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ADB:Royko, Caspar

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Artikel „Royko, Caspar“ von Anton Schlossar in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 411–412, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Royko,_Caspar&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 23:20 Uhr UTC)
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Royko: Caspar R., gelehrter Theologe und kirchengeschichtlicher Schriftsteller, wurde am 1. Januar 1744 auf dem Landgute Mettau seiner Eltern bei Marburg in Steiermark geboren, er erhielt den ersten Unterricht in der erwähnten Stadt, sowie in Leoben und absolvirte später die philosophischen Studien in Graz. Im Jahre 1763 begab er sich nach Wien, wo er insbesondere das Studium des Kirchenrechtes unter Paul v. Riegger’s ausgezeichneter Leitung betrieb, sowie unter dem Freih. v. Martini Naturrecht hörte. Nach Graz zurückgekehrt widmete er sich nunmehr daselbst theologischen Studien und wurde nach erreichter Doctorwürde im J. 1766 zum Priester geweiht, als welcher er durch sieben Jahre zwei kleinere Pfarren im Lande versah. Während dieser Zeit beschäftigte sich R. eingehend insbesondere mit der Kirchengeschichte und erregte schon damals die Aufmerksamkeit der leitenden Kreise, so daß er im J. 1773 zum Professor der Logik, Ethik und Metaphysik an die Universität nach Graz [412] berufen wurde. Schon ein Jahr darauf vertauschte er diese Professur mit jener der Kirchengeschichte an derselben Hochschule, im J. 1777 wurde ihm auch die wissenschaftliche Leitung des Studenten-Seminars als Director verliehen. Im J. 1782 wurde die Grazer Universität in ein Lyceum verwandelt und R. erhielt unter Joseph II. einen Ruf an die Hochschule zu Prag, woselbst er, kaum daß er seine Vorlesungen begonnen hatte, eine große Zuhörerzahl versammelte; im J. 1790 wurde er von den Mitgliedern der theologischen Facultät in Prag zum Decan erwählt, ein Jahr später von Leopold II. als Rath und Referent in geistlichen Angelegenheiten bei der Landesstelle Böhmens ernannt, woselbst er durch seine eifrige und ersprießliche Thätigkeit hervorragte und über 17 Jahre in Verwendung stand. Während dieser Zeit wurde er im Jahre 1797 zum Rector magnificus der Prager Universität einstimmig erwählt und leitete als solcher gleichzeitig als Präses des damaligen k. k. Studien-Confesses alle litterarischen Anstalten des Königreiches. Zehn Jahre später wurde R. zum Domherrn bei der Collegiatkirche Allerheiligen in Prag ernannt und als solcher am 28. Juli 1807 feierlich installirt. R. starb am 20. April 1819 in Prag. Von den seiner Zeit weit verbreiteten Schriften dieses Gelehrten, welche freisinnig und im Geiste echter Wissenschaft abgefaßt erscheinen[1], ist vor Allem die „Geschichte der großen allgemeinen Kirchenversammlung zu Kostnitz“, 4 Bde. (1781–1785) zu nennen, ferner die „Einleitung zur christlichen Religions- und Kirchengeschichte“ (1788) und die „Geistliche Religions- und Kirchengeschichte“, 4 Bde. (1789–85), letzteres Werk hätte einen bedeutend größeren Umfang haben sollen, doch war der Verfasser an der Fortsetzung dieses trefflichen Werkes infolge seiner ausgebreiteten amtlichen Thätigkeit verhindert. Mehrere Reden in deutscher und lateinischer Sprache, ein 1785 erschienener Leitfaden für seine Prager Vorträge über Kirchengeschichte, eine Ausgabe des „Decrets der Versammlung zu Kostnitz von der Communion unter beiderlei Gestalten“ und verschiedene Aufsätze in periodischen Schriften wie z. B. in der Allgemeinen Deutschen Bibliothek, welche zumeist ohne Nennung des Namens dieses bescheidenen Gelehrten erschienen, seien hier noch der Vollständigkeit wegen erwähnt.

Erneute vaterländische Blätter für den österreich. Kaiserstaat. Wien 1819, Nr. 38 u. 39. – Darnach bei Wurzbach, Biogr. Lex. XXVII im Auszuge nebst ausführl. Litteraturangabe.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 412. Z. 18 v. o.: Von Royko’s „Geschichte der Kirchenversammlung zu Kostnitz“ wurden die beiden ersten Bände gleich nach dem Erscheinen des zweiten 1783 in Rom in den Index gesetzt, auffallender Weise nicht auch die beiden letzten. [Bd. 29, S. 777]