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ADB:Rodenborg, Hermann

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Artikel „Rodenborg, Hermann“ von Otto Beneke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 14, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rodenborg,_Hermann&oldid=- (Version vom 16. Dezember 2024, 03:52 Uhr UTC)
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Rodenborg: Hermann R. (Senator), geboren in Hamburg am 13. Oct. 1523, als Sohn des dortigen Bürgermeisters Johann R. soll er in jungen Jahren im Dienste des Herzogs Adolf von Schleswig-Holstein gestanden haben, dann aber in seiner Vaterstadt ansässig geworden sein, woselbst er im Januar 1577 zum Mitgliede des Senates erwählt wurde. Von seiner Wirksamkeit und Amtsführung in den inneren Angelegenheiten ist nichts Denkwürdiges bekannt geblieben, und nur durch einen Zug patriotischer Tapferkeit bei Behauptung der Ehre und Hoheit der Stadt Hamburg hat er sich ein rühmliches Gedächtniß gestiftet. Es war nämlich im Sommer 1580, als der Markgraf von Brandenburg-Anspach nebst Gemahlin, aus Holstein kommend, Hamburg zu passiren gedachte, und den Rath um Herberge hatte ersuchen lassen, die ihm bereitwilligst bereitet wurde. Nach damaliger Sitte war nun R. nebst noch einem Rathsmitgliede, beauftragt, die fürstlichen Herrschaften an der Grenze des Stadtgebietes bei Eimsbüttel zu empfangen, willkommen zu heißen, und mit einem ansehnlichen Gefolge städtischer Reisiger, in die Stadt zur Herberge zu geleiten. Solch Geleite betrachtete man als Hoheitsrecht, wie es bereits oft von Hamburg ausgeübt war. – Als nun der markgräfliche Reisezug, geleitet kraft königl. Auftrags von dem berühmten Statthalter Henrik Rantzau, zur Grenze kam, wollte letzterer nicht abtreten und den Hamburger Rathsherren das fernere Geleite überlassen. Mit ungestümen Schmähworten und Drohungen gebot er ihnen, das Feld zu räumen, sprengte auch mit seinem gespannten Feuerrohr auf R. zu, welcher nun rasch vom Pferde sprang, sein Schwert zog und den Statthalter vor die Klinge forderte. Da nun aber der Markgraf sich ins Mittel legte, indem er solche Händel keineswegs als passende Ehrenbezeugungen gelten lassen wollte, so mußte der Statthalter nachgeben, indem er höchst unwirsch ab- und davonzog. Die Hamburger Herren aber geleiteten das fürstliche Paar friedsam in die Stadt zur Herberge, wo ein waidliches Mahl angerichtet war und Rathsdeputirte die üblichen Geschenke, Lebensmittel und Kleinodien überreichten. Der am nächsten Morgen weiterziehende Markgraf verbat sich übrigens für diese Tour jedwedes Geleite, und der Rath willfahrte ihm darin unter der Bedingung, daß der Statthalter Rantzau das Hamburger Gebiet nicht betreten dürfe, wenn er etwa den Markgrafen weiter geleiten solle. – Der erzürnte Statthalter beschwerte sich freilich beim Hamburger Rath über Rodenborg’s Frevelmuth, wie er dessen energisches Verhalten nannte, der Rath aber rechtfertigte in seiner Antwort den Angeklagten vollständig, und rückte dem Statthalter vor, daß gerade seine eigene hitzige Zornmüthigkeit die ganze Verdrießlichkeit verursacht habe. Ebenso verständigte der Rath den Herzog von Holstein, an welchen Rantzau sich beschwerend über den Hamburger Rath gewandt, und somit wurde diese Sache ad acta gelegt. Dies von Herrn R. so mannhaft behauptete Ehren- und Hoheitsrecht Hamburgs ist auch hinfort niemals wieder angefochten noch mit Verkleinerungsversuchen behelligt.

Nach archivalischen Quellen.