ADB:Salomo I.
Salomo III. erwiesen scheint. Er war Mönch in Fulda unter Raban und Lehrer Otfried’s von Weißenburg, der ihm seine Evangelienharmonie widmete, und galt für einen durch Gelehrsamkeit ausgezeichneten Menschen, wofür auch die hohe Stellung, welche er am Hofe Ludwig’s des Deutschen einnahm, spricht. Bei zwei der drei großen Mainzer Concilien, welche Raban nach seiner Erhebung zum Erzbischof auf Ludwig’s Befehl versammelte, war er zugegen, auf deren erstem auch ein in der Diöcese Constanz Unfug treibendes Weib abgeurtheilt wurde. Das zweite Concil umfaßte die Bischöfe von Ludwig’s ganzem Reich und fand October 851 oder – was doch wohl vorzuziehen ist – 852 statt. Von weiter Bedeutung für die innere Entwicklung des Bisthums, vollzog sich unter S. I. in friedlicher Weise der Abschluß von St. Gallens Emancipation von ersterem; zunächst auf Grundlage von Verhandlungen des Bischofs mit dem bedeutenden Erzcaplan Grimald, welche von Ludwig dem Deutschen am 22. Juli 854 zu Ulm durch eine Königsurkunde abgeschlossen werden. Für die dem Bisthum bestrittenen Rechte, wie für die während der Vereinigung der Abtei mit demselben unter gleicher Verwaltung an die Abtei gekommenen bischöflichen Gefälle gibt dieselbe eine Reihe von Besitzungen als Ersatz, wird aber fürderhin von dem Bisthum eximirt. Es erfolgte dann die endgültige Abgrenzung der Gebiete des Bisthums und des Klosters St. Gallen. Eine Rolle spielte S. bei einem der wichtigsten Vorgänge im Reich, dem Empfang der Gesandten Karl’s und Lothar’s von der Metzer Synode zu Worms (4. Juni 859) und dem nach dieser Anknüpfung folgenden Frieden Karl’s mit Ludwig d. D. zu Coblenz (5. Juni 860); damals wurden auch aller Wahrscheinlichkeit nach zwischen Gunthar von Köln und Ansgar Verhandlungen betreffend die Errichtung des Erzbisthums Hamburg-Bremen geführt. Der Friede von Coblenz wurde bei dem geringen aufrichtigen Wohlwollen, welches zwischen den drei Fürsten herrschte, von keinem völlig innegehalten, und 862 durch Ludwig’s Vermittlung bei Lothar in Mainz eine abermalige Zusammenkunft angebahnt, deren Vorschläge an Karl durch die Bischöfe Altfried von Hildesheim, Salomo von Constanz, Adventius von Metz, Hatto von Verdun gebracht wurden; zu Savonières kamen sich auf halbem Wege die Herrscher entgegen. Es ist kein Zweifel, daß auch bei dieser Zusammenkunft, die mit einem neuerlichen Friedensbündniß und Dank Hincmar’s von Rheims geschickter Verhandlung, mit einem moralischen Erfolge Karl’s endigte, S. eine Rolle gespielt hat. Mit seines Königs und anderen Aufträgen – für König Horico von Dänemark hatte er Geschenke mitgenommen – finden wir S. im April und Mai 864 als Gesandten in Rom an Papst Nikolaus I., mit welchem der Bischof auch sonst in nachweislicher Verbindung stand. Diesmal war er mit Erfolg für eine Vereinigung des Bisthums Hamburg-Bremen thätig. – Das Wichtige, was von seiner Thätigkeit innerhalb des Bisthums erhalten ist, läßt sich in wenige Worte zusammenfassen. 861 war er zugegen bei der Gründung des Klosters Wiesensteig. Auf einer Diöcesansynode im October 864 bewirkte er die Erhebung der Gebeine des heil. Otmar, welche von ihm selbst am 25. October ausgeführt wird; die Translation in ein neues Oratorium erfolgte 867. Noch 868 finden wir ihn in Mainz auf einem unter Vorsitz seines alten Freundes Liutbert von Mainz abgehaltenen Nationalconcil anwesend, auch als Zeuge bei Liutbert. Kurz vor seinem Tode, der ihn am 2. April 871 wahrscheinlich hochbejahrt ereilte, so daß er die Verwaltung des Bisthums nicht mehr mit der erforderlichen Energie zu führen im Stande war, ertheilte er seinem Großneffen Waldo, später Bischof von Freising, die Tonsur und übergab [276] ihn der Klosterschule zu St. Gallen. In Sülzbach bei Weinsberg soll er begraben liegen (Zeitschr. d. histor. Ver. Würt.-Franken 10, 52 f.).
Salomo I., Bischof von Constanz, 838 (839?) bis 871. Der erste der drei gleichnamigen verwandten Bischöfe, aus hohem alamannischen Hause, dem der Alaholfinger nahe stehend, deren Verwandtschaft wenigstens mit seinem Großneffen- Dümmler, Gesch. d. ostfränk. Reiches², Bd. 1, 2 passim. – Ladewig, Regesten der Bischöfe von Constanz I, N. 115–147 (zu 855–858); Nachtrag bei v. Pflugk-Harttung, Acta Pontif. 3, 1. 4 N. 4. – Ueber 1 Münze S. I: Hist. Ztg. der gforsch. Gesellschaft d. Schweiz 1853, 1854, S. 96.