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ADB:Reichenberger, Andreas

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Artikel „Reichenberger, Andreas“ von Otto Schmid in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 673–674, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Reichenberger,_Andreas&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 21:57 Uhr UTC)
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Reichenberger: Andreas R., katholischer Theologe, geb. am 24. Novbr. 1770 zu Wien, studierte am Piaristengymnasium daselbst und an der Universität, war Zögling des vom Kaiser Joseph II. in Wien errichteten Generalseminars, wurde 1793 Priester, 1796 Professor der Pastoraltheologie an der Wiener Universität; 1799 erhielt er die theologische Doctorwürde und wurde 1806 zum Decan der theologischen Facultät erwählt. Nachdem er 1814 wegen seiner litterarischen Thätigkeit den Titel eines k. k. Regierungsrathes erhalten hatte, kam er im selben Jahre durch die Wahl des Universitätsconsistoriums nach Linz auf ein sog. Universitätskanonikat, wurde 1815 Director des bischöflichen Priesterhauses und der theologischen Studien, 1833 Domdechant, 1838 Dompropst und starb am 26. October 1854. R. verfaßte als Professor in Wien ziemlich viele Schriften auf dem Gebiete der Pastoral, Homiletik und Erziehungslehre; chronologisch geordnet sind es folgende: 1) „Erziehungs-Büchlein oder Anweisung für Landleute“, Wien 1793. 2) „Erbauungsbuch für Kranke und Sterbende“, Wien 1795; 3) „Christkatholischer Religionsunterricht“, 2 Bde., Wien 1795–1825, 3. Aufl. 4) „Sechs vaterländische Predigten nach den Bedürfnissen unseres Zeitalters“, Wien 1797. 5) „Das Leben Jesu für die Jugend“, Wien 1798, 2.Aufl. 1826. 6) „Rede über den wolthätigen Einfluß [674] des geistlichen Standes“, Wien 1801. Seine Hauptwerke sind aber: 7) „Pastoral-Anweisung nach den Bedürfnißen unseres Zeitalters“, 5 Bände 1805–1811, 2. Aufl. 1818. 8) „Pastoral-Anweisung zum akademischen Gebrauche“, 2 Bde. 1812, 2. Aufl. 1823, welch letzteres Werk durch Decret der k. k. Studien-Hofcommission vom 24. Juli 1814 als Vorlesebuch für alle öffentlichen und privaten theologischen Lehranstalten vorgeschrieben wurde. Reichenberger’s Lehrbücher der Pastoral gehören zu den besseren Werken jener Zeit, indem darin mehr als in anderen die positiven Vorschriften der Kirche über die Verwaltung der Seelsorge berücksichtigt sind.

Vgl. K. Werner, Gesch. der kathol. Theol. S. 269. – Linzer Katholische Blätter, Jahrg. 1855, Nr. 5. – v. Wurzbach, Biogr. Lexikon XXV, S. 177–179. – Wappler, Geschichte der kathol. Facultät an der k. k. Universität Wien, S. 438.