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ADB:Nicolai, Daniel

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Artikel „Nicolai, Daniel“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 577–578, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nicolai,_Daniel&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 03:10 Uhr UTC)
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Nicolai: Daniel N., preußischer Rechtsgelehrter, geb. am 4. April 1683 in Königsberg, † am 1. August 1750 daselbst. N., ein Sohn des preußischen Archiv- und Jagdsecretärs Georg N., wurde nach kaum zurückgelegtem 16. Lebensjahre, [578] am 17. April 1699, als Rechtscandidat an der Hochschule seiner Vaterstadt immatriculirt. Die hervorragenden Kräfte, welche damals in Halle wirkten, und die rasch aufblühende junge Universität zu einer der angesehensten Deutschlands erhoben, machten in dem strebsamen jungen Mann den Wunsch rege, dort seine Studien zu vollenden. Er ging deshalb am 17. März 1706 über Frankfurt a. O., wo er wegen Feier der zweihundertjährigen Gründung der Universität bis zum 8. Mai blieb, nach Halle. Hier bildete neben Thomasius der ältere Stryck die Hauptzierde der Hochschule, welcher trotz seiner vorgerückten Jahre täglich 4–5 Stunden las. N. hörte nicht blos bei diesem sondern auch bei dessen Sohne, dem jungen Stryck; dann bei Thomasius und dem Kanzler v. Ludewig Staatsrecht; bei Böhmer Kirchenrecht; bei seinem Hauswirth Hofrath Sparlette Geographie. Mit einer ungewöhnlichen Summe von Kenntnissen ausgerüstet wurde er auf Vorschlag der preußischen Stände am 3. Januar 1708 von König Friedrich I. zum außerordentlichen Professor der Rechte an der Universität Königsberg ernannt. Am 13. April desselben Jahres erwarb er nach vorgängiger Inauguraldisputation: „De obligationibus filiifamilias“ (28. März) unter dem Vorsitze seines gefeierten Lehrers Stryck den Doctorhut, besuchte unmittelbar darauf, zur Anknüpfung persönlicher Beziehungen die Universitäten Leipzig, Erfurt, Marburg, Leyden, Franeker, Gröningen und betrat Anfangs des Jahres 1709 den Katheder. Am 5. Febr. 1722 wurde er zum Rath beim preuß. Oberappellationsgerichte befördert, und da er ablehnte, in das königliche Commerciencollegium sowie in das Criminal- und Hof-Hals-Gericht, 1724 in den Magistrat als Stadtrichter und Präsident des städtischen Handelsgerichtes aufgenommen. Einer zweiten Berufung in das Oberappellationsgericht leistete er am 2. Juli 1726 Folge. 1733 kam er als vierter in die Reihe der ordentlichen Professoren der Juristenfacultät, rückte 1736 an die Stelle des zweiten vor, trat zugleich in den akademischen Senat und übernahm am 28. April 1737 zum erstenmale das Rectorat. Trotz dieser vielfachen Geschäfte wurde er 1741 auch noch zum Bürgermeister seiner Vaterstadt erwählt, welch’ wichtigem Amte er bis zu seinem Tode (1750) vorstand. Die Hauptverdienste Nicolai’s liegen in seiner langjährigen Wirksamkeit als öffentlicher Lehrer und praktischer Jurist. Außer einigen in Weidlich’s Gel.-Geschichte Th. 2, S. 190 aufgeführten Dissertationen, welche Nicolai’s früherer Lebensperiode angehören, besitzen wir von demselben keine schriftstellerischen Arbeiten, da ihm später wegen seiner mannigfachen Amtsgeschäfte die nöthige Zeit mangelte.

Zedler’s Univers.-Lexikon XXIV, 333 ff. enthält muthmaßlich eine Selbstbiographie Nicolai’s; nach dieser Weidlich, Geschichte der jetztlebenden Rechtsgelehrten, Thl. 2, S. 184–190. – Arnold, Gesch. d. Univ. Königsberg, Thl. 2, S. 254. 257. 275.