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ADB:Runde, Justus Friedrich (oldenburgischer Staatsrat)

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Artikel „Runde, Justus Friedrich“ von Carl Freiherr von Beaulieu-Marconnay in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 679–680, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Runde,_Justus_Friedrich_(oldenburgischer_Staatsrat)&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 09:25 Uhr UTC)
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Runde: Justus Friedrich R., ältester Sohn von Christian Ludwig R. (s. o.) und seiner Gattin geb. Loder, ward am 10. August 1809 in Oldenburg geboren, wo er das Gymnasium besuchte, um dann seine juristischen Studien in Göttingen, Berlin und Heidelberg zu absolviren. In Heidelberg erwarb er sich im December 1830 den Doctorgrad mit der selten ertheilten Auseichnung summa cum laude, eine Ehre, die sich bei seinem ersten Staatsexamen im J. 1831 und bei dem zweiten im J. 1835 wiederholte. Nachdem er bei verschiedenen Untergerichten im Lande wie in der Hauptstadt, theils als Secretär, theils als Assessor gearbeitet, ward er im J. 1839 als Regierungsassessor nach Birkenfeld versetzt, wo er in diejenige praktische Richtung geleitet ward, die von jetzt an die hauptsächlichste seiner amtlichen Thätigkeit werden sollte: es galt die kirchlichen Verhältnisse des Fürstenthums neu zu gestalten. Der günstige Erfolg, der wesentlich seinem Einflusse zu verdanken war, ließ es der Regierung gerathen erscheinen, sich dieser bewährten Arbeitskraft auch bei der gleichen Aufgabe in Oldenburg selbst zu bedienen; R. ward 1846 dorthin zurückberufen und als Mitglied der Gesetzcommission, sowie als Mitglied der geistlichen Commission beschäftigt. Von der im J. 1849 berufenen constituirenden Landessynode ward er zum weltlichen Mitglied des Oberkirchenraths gewählt; seine Ernennung zum Vorsitzenden dieser Behörde erfolgte bereits im J. 1853; der Titel ward 1857 in den eines Directors, 1872 in den eines Präsidenten verwandelt. Daneben ward er 1860 zum Staatsrath, 1869 zum Geheimen Staatsrath ernannt, und war er als solcher zugleich vortragender Rath im Justizdepartement des Staatsministeriums. Eine mit den Jahren beständig zunehmende Augenschwäche legte ihm im J. 1875 den Wunsch auf, von diesem letztern Amte entbunden zu werden, und bei der Gewährung dieses Gesuchs ward er zum Geheimen Rath ernannt. Das Präsidium des Oberkirchenraths führte er noch bis zum Frühjahr 1879 weiter, sah sich aber dann gezwungen, auch von dieser Stelle zurückzutreten, bei welcher Gelegenheit ihm das Prädicat „Excellenz“ verliehen ward. Im December 1880 feierte er sein 50jähriges Doctorjubiläum, aus welcher Veranlassung ihm das erneute Diplom der Heidelberger juristischen Facultät zuging und unzählige Beweise [680] der Liebe und Verehrung von nah und fern zu theil wurden. Der darauffolgende Winter war jedoch von ungünstigster Wirkung; es traten Herzkrämpfe ein, die sich immer rascher wiederholten, und am 2. April 1881 machte ein Herzschlag diesem reichen und gesegneten Leben ein Ende. – Von Jugend auf pflichttreu und unermüdlich, betrachtete er es als eine ihm auferlegte Ehrenpflicht, der würdige Dritte in der Reihe der hervorragenden juristischen Gelehrten in seiner Familie zu werden, eine Aufgabe die er im vollsten Maße erfüllt hat. Mit stets gleichbleibendem Interesse für die Wissenschaft verband er ein warmes Herz für die Kirche seines Landes, die wesentlich ihm ihre bewährte neue Verfassung zu verdanken hat. In allen Verhältnissen des Lebens, im Dienste, in seiner Familie, in der Freundschaft, ausgezeichnet durch umfassendes Wissen, treue Liebe, anspruchslose Bescheidenheit, zierte ihn ein reger Sinn für alle, auch ihm persönlich ferner liegende Interessen, und die Gabe eines echten Humors verlieh seinem Wesen eine besondere Liebenswürdigkeit. Sein Angedenken wird in seinem engeren Vaterlande nie erlöschen.