ADB:Rovenius, Philipp

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Artikel „Rovenius, Philipp“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 410–411, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rovenius,_Philipp&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 16:10 Uhr UTC)
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Rovenius: Philipp R., päpstlicher Vicar der niederländischen Kirche im 17. Jahrhundert, geb. 1575 zu Deventer, wo sein Vater Gerardus R. das Amt des Schulrectors bekleidete, bis er, dem alten Glauben treu, nach Emmerich auswanderte. Schon frühzeitig zeichnete sich Philipp durch Lernbegierde und ernste Sinnesart aus und fing nach Vollendung seiner vorbereitenden Erziehung an der Lateinischen Schule seine theologischen Studien in Löwen an. Dort erhielt er den Licentiatengrad und 1599 die Priesterweihe und wurde bald darauf vom päpstlichen Vicar Sasboud Vosmeer an die Spitze des neugestifteten Willebrord-Collegiums gestellt. 1605 wirkte er als bischöflicher Vicar in der Diöcese von Deventer, dann als Kanonikus, Decan und Propst der Plechelmi-Kirche zu Oldenzaal. In dieser damals von den spanischen Truppen eroberten Gegend zeigte er sich als eifriger Gegner des Protestantismus, wie sich aus der Unterdrückung der Religionsübungen der Taufgesinnten im J. 1612 nachweisen läßt. Nach dem Tode Vosmeer’s 1614 wünschten die Domherren des Capitels zu Utrecht, daß ihm die Leitung der niederländischen Kirche übertragen werde, und erlangten auch auf Empfehlung des Erzherzogs Albert von Oesterreich vom Papste seine Ernennung zum apostolischen Vicar. 1620 aber wurde er von Paul V. zum Erzbischof von Philippi ernannt und zur Ausübung der bischöflichen Rechte in [411] Holland und Seeland bevollmächtigt, weshalb er bald auch den Titel eines Erzbischofs von Utrecht für sich in Anspruch nahm. Am 8. November erhielt er seine Bischofsweihe vom päpstlichen Nuntius Sanseverini in der Abteikirche zu Voorst bei Brüssel und hielt bald nachher seinen feierlichen Einzug zu Oldenzaal. Ihm war aber so wenig die friedliche Ausübung dieser Würde, als ein ruhiger Aufenthalt zu Utrecht beschieden. Vielmehr sah er sich bald in einen zwiefachen Streit verwickelt mit den Jesuiten und mit der Landesregierung. Die Jesuiten hatten schon seit Jahren die völlige Abhängigkeit des niederländischen Episcopats vom Papste angestrebt. Zwar hatte Pius IV. 1560 den spanischen König Philipp II. zur Bischofswahl berechtigt, ohne sich um den Protest des Capitels zu Utrecht zu kümmern; aber die niederländischen Katholiken hatten nach Philipp’s Tode ihre Selbstständigkeit wieder kräftiger geltend gemacht, und der Papst hatte sie gewissermaßen anerkannt. Die Jesuiten aber versuchten, sich die niederländische Kirche mittelst des neuen Vereins „de propaganda fide“ völlig zu unterwerfen und die bischöfliche Macht zu stürzen. Daher zog R. 1622 nach Rom, um Schutz für seine Kirche zu suchen, fand aber bei Gregor XV. wenig Hülfe und hatte es erst 1639 Urban VIII. zu verdanken, daß auch die Jesuiten seiner Jurisdiction unterworfen wurden. Dennoch setzten sie ihre Bestrebungen heimlich fort und verschrieen ihn als Freund des Cornelius Jansenius, weil er dem Pelagianismus gegenüber die Lehre des Augustinus hoch hielt. – Aber auch die Landesregierung trat wider ihn auf. Sie betrachtete ihn, weil er sich unter die Obhut der Spanier stellte, als Feind des Vaterlandes und untersagte ihm, nachdem Oldenzaal 1626 und Grol 1627 erobert waren, den Aufenthalt in den Niederlanden. In Utrecht aber hielt er sich gleichwohl öfters im Hause Hasenberg bei Hendrika v. Duivenvoorde auf. Dort wurde er 1630 und 1639 vom Magistrat gesucht, ohne aber entdeckt zu werden. Sein Secretär Godfried v. Moock wurde jedoch gefangen und ein Theil seiner Papiere beschlagnahmt, was seine Vorladung vor das Gericht veranlaßte. Als er nicht erschien, wurde er am 10. März 1640 aus den Niederlanden verbannt. Dennoch wagte er sich noch manchmal nach Utrecht und besuchte dort und anderswo seine Glaubensgenossen, ungeachtet seines hohen Alters. Bei einem solchen heimlichen Besuche starb er am 1. October 1651 zu Utrecht im Hause seiner Freundin und fand daselbst seine Ruhestatt. Mit großer Aufopferung hatte R. der katholischen Sache gedient. Unter seinen Schriften ist die 1648 herausgegebene „Republica Christiana“ als die bedeutendste zu betrachten.

R. Bennink Jansonius, Gesch. d. Oud. Roomsch-Cath. Kerk, bl. 82–108. – Batavia Sacra II, p. 238–324. – Glasius, Godgel. Nederl. und Van der Aa, Biogr. Woordenb.