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ADB:Rhote, Adelar

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Artikel „Rhote, Adelar“ von Gustav Roethe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 397–398, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rhote,_Adelar&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 14:10 Uhr UTC)
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Rhote: Adelar R. (latinisirt Rhota), aus Sachsen-Weimar gebürtig, kam durch seine landsmännischen Verbindungen mit der thüringischen Adelsfamilie v. Gottfarth, die einige Glieder in kurpfälzischen Diensten hatte, nach Heidelberg, wo er am 26. Februar 1582 die Vorrede seines ältesten Schriftchens unterzeichnete. Widmungen und Druckorte späterer Arbeiten berechtigen zu dem Schlusse, daß er eine Zeitlang in Beziehungen zu den Herzögen von Cleve stand (bis 1594), späterhin in seine Heimath zurückkehrte (nach Weißensee oder Eckartsberga?) und schließlich in Mansfeldischen ansässig war (1602). Den Magistertitel führt er seit 1594; wenn er sich einmal (1600) D. S. vv. I. D. (divinae Scripturae utriusque juris doctor?) nennt, so ist das eitel Renommage, glaubwürdiger heißt er 1602 „Historicus vnd der Artzney Practicus“; er mag als Arzt in Eisleben thätig gewesen sein; hoffentlich aber hat er von der Medicin mehr verstanden als von der Geschichte, der er mit bodenloser Unwissenheit gegenübersteht. R. beginnt als Reimchronist und endet weit glücklicher als Lehrdichter. Er debütirt 1582 mit einem schamlosen litterarischen Diebstahl. Seine „Chronica oder Beschreibung aller Römischen Keyser vom ersten Julio Caesare an / biß auff itzt von Gottes gnaden regierenden Keyser Rudolphum“ ist trotz der prahlerischen Vorrede, die sich z. B. auf Thucydides, den gewaltigen Griechen, beruft, nichts weiter als eine wörtliche Wiederholung der Verschen, mit denen der Lübener Stadtschreiber Christ. Bertholdt in seiner mühsamen und fleißigen „Kaiserchronica“ die Porträts der Kaiser begleitet; geändert sind nur die beiden Schlußzeilen, in denen Bertholdt sich mit Namen nennt; Bertholdt’s Bilder sind durch wenige rohe, immerfort wiederkehrende Holzschnitte dürftig ersetzt. – Selbständiger scheint die „Chronica Der Durchlauchtigsten / Hochgebornen Fürsten vnd Herren zu Gülich / Cleve vnd Berg / etc.“: Rhote’s Quelle war eine mit Wappenbildern gezierte und mit einer Fortsetzung versehene Handschrift der lateinischen Chronik, die Seibertz in seinen Quellen der Westfälischen Geschichte II, 121 abdruckt. R. beschränkt das Thatsächliche der Erzählung auf ein Minimum; zum Ersatz beschreibt er mit pritschmeisterlichem Behagen sorgfältigst sämmtliche Wappen der Fürsten, ihrer Gemahlinnen und Nachkommen und legt den meisten lange Gebete, Lehren, Ermahnungen in den Mund; Graf Lono z. B. muß uns einen Abriß der astrologischen Praktik vortragen, Kaiser Carolus entwirft einen ausführlichen Lehrplan für höhere Knabenschulen, Balduin II. entwickelt den Amtmännern und Pferdeknechten ihre Pflichten u. s. w. Diese Excurse sind dem Dichter weitaus die Hauptsache und bilden den Uebergang zu seinen von jetzt an rein didaktischen Reimereien, die er „distincte mit herrlichen Affecten vnd hertzbrechenden worten Menniglich zur inflammation“ verfaßt hat: „Obrigkeit Spiegel“ 1597; „Der Eheleute Lustgarten“ 1600; „Strena Oder Newe Jahrs Verehrung“ 1602. R. liebt es, die Lehre allegorisch einzukleiden: die Ehe ist [398] ihm ein Garten, dessen Thürhüter der heilige Geist, dessen Schlüssel Gebet, Glaube und des Geistes Amt, dessen Stufen Glaube, Liebe und Hoffnung sind; als eheliche Hausapotheke empfiehlt er allerlei nützliche gesunde Kräuter und Wurzeln, unter deren Namen er gute Sprüchlein spendet; in der Strena erhalten die einzelnen Stände vom Potentaten bis zum Schuljungen symbolisch-vorbildliche Geschenke; die hohe Obrigkeit z. B. einen Pelikan, weil sie gegen ihre Unterthanen so gesinnt sein soll, wie jener der Sage nach gegen seine Jungen. Der Lehre fehlen weder weitere Gesichtspunkte noch lebensvolles Detail; die lutherische Frömmigkeit des Dichters äußert sich ohne Polemik gegen Andersgläubige; gesunder Menschenverstand und ein erfreulicher Sinn für die Bedürfnisse des Volkes kommt zu Worte, ohne daß doch ernsthafte Kritik am Bestehenden geübt würde. Das Wesentliche vom Unwesentlichen zu sondern, ist R. nicht gegeben. Die Obrigkeit soll die leges beschränken: „Last sie nicht mit wahrem Schein Ein Spinneweb verglichen sein“; im selben Ton, mit demselben Nachdruck werden die Bürgermeister ermahnt, während der Predigt keinen Branntwein schenken zu lassen. Aus den Hochzeiten will R. die übliche Herrschaft des St. Grobianus verbannen; demgemäß hält er seine eigene Rede von Unfläthereien frei, so wenig er auch einem kräftigen Sprichwort aus dem Wege geht. Ein größerer Schmuck scheint ihm leider der elende Flitterpunkt verstandener und unverstandener Fremdwörter. Er, der des Lateins so wenig mächtig ist, daß er in der Cleveschen Chronik den Grafen Theodorich II. zum Utrechter Kammerrichter macht, weil er in der Quelle camerarius des Bisthums Utrecht heißt, derselbe Mann schwelgt mit wachsender Lust in lateinischen Wortspielen und in dem geschmacklosen Putz eingeflickter lateinischer Termini; sie berauben seine ohnedem rohen, durchaus stumpf und unglaublich nachlässig gereimten Verse erst recht jedes gleichmäßigen Flusses, und es fällt kaum auf, daß er gelegentlich einmal aus den Reimpaaren in baare bequeme Prosa geräth. R. ist mit seiner eng bürgerlichen Lebensweisheit, seinem formellen Ungeschick durchaus ein Kind des 16. Jahrhunderts; höchsten seine Fremdwörterei, sein Coquettiren mit einer Gelehrsamkeit, die ihm versagt ist, verräth uns, daß er an der Wende des Jahrhunderts lebt.