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ADB:Ostermann, Petrus

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Artikel „Ostermann, Petrus“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 513–514, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ostermann,_Petrus&oldid=- (Version vom 14. November 2024, 23:16 Uhr UTC)
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Ostermann: Petrus O. (Ostermannus), Rechtsgelehrter und juristischer Schriftsteller, über dessen Leben wir ziemlich dürftige Mittheilungen besitzen. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts zu Hamm in der Mark in Westphalen geboren, widmete sich O. in Köln und Würzburg der Rechtswissenschaft, promovirte als Doctor beider Rechte, wurde frühzeitig in Köln Professor der Jurisprudenz und 1629 dort einstimmig zum „Dictator collegii juridici“ erwählt. – Nach dem Urtheile seiner Biographen verwaltete er sein Amt „mit Ruhm“; er erfreute sich großer Schülerzahl und erwarb sich durch gediegene civilistische wie staatsrechtliche Arbeiten einen geachteten Namen. Später gerieth er mit Kölner Bürgern („civibus Coloniensibus – rectius forte Calumniensibus“ schreibt O.) wegen Erbschaftsangelegenheiten in böse Händel und kam zuletzt in Arrest, worüber er 1642 eine sehr nachdrückliche Bittschrift an den Kurfürsten von Mainz, als seinen gnädigsten Herrn richtete, da Professor O. seit 1634 zugleich kurmainzischer Hof- und Geheimrath war. Auch in seinem „Bifida clavis et avis“ (Viennae 1645, 4°), welches Werk in 10 Capiteln eine Reihe politischer und staatsrechtlicher Fragen damaliger Zeit beleuchtet, kommt der Schwergekränkte auf die leidige [514] Angelegenheit zurück, indem er dort in einer allerunterthänigsten Ansprache an Kaiser Ferdinand III. (unter dem Titel „Humillima relatio super captivitate sesquinnali, et passione mei Doctoris P. O. in Colonia exantlata etc.“) mit drastischen, thränenreichen Worten die gewaltsame Hinwegnahme seiner Habe und die schnöden Mißhandlungen schildert, welche in seiner am 19. October 1639 auf höchst rohe Weise vollzogenen Gefangennahme ihren Gipfel erreichten. O. saß infolge dessen sechs Monate unter harten Entbehrungen hinter Schloß und Riegel. 1644 wurde er – nach mehr als 20jähriger Lehrthätigkeit – kaiserlicher Reichshofrath in Wien, welche Stelle er bis zu seinem Tode bekleidete; er scheint jedoch nach Aeußerung Zwierlein’s kein hohes Alter erreicht zu haben.

Unter den mannigfachen Arbeiten, welche aus Ostermann’s gewandter Feder flossen, sind besonders hervorzuheben: „Disputat. juris publici“ (Colon. 1629 und 1631, 4°), worin verschiedene Materien des deutschen Reichsrechtes behandelt werden. „Syntagma juris Camer. juxta seriem O. C. ordinarium; decisiones, observationes etc. complectens“ (Colon. 1633 und 1637, 4°). Ein jetzt seltenes Buch, welches in neun Dissertationen die Einrichtung und das reichskammergerichtliche Verfahren nebst allem dazu Gehörigen erörtert. Hofrath J. J. Zwierlein bemerkt in seinem Discursu praeliminari ad jus camerale Ludolfi: O. habe in fraglichem Buche musterhaften Fleiß entwickelt und hätte, wäre ihm ein längeres Leben beschieden gewesen, unbedingt den Vorrang vor sämmtlichen älteren Schriftstellern behauptet („- – habuissemus, quem cunctis antiquioribus praeferre potuissemus“). Dann: „Disput. coll. publ. jurid. Colon. ordinariarum etc. ad Pandectas“, 2 Vol. (Colon. 1629 und 1642, 4°); beigebunden sind die ebendaselbst 1639 erschienenen „Disput. extraordin. juxta ordinem Treutleri. – Legitima corona Ferdinando III Ratisbonae 1636 imposita“, worin die Richtigkeit der von Kurpfalz angefochtenen Wahl Kaiser Ferdinand III. dargelegt wird. – Zu seinen letzten Schriften gehören: „Die ars parendi und imperandi“ (Mogunt. 1643, 4°) und eine „Sammlung aller des hl. röm. Reichs gehaltenen Reichs-Täge, Ordnungen, Satzungen und Abschiede“ (Mainz 1642 Fol. und ibid. 1660); auf besonderen Befehl des Kurfürsten Anselm Casimir von Mainz zusammengestellt, welcher auch selbst durch Schreiben an den Kaiser um das privilegium Caesareum für den Verleger nachsuchte. Reichsfreiherr v. Senckenberg bespricht vorstehende Sammlung in seinem Sendschreiben vor der neueren Sammlung der Reichsabschiede (Frankfurt 1747 f. S. 49 a. E.) mit dem Beifügen, daß O. „gewiß kein ungeschickter Jurist sei und daß er mehrere von dessen Werken besitze, indessen keine „Encyclopaedia[WS 1] Osterm.“ gesehen habe, welche Letzterem wol fälschlich zugeschrieben werde.“ – 1637 erschien unter dem Pseudonym: Innocenz Ehrenfried v. Kreutzlag „Der schwedische Störenfried“, eine politisch-polemische Schrift über den Prager Frieden und wird wol nicht mit Unrecht O. für den Verfasser gehalten. – Die bereits erwähnte, sehr weitschweifige „Humillima relatio Doct. Ostermanni ad Serenissimum etc. Ferdinandum tertium etc.“ (sie umfaßt volle 36 Seiten), welche dem Werke „bifida clavis et avis“ vorangestellt ist, gibt einige biographische Aufschlüsse, namentlich ausführliche Schilderungen der ärgerlichen Kölner Händel. Außerdem: Senckenberg a. a. O.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Encyclopadiae