ADB:Plettenberg, Hunold
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Plettenberg: Hunold P., Jesuit, Canonist. Es ist nicht gelungen, über seine Herkunft, Zeit der Geburt und des Todes Angaben zu finden. Aus der Vorrede des erstgenannten Buches geht hervor, daß er bis 1685 (ante septennium) im adeligen Colleg und erzbischöflichen Seminar zu Trier canonisches Recht vortrug, dann zu Hildesheim im Jesuitencolleg lebte. Ohne Zweifel war er in Westfalen geboren. Schriften: „Introductio ad jus canonicum“, Hildesheim 1692. Eine für jene Zeit sehr gute Einleitung in die Quellen. Aeußerst interessant durch einzelne Ausführungen. Das weltliche Recht ist nur infolge päpstlicher Zulassung Quelle des kirchlichen, der Papst steht über dem Concil, außer „si papa ut privata persona haereticus fiat“, „dubius est“, „invalide sit electus et intrusus“, unfehlbar nur mit dem Concil. „Notitia congregationum et Tribunalium Curiae Romanae“, das. 1693. Auszug aus de Luca, Relatio Curiae Romanae.
- De Backer VI 451 (nichts als die Titel).