ADB:Rein
Rein. Eine thüringische Schulmänner- und Philologenfamilie, aus welcher sich vornehmlich drei Gelehrte bekannt gemacht haben:
1) August Gotthilf R., geboren am 15. November 1772 in Dobia im Fürstenthum Reuß älterer Linie als der Sohn des dortigen Pfarrers, erhielt seine Schulbildung auf der lateinischen Schule in Greiz und studirte dann seit 1791 in Leipzig. 1797 wurde er Lehrer am königl. Pädagogium in Halle, 1803 von dort als „Professor der Beredtsamkeit“ an das fürstliche Gymnasium in Gera berufen und am 6. October 1817 zum Director dieser Anstalt befördert. Dieses Amt führte er bis 1840, trat dann in den Ruhestand und starb am 6. Novbr. 1843. In einer großen Zahl von Abhandlungen, von denen er die meisten unter dem Gesammttitel „De studiis humanitatis nostra adhuc aetate magni aestimandis“ veröffentlicht hat (Pars XII–XXXII als Festschriften zum Schüßler’schen Gedächtnißactus), behandelte er vornehmlich die griechischen Komiker, Bukoliker und Lyriker, später auch die römischen Dichter, aber auch die Phänomena des Aratus und die Astronomica des Manilius. – Sein älterer Sohn war:
2) Anton Hermann R., geboren am 1. Mai 1804 in Gera und auf dem dortigen Gymnasium unter des Vaters Leitung gebildet. Von Ostern 1822 an studirte er in Halle Philologie, wurde daselbst 1824 Mitglied des pädagogischen Seminars und Hülfslehrer an den Francke’schen Stiftungen, dann nach seiner Promotion (Quaestiones Plautinae) im Herbst 1826 ordentlicher Lehrer am königl. Pädagogium. Im Herbst 1832 wurde er in das Directorat der städtischen Realschule in Krefeld berufen und blieb in dieser Stellung bis Ostern 1866. Als Emeritus starb er am 11. Juni 1877. Seine wissenschaftliche Bedeutung beruht wesentlich in den zahlreichen und vielseitigen Arbeiten über die römischen Alterthümer des Rheinlandes; die Erforschung der Niederlassungen und Straßen, der Denkmale und Gräberstätten, der künstlerischen und gewerblichen Erzeugnisse am Niederrhein wurde das Gebiet, auf welchem er bald eine der ersten wissenschaftlichen Autoritäten wurde. Die Ergebnisse seiner Untersuchungen sind in verschiedenen Zeitschriften, namentlich in der des Alterthumsvereins der Rheinlande, zum Theil auch in den Schulschriften der Krefelder Realschule niedergelegt. Von seinen sonstigen zahlreichen Schriften sind besonders die Ausgabe der Ernesti’schen „Clavis Ciceroniana“ (1831) und die „Erinnerungen an Aug. Herm. Niemeyer“ (1841) zu nennen. – Sein jüngerer Bruder war:
3) Wilhelm R., geb. am 18. August 1809 in Gera. Schon im sechsten Lebensjahre kam er in das Haus seines kinderlosen Oheims, des damaligen Generalsuperintendenten, späteren Consistorialpräsidenten Dr. Nebe in Eisenach, welcher auch Ephorus des dortigen Gymnasiums war. Diese Anstalt besuchte er [720] bis Ostern 1827 und erwarb sich hier eine ungewöhnliche philologische Vorbildung, studirte dann zuerst in Jena, danach in Leipzig und Berlin Philologie, schon damals vorwiegend den Realien des Alterthums zugewandt. Nachdem er 1832 in Leipzig zum Dr. phil. promovirt war (Quaestiones Tullianae), wurde er 1833 als Collaborator am Gymnasium in Eisenach angestellt; bereits 1836 wurde er zum Professor derselben Anstalt befördert. Der geringe Umfang der amtlichen Obliegenheiten gestattete ihm die Ausführung eines lange gehegten Planes, ein Hand- und Lehrbuch des römischen Rechtes für Philologen zu schreiben, „welches in seinen Grundzügen zwar ein möglichst vollständiges System (d. h. der Ciceronianischen Zeit), in der Ausführung aber weder zu viel noch zu wenig enthielte und den Fehler der Dunkelheit ebenso vermiede, als den der lästigen Breite, kurz welches gerade soviel mittheilte, als zur Anschauung des römischen Lebens in rechtlicher Beziehung und zur Erklärung der classischen Autoren nöthig ist“. Der erste Theil dieses in seiner Art epochemachenden Werkes, welches einem dringenden Bedürfnisse entgegenkam, erschien 1836 unter dem Titel: „Das Römische Privatrecht und der Civilproceß bis in die ersten Jahre der Kaiserherrschaft“, dann in zweiter, gänzlich umgearbeiteter und im Umfange fast verdoppelter Auflage 1858. Im Jahre 1844 folgte der zweite Theil: „Das Criminalrecht der Römer von Romulus bis auf Justinian“. Die allgemeine Anerkennung, welche diese große Arbeit namentlich auch in juristischen Kreisen fand – R. wurde u. a. damals honoris causa von der juristischen Facultät zu Jena zum Dr. jur. promovirt –, brachte ihn mit zahlreichen Zeitschriften in Verbindung; vornehmlich aber übernahm er einen großen Theil der in sein Specialgebiet einschlagenden Artikel in der Pauli’schen Real-Encyclopädie. Auch besorgte er die Neuherausgabe von W. Becker’s Gallus (1863) und die Uebersetzung der römischen Antiquitäten des Dänen C. F. Bojesen (erschienen 1866). – In den späteren Jahren seines Lebens hatte sich Rein’s Interesse mehr und mehr germanistischen Studien und der Erforschung der deutschen Vergangenheit zugewendet; 1863 erschien in Weimar das erste Heft des groß angelegten Werkes: „Thuringia sacra; Urkundenbuch, Geschichte und Beschreibung der thüringischen Klöster“. Diese in ihrer Art höchst verdienstliche Veröffentlichung lenkte die Aufmerksamkeit der betheiligten Kreise auf R., als es sich um Wiederbesetzung der Directorstelle des Germanischen Museums in Nürnberg handelte; die mit ihm angeknüpften Unterhandlungen führten zu seiner Berufung in dieses ihm sehr zusagende Amt. Im Begriffe dasselbe anzutreten, unternahm er noch einen Ausflug nach Langensalza, um dort Urkunden für die Thuringia sacra zu studiren, starb hier aber plötzlich am 23. April 1865. In seinem Nachlasse fanden sich u. A. auch noch die Vorarbeiten zu einer geschichtlichen Beschreibung der Stadt Eisenach; von der Thuringia sacra sind nur zwei Theile erschienen.
- Ueber A. G. Rein: Saupe, Album des Gymn. zu Gera, 1870. – Grumme, Commentationum Schuesslerianarum index, 1882. – Ueber A. H. Rein: Schauenburg, Festschrift zum 50jähr. Jubil. der Realschule in Krefeld, 1869. – Ueber W. Rein: Zeitschrift für Gymn.-Wesen, 1865, Bd. XIX, S. 636 ff. – Nachruf von Funkhänel in der Zeitschrift des Thür. Geschichts-Vereins, Bd. VII, 1870.