ADB:Nau, Bernhard Sebastian von
Metternich in Paris und als Vorsitzender der Liquidationsscommission zwischen Baiern und Rußland, 1815 als Mitglied der gemeinschaftlichen österreichisch-baierischen Regierung zu Worms, [295] dann als baierischer Bevollmächtigter bei der Rheinschifffahrts-Centralcommission in Mainz. Noch einmal im J. 1820 eröffnete sich für N. die Gelegenheit auf die Lehrthätigkeit zurückzugeben, als er zum Mitglied der baierischen Akademie der Wissenschaften und ersten Conservator der mineralischen Sammlungen gewählt wurde, womit ihm eine Professur der Naturgeschichte verbunden werden sollte. Aber Anhänglichkeit an seine Vaterstadt und an die liebgewordene praktische Wirksamkeit führten ihn schon 1821 wieder auf seinen Posten als Bevollmächtigter bei der Rheinschifffahrtscommission nach Mainz zurück; er wirkte als solcher noch 1831 bei der Abschließung des Rheinschifffahrtsvertrages mit, wurde in Folge dessen zum Wirklichen Geheimen Rathe ernannt, nachdem er schon früher durch Orden und Titel verschiedener Staaten für seine immer nützliche Thätigkeit in verschiedenen Lebensstellungen ausgezeichnet worden war. Seinen Verdiensten um die Naturgeschichte gaben die Gelehrten in ihrer Weise Ausdruck; Martius nannte nach ihm eine Familie der Bromeliaceen „Nauia caulescens“ und Kaup in Darmstadt eine Species urweltlicher Thiere „Dorcatherium Naui“. Seine schriftstellerische Thätigkeit, während der ganzen Dauer seines Lebens nie unterbrochen, dauert bis zum Jahre 1829. Die letzten Leistungen waren die „Beiträge zur Beförderung des Handels und der Schifffahrt“, 5 Bände, 1822–1825 und die „Notizen aus dem Gebiete der Physik für Artilleristen“, 1829, so bis zum Ende dem alten cameralistischen Standpunkte treu bleibend, daß alles in das Gebiet des Cameralisten gehöre, was irgend dem Staate selbst nützlich sein könne.
Nau: Bernhard Sebastian v. N., Cameralist, geb. zu Mainz 1766, † ebenda am 15. Februar 1845. In seiner Vaterstadt vorgebildet, habilitirte er sich schon mit 20 Jahren als Privatdocent an der dortigen Universität mit einer naturgeschichtlichen Arbeit über die Fische, wurde 1788 a. o. Professor an der Cameralfacultät, 1791 o. Professor der Polizeiwissenschaft und Statistik an der historisch-statistischen Facultät und übernahm 1793 auch noch die Professur der Naturgeschichte. In dieser ersten Periode seiner lehramtlichen Thätigkeit war N. vornehmlich mit Abfassung von Lehrbüchern für Landwirthschaft, Forstwissenschaft und Bergbauwissenschaft beschäftigt, in welchen dem naturgeschichtlich-descriptiven Theile eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet ist. Doch gehören dieser Periode auch schon die ersten Linien der Cameralwissenschaft (1791) an, in welcher er ganz auf dem Boden der damals in Deutschland vorherrschenden Cameralistenschule steht, welche durch die Verbindung technischer und staatswirthschaftlicher Lehren und durch den Mangel einer jeden allgemeineren Auffassung der Volkswirthschaft charakterisiert ist. Nimmt doch auch N. in dieser Schrift gar keine Notiz von Adam Smith! Auch die „Geschichte der Deutschen in Frankreich und der Franzosen in Deutschland“ (1794, 2 Bände) ist noch in dieser Zeit entstanden und zeigt die Vielseitigkeit des Mannes, dessen praktischer Verstand das Wissen seiner Zeit besser zu verwerthen als zu vermehren geeignet war. Eine Reihe gelehrter Gesellschaften, die kurfürstlich mainzer Akademie nützlicher Wissenschaften in Erfurt, die kursächsische ökonomische Gesellschaft in Leipzig, die kurpfalzbairische Gesellschaft sittlicher und landwirthschaftlicher Wissenschaften zu Burghausen, die naturforschenden Gesellschaften zu Zürich und Berlin haben N. schon damals in Anbetracht seiner ausgebreiteten Kenntnisse die Mitgliedschaft gewährt. Schon in dieser erster Periode tritt eine vielfache praktische Thätigkeit neben der litterarischen auf; er wird 1790 kurfürstlicher Hofgerichtsrath, 1795 und 1796 Regierungscommissär beim österreichischen Militärgouvernement, Mitglied der Bergcommission und Beisitzer des Directoriums des Armeninstituts. 1797 nimmt er als Legationssecretär am Rastatter Congreß theil und scheidet damit vom Lehramte aus. Nach seiner Rückkehr scheinen ihm heimathliche Intriguen den Aufenthalt in Mainz verleidet zu haben; er siedelte nach Aschaffenburg über, wo er zuerst nur schriftstellerisch thätig war („Grundsätze des Völkerseerechts“, 1802), bald aber wieder an praktischen Verwaltungsaufgaben sich betheiligte, den Entwurf einer Polizeiverordnung gegen die Verbreitung der westindischen Pest lieferte und 1807 das Forstinstitut als Privatlehranstalt gründete, wo er zugleich als Professor wirkte. Einen Ruf des französischen Ministeriums als Professor der Naturgeschichte nach Mainz lehnte er ab, übernahm dagegen 1810 das Präsidium des Landraths, wurde Mitglied und Secretär der Landstände des Großherzogthums Frankfurt, 1811 auch Director aller Zuckerfabriken. Eine außerordentlich umfassende und mannigfaltige Thätigkeit entfaltete N. bei den Verhandlungen, welche die napoleonische Periode abschlossen; 1814 als Obercommissär bei dem neuen Festungsbau der Stadt Hanau, dann im Auftrage des österreichischen Gouvernements des Großherzogthums Frankfurt in einer geheimen Mission bei dem Fürsten