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ADB:Nopp, Johann

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Artikel „Nopp, Johann“ von Friedrich Haagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 4–5, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nopp,_Johann&oldid=- (Version vom 29. November 2024, 07:44 Uhr UTC)
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Nopp: Dr. Johann N.[1], gewöhnlich Noppius genannt, angesehener Aachener Rechtsgelehrter, schrieb im J. 1632 die Geschichte seiner Vaterstadt unter dem Titel: „Noppius, Aacher Chronik, das ist eine kurtze, historische Beschreibung aller gedenckwürdiger Antiquitäten und Geschichten, sampt zugefügten Privilegien und Statuten … auctore Joanne Noppio SS. LL. Doctore et Advocato etc.“ Gedruckt zu Cölln durch Hartgerum Woringen, in Verlegung deß Authors, anno a virginis partu 1632 kl. Folio. Das Werk enthält drei Bücher, die beiden ersten umfassen 254, das dritte 151 Seiten, außerdem 18 nicht paginirte Blätter (Register u. s. w). Eine zweite Auflage erschien 1643 in gleichem Format und im selben Verlag. Ein Aachener Nachdruck von 1774 wiederholt den Titel. Der Text dieser Auflage ist in zwei Spalten gedruckt, 366 S. Der ersten Ausgabe sind werthvolle Kupferstiche des Kölner Hagenberg beigegeben, welche die Südseite der Marienkirche, das Rathhaus u. A. darstellen. Merian benutzte dieselben in seiner Geographie des Westfälischen Kreises 1647. Noppius nennt sein Werk bescheiden eine Uebersetzung des von Peter a Beeck (s. den Art.) 1620 in Quart herausgegebenen Aquisgranum, es ist vielmehr eine selbständige Arbeit durch Inhalt und Eintheilung in drei Bücher, deren erstes eine topographisch-historische Beschreibung der Stadt und Mittheilung über ihre Alterthümer bringt. N. bespricht ausführlich die Marien- oder die Krönungskirche, die Heiligthümer, die alle sieben Jahre stattfindende Heiligthumsfahrt oder das Passagium, die Salbung und Krönung der deutschen Könige, speciell Karl’s V., ausführlich handelt er über die Regierung der Stadt, über die Zünfte, die Gerichte, das Schöffengericht, das auch ein Ober- oder Appellhof für verschiedene Städte und Ortschaften war und das Churgericht oder iudicium electivum. Das zweite Buch bringt in chronologischer Aufführung eine kurze Darstellung der wichtigsten historischen Ereignisse der Stadt, das dritte Buch endlich umfaßt nicht immer genaue Abdrücke in 39 Nummern von kaiserlichen Privilegien, päpstlichen Bullen, Statuten, Verträgen und Verordnungen. Um die Darstellung der Aachener Verfassung, wie sie sich durch die Feststellung derselben durch den Zunft- oder Gaffelbrief vom Jahre 1450 entwickelte, hat er sich ein bedeutendes Verdienst erworben. Bei den großen Urkundensammlungen des 18. Jahrhunderts und in J. J. Moser’s Staatsrecht der Reichsstadt Aachen vom Jahre 1740 und anderwärts ist des Noppius drittes Buch benutzt worden. Des Noppius Sprache ist sehr schlicht, einfach und nüchtern und nicht schlechter als die seiner Zeitgenossen im Anfange des 17. Jahrhunderts. Die Behandlung des historischen Stoffes ist eine sehr ungleiche. Für die ältesten Zeiten beschränkt er sich auf eine dürftige chronologische Angabe der Begebenheiten, erst mit dem Anfange des 16. Jahrhunderts erzählt er ausführlicher. Er beginnt mit dem Jahre 814, führt die Aufzählung der Ereignisse auf 7½ Seiten (Ausgabe von 1774) bis zum Jahre 1501 fort und braucht dann für die Zeit von 1501–1629 85 Seiten. Die Periode der confessionellen Streitigkeiten in Aachen erzählt er ausführlich, anfangs nach Peter a Beeck’s Aquisgranum, dann von der ersten Zurückführung des katholischen Raths mit dem Jahre 1598 und der zweiten Achtserklärung Aachens mit dem Jahre 1614 und den nächstfolgenden Jahren nach eignen Beobachtungen und Studien. Zur Restauration des Raths im J. 1598 sagt er: „Diese Restauration, deren ich selbst persönlich mit beigewohnet, geschah also“. – Er schließt sein Werk mit einem Worte an den Leser, dem er mittheilt, daß am 19. Juni 1632, dem Jahre der Herausgabe seiner Chronik, die seit 1614 in Aachen garnisonirende spanische Besatzung endlich zurückgezogen und dem Rathe die Schlüssel der Stadt wieder zugestellt würden, daß ferner in dieser Zeit die Stadt Mastricht von den „Staaten“ hart belagert wurde. Ueber die persönlichen Verhältnisse unseres Noppius erfahren wir in den uns vom Stadtbrande des 2. Mai 1656 [5] noch erhaltenen Archivnachrichten sehr wenig. Wir kennen nicht einmal sein Geburts- und Sterbejahr. Die wenigen spärlichen Nachrichten zeigen ihn aber in einer anerkannt ansehnlichen Stellung. Er bewohnte wahrscheinlich ein städtisches Haus auf der Augustinerbachstraße. In der Gesellschaft „Zum Bock“, welche die dritte Gaffel oder Zunft bildete, deren Mitglieder meistens zum Stande der Gelehrten gehörten, Geistliche, Aerzte, Juristen, Beamte, Procuratoren, Syndike etc. waren und die das Recht hatten, acht ihrer Mitglieder zum Rath zu erwählen, ernannte man ihn im J. 1629 zum Gräven oder Vorstand. Der Rath erkannte seine Verdienste um die Geschichte der Vaterstadt dadurch an, daß er ihn und seine Hausfrau in einer Zeit der Verarmung der Stadt infolge zweimaliger Achtserklärung nach der unseligen Periode des religiösen Zwistes und einer langen Occupation während der ersten Hälfte des 30jährigen Krieges von Wachediensten und Accise befreite, wie am Ende der Vorrede der Aachener Chronik der Rathsschreiber Nikolaus v. Münster im Namen des Raths erklärt.

Vgl. Lörsch, Aachener Rechtsdenkmäler, Bonn 1871, S. 3 und Haagen, Gesch. Aachens II, 65, 144, 188, 268.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 4. J. Noppius wurde am 25. October 1634 zum Secretär des Sendgerichts in Aachen erwählt, später bekleidete er zugleich die Stelle eines Syndikus beim dortigen Schöffenstuhl. Schon vorher hatte er „schwere officia bedient“, auch war er bereits 1627 „zu des rhats affairen und vornehmen commissionen mitgebraucht worden“. Verheirathet war er mit Kunigunde Husch (Heusch), einer Tochter des städtischen Baumeisters Johann Husch, die ihm, soviel bekannt, fünf Kinder, drei Söhne und zwei Töchter, gebar. Noppius starb am 2. Juni 1642. (Nach Acten im Stadtarchiv zu Aachen.) [Bd. 45, S. 669]