Wahrnehmung, daß die Städte Zürich und Bern sich der Toggenburger, von denen 7/12 der reformirten Kirche angehörten, lebhafter anzunehmen begannen. Es verweigerte die fernere Anerkennung der Hauptbegehren des Landes gegenüber dem Abte (der sogenannten „sechs Punkte“), die beiden Städte aber, die dasselbe bei diesen Punkten zu schützen verheißen hatten, wenn es ihrer Leitung sich unterziehe, sahen sich jetzt veranlaßt, dies Wort einzulösen. Zu diesem Ende wurde N. ins Toggenburg gesandt, um Namens der beiden Städte die Entschlüsse der Regierungscommission und des Landrathes überwachend zu lenken. Am 15. April 1708 ging er nach Lichtensteig, dem Hauptorte der Grafschaft, ab und sofort wirkte er kräftig auf die Behörden ein. Der Landrath sammelte um sich die große Mehrheit der Bevölkerung und ließ durch diese Landesgemeinde die nicht erschienenen Anhänger des Abtes (die „Linden“), deren Hauptsitz der westliche Theil des sogenannten „Untern-Amtes“, zur linken Seite der unteren Thur, war, mit Buße belegen, die auf militärischem Wege eingetrieben wurde. Im Frühjahr 1709 wurde eine sorgfältige Beobachtung (Blokade) der äbtischen Schlösser im Lande, Iberg, Schwarzenbach und Lütisburg, auch des Klosters St. Johann, angeordnet, damit der Abt sich ihrer nicht zu kriegerischen Zwecken bediene. Als die Tagsatzung der 13 Orte im October 1709 in Baden zusammentrat, bereits selbst über die Toggenburger Angelegenheiten ernst entzweit, erschien N. an der Spitze von Landesausschüssen, trug den evangelischen Orten eine von ihm verfaßte Denkschrift vor und publicirte dieselbe mit ihrer Genehmigung unter dem Titel „Warhaffter und gründlicher Entwurf worauf das entzwüschent dem L. Fürstlichen Stift St. Gallen und der Landschaft Toggenburg nunmehr lange Zeit obgeschwebte Streitgeschäft eigentlich beruhe“. Die Schrift ist von bemerkenswerther Bündigkeit und Klarheit. Am 10. März 1710 folgte die Annahme des sogenannten „Hauptvergleiches“ (auch „Unionstractat“, oder „Landesmandat“) durch die zahlreich besuchte Landsgemeinde in Wattwil, d. h. einer von N. entworfenen Landesordnung, welche den Vollzug des wichtigsten der sechs Punkte, Gleichberechtigung und freie Religionsübung für beide Confessionen, einläßlich ordnete. Aber der Zwiespalt des Landes mit dem Abte und die Entzweiung unter den Toggenburgern selbst wuchsen, die Anhänger des Abtes mehrten sich und bald war die Haltung des Landrathes und der Regierungscommission wieder so schwankend und schwach, daß N., Ende Mai 1711 nach Zürich eilend und über die trostlose, fast unheilbare Lage der Dinge berichtend, sich nur durch neue [190] Vollmachten, die seinen Vorschlägen gemäß ihm energischeres Einschreiten erlaubten, zur Rückkehr nach dem Toggenburg bewegen ließ. Noch einmal brachte er den Landrath zur Einigung und kräftigerem Verhalten und wurde sodann von demselben auf sein Begehren entlassen, mit größter Dankbezeugung im Recreditive in Zürich, während der Abt bei Schwyz über diese Erfolge von N. klagte. Die Dinge trieben sichtlich einer Katastrophe zu, denn dem Abte, der unbeugsam das Land gänzlich unter seinen Willen bringen wollte, traten die fünf katholischen Orte der inneren Schweiz immer entschiedener zu, und der Kaiserhof in Wien, mit dem Abt Leodegar 1702 als Reichsfürst ein Bündniß geschlossen hatte, unterstützte ihn durch diplomatische Verwendung bei der Tagsatzung. Zürich und Bern blieben aber in ihrer Unterstützung der Toggenburger unerschüttert. Vergeblich unternahmen die unparteiischen Orte neue Vermittlungsversuche. So kam es endlich 1712 zum Kriege der beiden Städte gegen den Abt und gegen die fünf Orte, die für denselben in die Schranken traten. An N., der in der zürcherischen Miliz Hauptmannsrang bekleidete, wurde der Oberbefehl im Toggenburg übertragen; unter dem Titel eines Commissärs sollte er die Toggenburger nicht blos neuerdings politisch leiten, sondern auch militärisch organisiren und führen. Sie sollten durch Besetzung der äbtischen Schlösser und der Klöster St. Johann und Maggenau und Unterwerfung der äbtisch gesinnten Gemeinden den Krieg eröffnen, durch Aufstellung eines zürcherischen Truppencorps in ihrer Nähe unterstützt werden und ihrerseits bei den folgenden Operationen desselben gegen das übrige Gebiet der Abtei, insbesondere gegen die feste Stadt Wyl mitwirken, wo der Abt mit seiner gesammelten Macht lag. Mit Entschlossenheit und Glück führte N. in den Tagen vom 13./15. April 1712 seine Aufgabe im Toggenburg durch und stand am 16. mit seinen Milizen und einigen Feldstücken neben dem endlich erschienenen zürcherischen Corps in Linie vor Wyl. Als aber der zürcherische Commandant Bodmer zum größten Erstaunen und Unwillen von N., aus Grund mangelnden Proviantes, wie es hieß, sich plötzlich ins Zürcherische zurückwandte, blieb N. nichts anderes übrig, als sich ebenfalls zurückzuziehen und auf die bloße Vertheidigung des Toggenburg zu beschränken, dessen Eingänge Wyl gegenüber er stark besetzte. Vier Wochen blieb er in dieser Vertheidigungsstellung, während Bern seine militärische Aufstellung im Aargau vollzog, mit Zürich die Grafschaft Baden und letzteres den Thurgau besetzte und die unparteiischen Orte sich nochmals in steten Vermittelungen zwischen beiden Theilen versuchten. Endlich kam es Mitte Mai zu ernsten Schritten. Am 17. Mai marschirte Bodmer zum zweiten Mal gegen Wyl aus, wobei sich N. sofort mit ihm vereinigte; am 22. ergab sich Wyl nach kurzer Beschießung, Abt Leodegar entfloh nach Rorschach, und als er am 26. das Kloster St. Gallen selbst und sein ganzes Gebiet von Zürich besetzt sah, über den Bodensee nach Ravensburg. N., der dem zürcherischen Corps bis in St. Gallens Nähe vorangezogen war, wandte sich dann ins Toggenburg zurück, wo Aufrechthaltung der Ordnung, der Vollzug strenger Urtheile des Landgerichts, das nach Zürichs Weisung über gefangene Anhänger des Abtes zu sprechen hatte, und weitere militärische Organisation und Ausbildung seiner Milizen ihn beschäftigten. Allein er gerieth nun mit den Toggenburgern in scharfen Conflict. Denn die Niederlage des Abtes erfüllte sie mit der Hoffnung, sich nicht allein von seiner Herrschaft gänzlich zu lösen, sondern auch Zürichs und Berns Einfluß zu entziehen und mit Zuziehung der Landschaften Uznach und Gaster, die unter der Hoheit von Schwyz und katholisch Glarus standen, ein selbständiges Gemeinwesen zu bilden. N., der wahrnahm, daß sie auf dieses Ziel lossteuerten, hielt dies Bestreben für thöricht und eitel. Hatte er doch die stete Uneinigkeit unter ihren Führern, die Unfähigkeit der Meisten unter denselben nur zu gut kennen gelernt und gerade die lautesten [191] Schreier im Momente der Gefahr kleinlaut und von keinem Verlaß gefunden. Ihm war auch wol bewußt, daß weder die beiden Städte einem solchen Plane hold seien, noch (viel weniger) Schwyz und die katholischen Kantone zur Verwirklichung desselben je Hand bieten würden. Da er den Toggenburgern seine Meinung nicht verhehlte, begannen sie ihm zu grollen. Gerne benutzte er den Anlaß, ein Bataillon evangelischer Toggenburger, das Zürich verlangt und er organisirt und dem Obersten Edelmann untergeben hatte, persönlich nach Zürich zu begleiten. Vier Wochen brachte er theils in Ruhe zu Hause, theils in Besuch der bernischen Armeeaufstellung im Aargau und der in Aarau eröffneten Friedensconferenzen zu, wo freilich von den Toggenburger Angelegenheiten wenig die Rede war und Ausschüsse des Landes, gegen welche N. seine früheren Aeußerungen zu ihrem großen Zorn erneuerte, vergeblich erschienen. Da sie aber Aarau nicht verließen, ohne mit den anwesenden Zürchergesandten den Plan eines gemeinsamen Angriffes auf Uznach und Gaster zu entwerfen, – Angriff, zu welchem ein zürcherisches Corps von Rüti im Grüningeramte aus und die Toggenburger unter einem selbstgewählten Hauptmann Kunz sich vereinigen sollten, – und da N., als ihm Kunde von der Sache wurde, deren militärische Bedenklichkeit und die eigentliche politische Absicht der Toggenburger wol erkannte, so machte er der zürcherischen Gesandtschaft lebhafte Gegenvorstellungen. Sie lud ihn ein, nach Zürich zu eilen, dem Rathe seine Ansichten vorzutragen und dieser sandte ihn sofort ins Hauptquartier nach Rüti (wo auch das Bataillon Edelmann stand), um mit dem dortigen Commando und den dahin gegangenen toggenburgischen Ausschüssen zu conferiren. Mehrtägige fruchtlose Berathungen fanden statt, während welcher N. den Verdruß hatte zu sehen, daß es auch um die zürcherische Kriegsführung daselbst nicht viel besser stand, als um die oberflächlichen toggenburgischen Pläne. Denn alle seine Anstrengungen vermochten das zürcherische Commando nicht, als am 22. Juli ein heftiger Angriff der Schwyzer auf Zürichs Gebiet am oberen linken Seeufer stattfand, zu einer unterstützenden Diversion für das dortige zürcherische Corps zu schreiten. Schließlich erfolgte aber von Seite des zürcherischen Großen Rathes am 25. Juli der Beschluß, den früheren Anträgen gemäß doch einen combinirten Angriff auf Uznach und Gaster zu unternehmen. N., dem dabei wieder der Auftrag wurde, die Toggenburger zu organisiren und zu leiten, glaubte sich diesem Rufe nicht entziehen zu dürfen, obwol er sah, daß ihre Mißstimmung ihn selbst großer Gefahr aussetze und wenig Aussicht auf Erfolg gewähre. Begleitet von einem erbetenen Repräsentanten Zürichs und einem vertrauten Adjutanten traf er am 27. Juli in Lichtensteig ein (wohin sie die erste Nachricht von dem entscheidenden Siege der Berner bei Vilmergen vom 25. brachten). Aber nur das Erscheinen eines zürcherischen Rathsmitgliedes aus dem Hauptquartier Rüti und dessen den Absichten der Toggenburger anscheinend günstige Aeußerungen führten eine Verständigung mit denselben soweit herbei, daß am folgenden Tage ein Auszug gegen Uznach erfolgen konnte, bei welchem N. den Oberbefehl wider Willen übernehmen mußte. Als das Eintreffen der Zürcher aus Rüti auf dem bestimmten Sammelplatze sich unerwartet verzögerte, war N. mehr als einmal in Gefahr von seinen Truppen massacrirt zu werden. Zu gutem Glücke für ihn erschienen die Zürcher noch im letzten Augenblick. Uznach ergab sich; den Toggenburgern wurde nun nach ihrem Wunsche überlassen, allein gegen Gaster vorzugehen. Die Zürcher aber und N. wandten sich gegen Rapperswil, das sich jetzt an Zürich und Bern ergab und mit der Nachricht von diesem Erfolge traf N. in Zürich ein. Am 11. August beendigte der (zweite) Aarauer Friede den Krieg der beiden Städte mit den fünf Orten. Abt Leodegar aber wollte sich zu einem Frieden nicht verstehen, ließ seine Lande in den Händen der beiden Städte und die Hoffnungen [192] der Toggenburger erfüllten sich nicht. Ihre Geschicke blieben von den Absichten der Sieger bedingt. N., der seine Erlebnisse unter ihnen während des Jahres 1712 aufzeichnete und durch seine erworbene Kenntniß von Land und Leuten eine Autorität in toggenburgischen Dingen blieb, erhielt als Zeichen der Anerkennung seiner Obern 1712 die neugeschaffene Stelle eines evangelischen Landammanns im Thurgau, welche die evangelischen Orte auf Zürichs und Berns Veranlassung hin ihm übertrugen. Zürich bedachte ihn später mit Geschenken und zweimal (1718 und 1723) mit der Stelle eines Landvogtes in Baden. 1723 und wieder nach der Rückkehr von Baden, 1725, wurde er zum Mitgliede des Kleinen Rathes, der eigentlichen Regierungsbehörde, befördert, in welcher er bis zu seinem Tode verblieb. 1714 schrieb er eine Vertheidigung des sogenannten Rorschacher Friedens vom 24. März des Jahres, d. h. der Vereinbarung, welche Zürich und Bern mit einem Congresse von Beamten der Abtei St. Gallen über die Verwaltung der Stiftslande schlossen, die aber Abt Leodegar – bis zu seinem Ende unversöhnlich – nicht ratificiren wollte und anfeindete. Andere staatsrechtliche und publicistische Arbeiten von N. blieben Manuscript.

Amtl. Sammlg. der Eidg. Abschiede, Bd. VI, Abth. II und Bd. VII, Abth. I. – Kurze, jedoch gründliche Beschreibung des Toggenb. Krieges u. s. f., zusammengetragen vom Rathsherr N., Mscrpt. Stadtbibl. Zürich. – Haller, Bibl. der Schweizergeschichte, Bd. IV–VI.