ADB:Rimphoff, Hinrich
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[618] gedrungen gefühlt gegen das Verdener Wüthen die berühmte Schrift des frommen Jesuiten Friedrich v. Spee: cautio criminalis seu de processibus contra sagas ins Deutsche zu übersetzen und in Bremen drucken zu lassen. Alsbald schrieb R. dagegen im höchsten Eifer den „Drachenkönig, d. i. wahrhaftige, deutliche, christliche und hochnothwendige Beschreybunge des grausamen und hochvermaledeyten Hexen- und Zauberteufels“, der noch in demselben Jahre in Rinteln erschien. Ein Sohn, M. Johann Bernhard R., war später Pastor zu Estebrügge im Alten Lande an der Elbe; ein anderer, M. Johann Christoph R., Pastor und Probst zu Osten im Herzogthum Bremen.
Rimphoff: M. Hinrich R., Sohn des gräflich-hoyaischen Hofpredigers, nachher Pastors zu Wiedensahl Johann Rimphoff, geb. 1599 zu Wiedensahl, wurde zuerst Pastor in seinem Geburtsorte, darauf 1638 Pastor primarius am Dom zu Verden, dann 1642 unter der dänischen Administration auch Superintendent über die Kirchen des Bisthums und erhielt 1651 die Bestellung als königl. schwedischer Consistorialrath für das nummehrige Herzogthum Verden. Er starb 1655. Er war einer der ärgsten Hexenriecher und hat mit dem Verdener lutherischen Domcapitel, dem Magistrate und der durch ihre Blutsprüche berüchtigten Juristenfacultät von Rinteln seit 1647 unsägliches Unheil über eine große Anzahl Leute gebracht, nachdem erst 1617 einer der abscheulichsten Processe dort mit der Verbrennung der Margarete Sievers geendet hatte. Den wahnsinnigen Proceß von 1647, der sich schließlich über Rathsmitglieder und deren Angehörige erstreckt und 4 Weiber in der Tortur, 3 auf dem Scheiterhaufen und 3 wahrscheinlich an den Folgen der Folter im Gefängniß zu Tode gebracht hatte, hemmte 1649 gegen weitere Greuel die schwedische Regierung, die 1652 endlich das ganze Verfahren niederschlug. Gleich im Beginn des geradezu wahnsinnigen Verfahrens 1647 hatte sich der schwedische Feldprediger Johann Seifert- (Pratje) Altes und Neues 5, S. 40 ff. – Pfannkuche, Aeltere Gesch. d. vormal. Bisth. Verden S. 309–326 (die Hexenprocesse). – Hannov. Magazin 1819, S. 51. – v. Kobbe, Herzogthümer Bremen und Verden 2, S. 225 f. – Köster, Gesch. des K. Consist. der Herz. Bremen und Verden, S. 19.