ADB:Oesterley, Ferdinand
G. Heinr. Oe. dem Jüngeren (s. u.), war eine kurze Zeit als juristischer Privatdocent und Beisitzer des Spruchcollegs thätig, hat aber seine Hauptwirksamkeit im Communaldienst der Stadt Göttingen gefunden. 1831 wurde er Stadtsyndikus, 1853 nach Einführung der neuen Städteordnung Bürgermeister. Bei den Wahlen zur Ständeversammlung im November 1847, die Hoffnung auf ein wiedererwachendes politisches Leben gaben, setzte die Stadt Göttingen an die Stelle des gefügigen Magistratsdirectors Ebell den Syndikus Oe., der zu der staatsgrundgesetzlichen Opposition in freundschaftlichen Beziehungen gestanden hatte. In der im März 1848 zusammentretenden Versammlung gehörte er der Partei an, die das Ministerium Stüve mit Ausdauer und Nachdruck unterstützte und das neue Verfassungsgesetz vom 5. September zu Stande brachte. Nach dieser Zeit hat er dem politischen Leben nicht mehr angehört. Schriftstellerisch ist er in verschiedenen Richtungen thätig gewesen. Am bekanntesten und verdienstvollsten ist sein Buch: „Das deutsche Notariat“ (Hannover 1842 bis 1845), das in zwei Theilen historisch und dogmatisch sein Thema behandelt. Außer dem Gebiete der sogenannten Extrajudicial-Jurisprudenz interessirten ihn besonders wirthschaftliche Fragen: 1834 erörterte er, ob es rathsam sei die Zunftverfassung aufzuheben, 1836 gewann er den von der königlichen Societät der Wissenschaften ausgesetzten Preis durch die Schrift: „Von den Ursachen des Verfalls des Gewerbes der Wollenweberei im Königreich Hannover und den Mitteln, um dasselbe wieder zu heben“, abgedruckt im hannoverschen Magazin von 1836 Nr. 9–36; 1846 trat er für den Bau der hannoverschen Südbahn ein. – O. [513] starb am 6. Juni 1858 als Bürgermeister seiner Vaterstadt. Von seinen Söhnen ist einer Oberst in der preußischen Armee, ein anderer Bibliothekar in Breslau und bekannter Litterarhistoriker.
Oesterley: Ferdinand Oe., geb. zu Göttingen am 15. Mai 1802, Sohn von- Pütter, Gött. Gelehrten-Gesch. IV, 484. – Oppermann, Zur Gesch. Hannovers II, 7.