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ADB:Pegius, Martin

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Artikel „Pegius, Martin“ von Siegmund Günther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 318, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pegius,_Martin&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 05:03 Uhr UTC)
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Pegius: Martin P., Jurist und Astrolog, „florierte“ nach Jöcher um 1560. Genauere Nachrichten über sein Leben scheinen zu fehlen, selbst M. Adams „Vitae Germanorum Jureconsultorum et Politicorum“ (Heidelberg 1670) enthalten den Namen nicht. Er begegnet uns sofort als fürstbischöflich salzburgischer Rath, als welcher er über verschiedene Rechtsfragen (Gantrecht, Erbbaurecht u. s. w.) in deutscher Sprache Abhandlungen verfaßte. Er soll sogar eine Uebersetzung des justinianischen Codex angefertigt haben, und jedenfalls spricht es für das Ansehen des Mannes, daß sein Tractat „De servitutibus“ noch 1733 zu Regensburg nachgedruckt wurde. Bekannter noch wurde er aber durch sein voluminöses Lehrbuch der „wissenschaftlichen“ Astrologie, welches unter dem Titel: „Geburtsstundenbuch, darinnen eines jetlichen Menschen Natur und Eigenschafft auß den gewißen Leuffen deren Gestirn mit gutem bestandt gefunden werden mag“, im J. 1570 bei Sixt Henricpetri zu Basel herauskam. In der an den Propst Neuhauser von St. Zeno (bei Reichenhall) gerichteten Einleitung entwickelt P. ausführlich seine pädagogischen Ansichten: „Raitkunst“ – damit ist die Arithmetik gemeint –, „Erdmesserey“ und „Gestirenkunst“ sollen die Basis des gelehrten Unterrichtes bilden. So beginnt denn auch das Werk mit den vier Species, dann kommt die eigentliche Sterndeutekunst nebst zahlreichen astronomischen Einschaltungen, und den Beschluß machen Chronologie und Kalenderkunst.

Jöcher, Gelehrten-Lexikon, 3. Band. – Wolf, Geschichte der Astronomie, S. 85.