ADB:Nolte, Rudolf August

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Artikel „Nolte, Rudolf August“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 763–764, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nolte,_Rudolf_August&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 09:04 Uhr UTC)
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Nolte: Rudolf August N., geb. am 8. Januar 1703 zu Schöningen, † zu Wolfenbüttel am 14. September 1752, war ein Halbbruder Joh. Friedr. Nolte’s (s. o.), ein Sohn Paul Martin Nolte’s aus dessen zweiter, wohl 1702 geschlossener Ehe mit Elisabeth Dorothea Büttner. Sein Großvater Johann N., geb. 1635 zu Braunschweig, war Conrector zu St. Aegidii daselbst, später 50 Jahre lang Pfarrer zu Timmerlah bei Braunschweig und als gekrönter Dichter unter dem Namen Olorinus Mitglied des Schwanenordens; † 24. Jan. 1714. Der Vater Paul Martin N., geb. am 1. August 1668, war Schulrector zu Eimbeck, kam als solcher 1695 nach Wolfenbüttel und im Juli 1700 als Conrector – seit 1707 als Rector an das Schöninger Gymnasium. Seine erste Frau Anna Dorothea Betten (geb. 1622, † 1701, die Mutter von Joh. Friedr. N., (s. o.)[WS 1], war gleichfalls eine Predigerstochter, schon vorher verheirathet mit dem Pastor Joh. Jac. König. Nachdem Rudolf August den Unterricht im Gymnasium seiner Vaterstadt genossen, ließ er sich am 24. Januar 1722 in Helmstedt als Student einschreiben. Hier beschäftigte er sich neben dem Studium der Rechtswissenschaft auch fleißig mit geschichtlichen Arbeiten. Noch [764] Candidat der Rechte gab er 1727 bereits eine „Geschlechtsgeschichte der von Veltheim“ heraus. Bald darauf wird er sich in Wolfenbüttel als Advocat niedergelassen haben. Er veröffenlichte hier eine Reihe juristischer und geschichtlicher Abhandlungen verschiedener Art. Eine derselben hatte für ihn störende Weitläuftigkeiten im Gefolge. Er trat nämlich 1741 in einer rechtlichen Ausführung für die preußischen Ansprüche auf Schlesien und die Lausitz ein. Ob er zu dieser Schrift von Anderen veranlaßt war, oder ob er durch dieselbe die Blicke Fremder auf sich richten wollte, mag fraglich bleiben. N. gab später zu Protocoll, daß ihm der Stoff zu der Abhandlung von Berlin aus an die Hand gegeben sei. Da das Buch ohne Censur in Helmstedt gedruckt war, so wurde es hier, wie auch in Sachsen, confiscirt. Gegen den Verfasser wurde ein fiscalischer Proceß angestrengt, der mit einem Arresturtheile endete. Auch der König von Preußen soll Mißfallen über die Schrift geäußert haben; N. wurde sogar das Betreten des brandenburgischen Gebietes untersagt. Doch war er der Ansicht, daß diese Maßregeln nur pro forma geschehen. Und wirklich wurde einige Monate darauf das über ihn gefällte Urtheil aufgehoben; er konnte auch bald darauf ungehindert nach dem im Brandenburgischen gelegenen Harbke übersiedeln, wo er die Ordnung des 1731 durch einen Brand in große Unordnung gekommenen v. Veltheimschen Archivs übernahm. Auf eine von Chr. G. Jöcher verfaßte Entgegnung jener Schrift hat N. nichts erwidert. Er blieb in Harbke etwa 6 Jahre. Auf sein Ansuchen wurde er dann als Registrator am herzogl. Landeshauptarchive zu Wolfenbüttel angestellt, um hier insbesondere die Proceßacten zu verzeichnen, und am 16. Januar 1748 in sein Amt eingeführt. Er starb am 14. September 1752 eines plötzlichen Todes. Seine Schriften sind, jedoch unvollständig, in Meusel’s Lex. X S. 125 verzeichnet.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Öffnende Klammer fehlt.