ADB:Obernetter, Philibert
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Engel, Schmalzgrueber etc., sondern an van Espen, de Marca u. a. Die Institutionen sind eine geschickte Compilation aus den Schriften der Hauptvertreter der gallikanischen und josefinischen Richtung, enthalten eine sehr klare und prägnante Formulirung des Rechts der weltlichen Gewalt in kirchlichen Dingen, insbesondere des jus circa sacra und haben einen innern Werth, sind auch vielfach benutzt worden.
Obernetter: Philibert O., Minorit, war Lehrer des canonischen Rechts am kaiserlichen Lyceum zu Konstanz, wo er im J. 1783 starb. Er schrieb: „Sylloge juris ecclesiastici publici universalis et particularis Germaniae“, Const. 1774 und „Institutiones juris ecclesiastici P. I.“ daselbst 1782. Mit der ausdrücklichen Motivirung, das Vorurtheil, welches die Minoriten als Papstdiener ansehe, zu entkräften, hebt er hervor, daß er sich nicht an die Canonisten halte, welche weniger eine jurisprudentia ecclesiastica als pontificia geben, wie