ADB:Nopp, Hieronymus
Luther’s und Melanchthon’s ist er jedoch bis an sein Ende geblieben. Da er schon im J. 1519 mit Georg Agricola an die berühmte Lateinschule zu Zwickau berufen wurde und ein Jahr darauf als Unterlehrer an die vereinigte lateinische Schule überging, so wird er damals einige zwanzig Jahre alt gewesen sein. In Zwickau erklärte er die griechischen Schriftsteller, wird auch als Grieche 1529 mit Anerkennung erwähnt und von Luther als tüchtiger Schulmeister bezeichnet. Für die damals üblichen geistlichen Schulkomödien trat er entschieden ein, freilich nur unter der Voraussetzung, daß darin Wahrheit, Würde und Ehrfurcht vor dem Heiligen beobachtet würden und zum Ausdruck gelangten. Von Zwickau ging N. 1537 als Rector an die Schule der Bergstadt Schneeberg über, versah dieses Amt aber nur bis zum Jahre 1540. Er begab sich dann wieder nach Wittenberg, wo wir ihm wenigstents bereits Anfangs 1542 mitten unter den Größen der Reformation begegnen. Da wir aus verschiedenen, allerdings erst späteren Briefen erfahren, daß er eine zarte Gesundheit hatte, so dürfen wir wol vermuthen, daß ihm das Amt eines Rectors auf die Dauer zu schwer wurde und daß er in Wittenberg den Studien leben wollte. Die Mittel schienen für den anspruchslosen Mann hinzureichen, hatte er doch in Zwickau ein Haus erworben, das er auch bis 1548 behielt. Drei Jahre früher stiftete er mit seinem Erbgut zu Niederndorf ein Stipendium für seine Vaterstadt. Da seine jedenfalls zu Zwickau geschlossene Ehe kinderlos blieb, so brauchte er um so weniger an das Ansammeln von Vermögen zu denken. Jedenfalls haben wir zuverlässige Nachricht, daß N. einige Zeit in Wittenberg lebte und einen musterhaften Wandel führte. Indem er nun seine Studien hier eifrig fortsetzte, war seine Thätigkeit besonders auf das Studium des Hebräischen und Griechischen gerichtet, beides zum Zweck des Verständnisses der heiligen Schriften. An die Uebernahme eines geistlichen Amts dachte er aber noch nicht, aber die Zeit bedurfte seiner.
Nopp: Hieronymus N. (so die stets von ihm selbst gebrauchte Schreibung), tüchtiger Schulmann und Begründer des evangelischen Kirchenwesens zu Regensburg, geboren gegen Ende des 15. Jahrhunderts zu Herzogenaurach, westlich von Erlangen, † am 9. August 1551 zu Nürnberg. Er gehörte einer offenbar eines gewissen Wohlstands sich erfreuenden Familie an, deren Söhnen wir in stattlicher Zahl seit den sechziger und siebziger Jahren des 15. Jahrhunderts unter den Hörern der Hochschulen Erfurt, Heidelberg und besonders Leipzig begegnen. Ueber den früheren Studiengang von Hieronymus sind wir nicht unterrichtet, jedenfalls widmete er sich den alten Sprachen und mit Vorliebe dem Griechischen. Wenn er aber am 1. Juni 1519 als Student in Wittenberg eingetragen ist, so haben wir daraus höchstens zu schließen, daß ihn die von dort ausgehende reformatorische Bewegung früh in ihre Kreise zog, nicht aber, daß er sich dem geistlichen Berufe widmen wollte. Ein treuer Sohn Wittenbergs und VerehrerIn Regensburg, wo die evangelischen Regungen schon in frühere Zeit zurückreichten, wo im Frühjahr 1541 bei Gelegenheit des dortigen Religionsgesprächs das Verlangen nach einem tüchtigen Leiter des Kirchenwesens immer dringender geworden war, wünschte man einen solchen durch Luther vermittelt zu sehen. Zunächst gewährte der Rath zu Nürnberg eine nachbarliche Hülfe, indem er den Regensburgern den Propsteiverwalter zu S. Lorenz, Dr. Johann Forster, von October bis Ende 1542 überließ. Dieser empfahl seinen von Zwickau her ihm bekannten Freund Nopp, worauf der Rath zu Regensburg sich an diesen wandte und auch Luther und Melanchthon um Vermittlung bat. Es bedurfte aber längeren Zuredens Beider, um N. zur Annahme dieser Stelle als oberster Kirchenleiter zu Regensburg und Pfarrer an der Neuen Kirche [648] zu bewegen. Luther, der bereits im J. 1531 der Hülfe Nopp’s beim kirchlichen Dienst in Zwickau rühmend gedenkt, führte ihm zu Gemüth, daß er die Gabe Gottes, die ihn zur Pfarrregierung tüchtig mache und seinen großen Verstand in der Schrift schuldig sei anzulegen und Gott damit zu dienen. Immerhin wagte der bescheidene Mann nicht ohne weiteres anzunehmen, da er fürchtete, im Predigen nicht genug geübt zu sein und mit seiner Stimme ein großes Gotteshaus nicht zu füllen. So bedang er sich denn aus, sich bis Fasten 1543 im Predigen üben zu dürfen, um dann seine Wahl von einer Probepredigt abhängig zu machen. Diese Predigt hielt er dann am 27. Februar von der Erschaffung des Menschen. Da man nach ihm verlangte, so reiste er nur noch einmal nach Wittenberg zurück, theils um seinen Hausrath und seine Hausgenossen abzuholen, theils um sich auf den Wunsch des Raths, der die Kosten übernahm, die theologische Doctorwürde zu erwerben, was am 26. April mit besonders ehrender Anerkennung des theologischen Lehrkörpers geschah. Gleich im ersten Amtsjahre begann er mit der Ausarbeitung einer Regensburger Kirchenordnung, die sich an die Nürnberger anschließt und noch, von seiner Hand geschrieben, im Regensburger Stadtarchiv erhalten ist. In den äußeren Formen des Gottesdienstes war er durchaus kein Purist, sondern behielt vom Ornat und äußeren gottesdienstlichen Formen alles bei, was dem Wort und Geist der heiligen Schrift nicht zuwider war. Um so entschiedener hielt er aber von dem zurück, was durch Gottes Wort gerichtet war, so von den Fronleichnamsprocessionen. Bereits im J. 1543 erschien dabei wol noch eine Menge Volks, aber niemand vom Rath. Man mußte sich darein finden, diese Umgänge auf das Innere der Kirchen und die Kreuzgänge zu beschränken. Was nämlich N. gegenüber den mancherlei Hindernissen, die ihm die Altkirchlichen, der Bischof und die Herzöge von Baiern-München bereiteten, sein Werk erleichterte, war der Umstand, daß der Rath sich, nach dem Zeugnisse eines entschiedenen Widersachers, die Religion mehr angelegen sein ließ als die Politik, und daß die Reformationsverwandten sich tiefer mit der Erforschung der heiligen Schriften befaßten, als ihm gut erschien. Wie den Processionen, so war er auch dem Bilderdienst entgegen und ließ daher das abgöttisch verehrte Bild der „schönen Maria“ am 14. Juni 1543, um Aufsehen zu vermeiden, zur Nachtzeit abbrechen.
N., der an der Hauptstadtkirche, die nach Beheim’s Bauplan von 1519 als Kirche zur Schönen Maria erbaut war, die man aber von nun an die Neue Pfarre zu nennen anfing, als Pfarrer bestellt war, setzte auch in das Augustinerkloster einen eigenen Geistlichen in dem Domprediger Bernhard Eckhart, nahm mit Einwilligung der Conventualen im Minoritenkloster viele Veränderungen vor und traf gute und nützliche Anstalten. Durch Lebensmittelsperre und die Erweckung von Widersachern versuchten die Herzöge von Baiern-München zu bewirken, daß man Nopp’s überdrüssig würde. Für seine Thätigkeit war es wichtig, daß der Rath ein besonderes Consistorium und am 23. Juni 1545 ein eigenes Ehegericht einrichtete, wobei wiederholt sein Gutachten eingeholt wurde. Da die Barfüßermönche am 10. October 1544 dem Rath ihr Kloster schenkten, so wurde dahinein die Hans Khol’sche Druckerei verlegt, zu der auch N. in Beziehung trat. Man fing auch im Katharinen-Bürgerhospital jenseit der Brücke den evangelischen Glauben zu lehren an und es wurde hier nach Nopp’s Kirchenordnung das Sacrament ausgetheilt. Auch untersuchte man, ob in den Frauenklöstern zu S. Klara und im Heiligen Kreuz Jungfrauen wider ihren Willen eingesperrt seien. Bis gegen Anfang 1546 – durch Rescript Kaiser Karl’s V. wurde sogar die Stadt Regensburg von der bairischen Victualiensperre befreit – nahm Nopp’s Reformationswerk [649] einen ungestörten Fortgang, dann aber wurde seine Arbeit durch die gewaltsamen kirchlichen Unionsbestrebungen Kaiser Karl’s V. sehr gefährdet. N. veranstaltete in dieser Zeit der Anfechtung mit seiner Geistlichkeit öffentliche Gebete, auch wurde an jedem Tag in der Woche ein Gottesdienst eingerichtet. In den Armenstiftern und Seelhäusern zu S. Lazarus und S. Oswald wurde reformirt und den Seelfrauen, die unter der Bürgerschaft als Krankenwärterinnen dienten, evangelischer Unterricht gegeben. Mittlerweile war aber das evangelische Bekenntniß aufs äußerste bedroht, und durch die im J. 1548 vom Kaiser zu Augsburg veröffentlichte, am 15. Mai im Saal der kaiserlichen Herberge verlesene Interimsverordnung wurden – zunächst bis zum Spruche eines Conciliums – Messe, Bilder, Heiligenverehrung und die Macht der Bischöfe wieder hergestellt. Nach dem Sinne des Interims hörte die evangelische Kirche Regensburgs zu bestehen auf. Als der Rath diese Verordnung an Dr. N. und die evangelische Geistlichkeit gelangen ließ, daß sie nach Gewissen und Pflicht das richtigste Bedenken darüber fälle, da gab N. mit seinen Helfern die Erklärung ab, daß sie in das Interim nicht gehehlen noch dasselbe annehmen und dazu rathen könnten, weil damit die evangelische Wahrheit wieder verdrängt würde. Die Bemühungen und Bedenken des Raths waren vergeblich. Die Lage der Dinge erschien so gefährlich, daß der Rath sich veranlaßt sah, die evangelischen Geistlichen bis auf ein paar unvermögende Personen zu beurlauben. Noch spät Abends las der Stadtschreiber in Nopp’s Wohnung diesen Urlaub vor. Damit hatte Nopp’s öffentliche Wirksamkeit als Geistlicher aufgehört, die Kirchen waren geschlossen und die geistliche Herde ihrer Hirten beraubt. N. floh so eilig, daß er einen Theil seines Hausraths zurückließ.
Hatte nun aber damit auch seine fünfjährige öffentliche Thätigkeit in Regensburg ein Ende gefunden, so war doch sein inneres Verhältniß zu der verlassenen Gemeinde nicht gelöst und seine geistige Einwirkung dauerte bis an sein Ende fort. Er und seine Gehülfen waren nicht ihres Dienstes entlassen, sondern nur beurlaubt, und zunächst auf zwei Jahre waren ihm seine 200 Goldgulden Gehalt zugesichert. N. hielt sich nicht nur fortwährend für die alte Gemeinde frei, sondern diente ihr auch brieflich und schriftlich mit seinem Rath. Gerade die zahlreichen aus der Zeit seiner dreijährigen Verbannung erhaltenen schriftlichen Zeugnisse gewähren uns eine tiefe Einsicht in seine religiös-kirchlichen Ueberzeugungen und Anschauungen. Allein zwanzig dieser Schreiben sind an den frommen Rathsconsulenten (auch wol Kanzler) Dr. jur. Joh. Hiltner gerichtet, der zu Nopp’s innigstem Herzensfreunde geworden war, einige andere wandten sich an den Rathskämmerer Andr. Wolf und unmittelbar an den Rath. Zum großen Theil ertheilen diese Briefe Antwort auf religiöse oder auch kirchen- und eherechtliche Fragen, in denen N. sich auch bewandert zeigt. Zuweilen nehmen diese Schreiben, zumal die, welche deutsch abgefaßt und auf die geistlichen Bedürfnisse der Gemeinde berechnet sind, die Gestalt und den Umfang selbständiger Schriften an, so eins, das er am 28. Februar 1551 aus seiner Vaterstadt Herzogenaurach an den Regensburger Rath richtete. Wir lernen ihn gerade daraus, trotz seines entschiedenen, offenen Bekenntnisses als einen Mann des Friedens und der Geduld kennen, so, wenn er darin sagt: „Und ist allweg in der Kirchen mehr mit leiden als mit kämpfen ausgericht worden und der Glaube weiter gebracht“. Deshalb erklärte er sich auch wiederholt gegen die Magdeburger Streittheologen Flacius, Hahn (Gallus) und Genossen. Er meinte, bei überheftiger Bekämpfung des Widerparts werde man gegen diesen ungerecht und versäume sein eigenes Heil und die Buße. Er äußert sich dem Kämmerer Wolf gegenüber: die Nöthe [650] der Gläubigen seien über diese von Gott wegen ihrer Unbußfertigkeit verhängt. Zu der Schrift von Nikolaus Hahn, der mit ihm als Diakon nach Regensburg gekommen war, über die Mitteldinge (de adiaphoris), meint er, Hahn würde es mit mehr Mäßigung geschrieben haben, wenn er ihm hätte rathen können. Und wenn die Streittheologen aus dem 13. und der ersten Hälfte des 14. Capitels der Offenbarung Johannis meinten folgern zu müssen, daß das Thier der Offenbarung mit dem Schwerte bekämpft werden müsse, so weist er vielmehr darauf hin, wie hier die Geduld und das treue Bekenntniß der Heiligen gepriesen werde. Hier und sonst fordert er immer wieder zu treuer Bewährung des Glaubens und zu gegenseitigem Gebet auf.
Eine Hauptfrage war aber, welchen Rath er der von ihren Seelsorgern verlassenen, der Sacramentsverwaltung und der Predigt entbehrenden Gemeinde zu ertheilen hatte. Diese Frage war theilweise eine etwas schwierige und er wußte wohl, daß auch glaubensverwandte Theologen darin nicht überall mit ihm stimmten. Er äußert sich darüber eingehend bereits am 10. Juli 1548 in einem deutsch an Hiltner geschriebenen Briefe. Er sagt, man könne nicht überall den gleichen Rath geben, es gebe kranke und gesunde, schwache und starke Menschen. Alle sollen sich durch Gebet dem Herrn befehlen. Das offene Bekenntniß zu Christo und seinem Wort muß überall geschehen. Hat einer dazu nicht den Muth, so soll er die Stadt verlassen und den weltlichen Schaden nicht scheuen. Das heil. Abendmahl kann man beim Widerpart (in der römischen Kirche) durchaus nicht nehmen; hier muß man sich des geistlichen Genusses (Nießung) trösten, indem man sich durch rechten, festen Glauben auf Christus stützt und sich der Frucht seines Leidens und Sterbens versichert. In Todesnöthen nehme man Trost von treuen Glaubensgenossen an und lasse sich ohne Priester hinaustragen. Bei der Taufe und Einsegnung meinen etliche, man müsse durchaus den Greuel des Papstthums fliehen, er aber meine, daß man sich des Dienstes des Widerparts bedienen dürfe, doch soll man treu bei seinem Bekenntniß bleiben und erklären, daß man seinem Kinde die Taufe so gereicht wünsche, wie Christus und die Jünger sie geordnet hätten, es handle sich nur um die Gnade, die durch die Taufe verliehen werde. Bei der Ehestiftung sind die römischen Zusätze (geweihtes Wasser, Messehören u. s. f.) zu meiden, die Verkündigung (Aufgebot) lasse man nach der gewöhnlichen Ordnung geschehen. Ausdrücklich betont er, daß er hier der Starken wegen nur seine eigene Meinung abgebe. Die Schwachen und in der Lehre nicht Sichern müsse man Gottes Gnade befehlen. Sebastian Paleus (Schaufel oder Scheufel), der noch unter N. Diakonus zu Regensburg gewesen war, schrieb darüber am 21. November 1551 an den Rathskämmerer Andr. Wolf, er habe dieses Gutachten Nopp’s dem Joh. Brenz zu lesen gegeben; dieser aber habe erklärt, weil die Papisten von Gott verworfen und verdammt (verpannedt) seien, so sei Nopp’s Gutachten durchaus zu verwerfen und man dürfe kein Kindlein zu ihnen zur Taufe bringen. Bei Ehesachen hatte N. es zuweilen mit schwierigen Fällen zu thun, so bei Corona Hiltner, einer Tochter seines Freundes Dr. Joh. Hiltner, deren Bräutigam zwar innerlich der Reformation zugethan war, aber mit Rücksicht auf seine Vorgesetzten sich nicht wagte evangelisch trauen zu lassen. Von einem der Tagzeichnung entbehrenden Schreiben Nopp’s an Hiltner, betreffend die Mädchenschulen, oder eigentlich den Katechismusunterricht der Mädchen, läßt sich nicht wohl bestimmen, ob er zur Zeit des Exils geschrieben sei; jedenfalls gibt er Zeugniß von dem Ernst, mit dem er sich diesen wichtigen Gegenstand angelegen sein ließ.
Innerhalb der drei ihm nach seiner Wirksamkeit in Regensburg noch beschiedenen Lebensjahre hat N. seinen Aufenthalt wiederholt gewechselt. Anfangs [651] vermied er es, der Gefahr wegen, seinen Wohnsitz anzugeben und verwies auf seinen zu Nürnberg am weißen Thurm auf dem Kornmarkt wohnenden Bruder Jobst. Bis in den Herbst des Jahres scheint er aber meist in dieser geistig regsamen Handelsstadt gelebt zu haben. Noch am 9. October d. J. schreibt er von dort. Dann aber verreist er nach dem ihm so wohlbekannten Zwickau, wo er Mitte November bereits ansässig ist und bei seinem alten Freunde, dem ehemaligen Stadtphysikus Dr. Stephan Wild wohnt. Am 5. October 1549 aber meldet Hahn dem Dr. Hiltner, N. sei von Zwickau nach Nürnberg verreist. Dann finden wir ihn von der ersten Hälfte des Jahres 1550 bis in die Hälfte des Jahres 1551 in seiner Vaterstadt Herzogenaurach. Am 22. Juni ist er wieder in Nürnberg.
Da N. seine frühere Gemeinde aus der Verbannung stets treu berathen und sich für sie freigehalten hatte, so ist es nicht zu verwundern, daß man ihn im J. 1551 wieder zurückberief. Zwar war formell der Gewissenszwang des Interims noch nicht beseitigt, da wir aber hören, daß die evangelische Gemeinde sich wieder des ungehinderten Gebrauchs des evangelischen h. Abendmahls unter beiderlei Gestalt erfreute und auch andere Geistliche zurückberief, so versteht sichs von selbst, daß man auch seinen alten Pfarrer wieder zu sich rief, wenn auch der Berufungsbrief uns nicht vorlag. Auf der Rückreise nach Regensburg verstarb er am 9. August 1551 an der Seite seines Bruders Jobst und wurde auf dem Kirchhofe zu S. Johannis begraben. Von dem Grabdenkmal, das ihm gesetzt wurde, scheint der Kupferstich mit Nopp’s Bildniß abgenommen zu sein, von dem sich ein Abzug auf der Stadtbibliothek zu Nürnberg befindet. Die Unterschrift lautet: Hieronymus Nopus Doctor Theologiae obiit 1515 9. Aug. Noriber. Schon die Gestalt der Unterschrift und die Ausführung in Kupferstich, der zu Nopp’s Zeit noch weniger üblich war, läßt auf die spätere Entstehung dieses Stiches schließen. Auch die Entstellung der Jahrzahl: 1515 statt 1551 erklärt sich so leichter, zumal schon zur Zeit von Nopp’s Amtsnachfolger Serpilius der Stein nicht mehr ganz unbeschädigt war. Bei dem Bilde Nopp’s haben wir nicht nur den tüchtigen Theologen und Kirchenleiter, sondern auch die gediegene christliche Persönlichkeit zu berücksichtigen. Darauf deutet Melanchthon, wenn er am 28. November 1542 an Dr. Johann Forster schreibt, er hege die Hoffnung, daß N. der Regensburger Kirche durch sein Beispiel, sein Vorbild nützen werde. Sein Lebensgrundsatz war, daß alles darauf ankomme, daß man Gott und sein Wort von ganzem Herzen, von ganzer Seele und mit ganzem Vermögen liebe und sein Wort halte. Deshalb predigte er den Glauben, der in der Liebe thätig ist und handelt im J. 1544 zu Lucas 6, 36: „seid barmherzig“ davon, was der guten Werke Lohn sei und daß die Christen sollen und müssen gute Werke thun. Dazu stimmen denn auch die Zeugnisse Luther’s und Melanchthon’s, daß er unter ihnen sehr löblich, ehrbar, züchtig und fromm gelebt habe. Dem Regensburger Rath empfiehlt ihn Melanchthon als verständig, gottesfürchtig, sehr sittig und friedlich.
Von Nopp’s Schriften scheint wenig zum Druck gelangt zu sein. Eine „seer nutzliche und notwendige Vermanung zu der Entpfahung des leybs und bluts unsers Herren Jesu Christi“, 1548, und die schon erwähnte Predigt „vom Lohn der guten Werke“, 1544, beide zu Regensburg durch Hans Khol in 8° gedruckt, erwähnt Gemeiner S. 151 Anm. 117 als in der Stadtbibliothek zu Regensburg vorhanden. Die Unschuldigen Nachrichten v. Jahre 1708, S. 722–730, behandeln zwei weitere Schriften „de mutuatione“ (vom leihen und borgen) und „quatenus und qua ratione taxandi sint errores“ nach der Handschrift.
- [652] Von den Quellen der Nopp-Biographie sind verschiedene bei Enders, Luther’s Briefe IX, S. 50 Anm., aufgeführt. Es kommen dazu Wilh. Germann, Dr. Joh. Forster (1894), S. 371–388; Wilh. Geyer, Zur Einführung der Reformation in Regensburg, das. 1892, worin über Nopp nur sehr kurz gehandelt wird; Leonh. Widmann, Regensburger Chronik, Chroniken deutscher Städte 15. Bd., Leipzig 1878; Emil Herzog, Geschichte des Zwickauer Gymnasiums, Zwickau 1869, S. 87; Neues Archiv für Sächs. Gesch. u. Alterthumskunde XI (Dresden 1890), S. 71 f.; G. Bossert in den Blättern für württembergische Kirchengesch. 1886, S. 72; Zeitschr. für Kirchengesch. in der Prov. Sachsen II (1905), S. 37 f., 43 f.; Unschuld. Nachrichten 1708, S. 722–730. Die Hauptfundgrube für Nopp’s Wirken und Wesen sind die Acten des Rathsarchivs zu Regensburg, die uns in zuvorkommendster Weise zur Benutzung anvertraut wurden. Schätzbare Mittheilungen verdanken wir auch Herrn Lic. theol. Dr. Otto Clemen in Zwickau und unserm Freunde Archivrath Dr. Mummenhoff in Nürnberg.